Berichte: 1924-04-10 Pielmayer Richard

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Bericht der Staatsanwaltschaft

Quelle

Staatsarchiv München

Detailinformationen

Datum

10.04.1924

Ort

Neuburg a.D.

Autor/Funktion

Richard Pielmayer, Staatsanwalt

Inhalt

Bericht der Staatsanwaltschaft Neuburg a.D.

Neuburg a.D., den 10 April 1924

Betreff: Sechsfacher Raubmord in Hinterkaifeck

Nach Verhaftung des mehrfachen Raubmordes verdächtigen Brüder Otto und Karl Kagerbauer in Landshut wurden sofort Erhebungen in der Richtung gegen diese eingeleitet. Diese erbrachten nichts Sachdienliches; es konnte vielmehr festgestellt werden, daß beide zur Zeit der Mordtat in Kaifeck im Moosburger Tonwerk der Firma Osterrieder gearbeitet und bei ihren Eltern gewohnt haben. Unterm 29.3.24 erschien bei der Polizeidirektion München ein Dentist Fuchs aus Pfaffenhofen und lenkte auf Grund ihm von dritter Seite zu Ohren gekommener, verdächtiger Äußerungen den Verdacht der Täterschaft auf den Brandmetzger Wendelin Kaspar von Waidhofen. Die Erhebungen, insbesondere die eingehenden gerichtlichen Einvernahmen eines Landwirtssohnes von Waidhofen, der dem Kaspar gegenüber bei einem Streit geäußert hatte: “Ja, Das könnt ihr, das Leuterschlagen“ hat bis jetzt nichts Belastendes ergeben.

Nachträglich, nämlich unterm 5.4.24, hat dann der vorgen. Fuchs der Polizeidirektion München auch noch den Namen eines Bauern mitgeteilt, der Sachwissen über verdächtige Umstände haben soll. Die Einvernahme dieses Zeugen ist bereits veranlaßt. Der früher schon gegen den Bauer Thaler von Vorderkaifeck aufgetauchte Verdacht, der nach den früheren Erhebungen zu weiteren Schritten keinen Anlaß mehr gab, wird nebenher noch weiter verfolgt auf Grund der Behauptung des Zeugen Maier, daß sich Wendelin Kaspar schon früher darüber aufgehalten haben soll, daß er als Täter verdächtigt werde, und daß Kaspar im Zusammenhang damit auch den Thaler als der Täter verdächtig hingewiesen haben soll.

Weiterhin sind Erhebungen nach der Richtung hin gepflogen worden, ob vielleicht eine Persönlichkeit, mit welcher der ermordete Gabriel im Felde in einer Komp. Gedient hat, als Täter in Betracht kommen könnte. Es war hiebei von dem Gedanken ausgegangen worden, daß die Feldsoldaten im Felde sich gegenseitig vielfach ihrer Lebenserfahrungen, Vermögens – und Familienverhältnisse anvertrauten und auf diese Weise ein Komp. Angehöriger unter Ausnutzung allenfalsiger Mitteilungen des Gabriel sich in dessen Familie eingeschlichen haben könnte. Diese Erhebungen ergaben aber nichts Sachdienliches, da Gabriel nach nur 4 tägiger Zugehörigkeit zu seiner Feldkomp. Bereits am 12.12.14 gefallen ist.

Gez. Pielmayer, I.St.A.

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