Dokumente: 1931-05-12 Aktennotiz Riedmayr über Schlittenbauer

Aus Das Hinterkaifeck-Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Die druckbare Version wird nicht mehr unterstützt und kann Darstellungsfehler aufweisen. Bitte aktualisiere deine Browser-Lesezeichen und verwende stattdessen die Standard-Druckfunktion des Browsers.

Aktennotiz des Kriminalinspektor Martin Riedmayr bzgl. Verdächtigungen gegen Lorenz Schlittenbauer

Detailinformationen

Datum

12.05.1931

Ort

München

Art des Dokumentes

Aktennotiz, Umlaufverfahren

Verfasser

Martin Riedmayr, Kriminalinspektor
Friedrich Tenner, Polizeidirektor München I
August Fauss, Kriminaloberinspektor
Heinrich Kestel, Oberstaatsanwalt

Verfasst für

Polizeidirektion München

Quelle

Staatsarchiv München, PolDir 8091b

Inhalt

Polizeidirektion München

Dst. 2

München, den 12. Mai 1931


I. Die vorstehenden Angaben des Sebastian Maier, der erst vor Jahresfrist in die Nähe des Tatorts verzogen ist, sind in erster Linie auf einen Umstand zurückzuführen, den ich bereits in meinem Berichte vom 5.2.1931 hervorgehoben habe, daß nämlich in der gesamten Öffentlichkeit der Gegend die Überzeugung von der Schuld Schlittenbauers verbreitet ist.

Hierbei erscheint es mir ganz besonders bemerkenswert, daß nach der Mitteilung des Maier sogar der frühere Bürgermeister Greger, der ursprünglich für die Unschuld Schlittenbauers eingetreten ist, sich nun in belastender Weise über ihn äußern soll.

Nach dem Eindruck, den ich bei der gründlichen Einvernahme vom 30.3.1931 gewann, halte ich jedoch eine Täterschaft des Schlittenbauer für sehr unwahrscheinlich. Ich kann mich auch des Empfindens nicht erwehren, daß es sich bei den gesamten Angaben des Maier um Schwätzereien handelt.

Einige Bedeutung wäre lediglich den Aussagen des Gütlers Schaupp beizumessen, der, soviel mir bekannt ist, bis heute nicht gehört wurde. Jedenfalls dürfte sich nach der ganzen Sachlage seine Einvernahme empfehlen, doch könnte Schaupp meines Erachtens sehr wohl vorläufig auch durch einen Gend.-Beamten über sein Wissen gehört werden, um auf diese Weise überhaupt einmal festzustellen, was von den Angaben des Maier zu halten ist. Der Gend.-Beamte könnte ja die Befragung vielleicht in unauffälliger Weise bei einem gelegentlichen Dienstgang vornehmen, wodurch dann jedenfalls zunächst vermieden werden würde, daß durch das Auftauchen eines Münchner Beamten die Gerüchte gegen Schlittenbauer neue Nahrung bekommen, ein Umstand, der ja auch mit Veranlassung gab, die Einvernahme des Schlittenbauer in München vorzunehmen.

Zudem sind bei den schlechten Verkehrsverhältnissen usw. zur Einvernahme der wenigen Personen Tage notwendig und die hierdurch entstehenden Kosten lassen sich vielleicht vermeiden, wenn die Einvernahme des Schaupp bereits ein Bild darüber ergibt, welcher Wert den Aussagen des Maier beizumessen ist.

Gez. Riedmayr
Krim. Inspektor



II. An den Herrn Oberstaatsanwalt
Bei dem Landgerichte
Neuburg a. Donau

Mit dem ergebenen Anfügen zurückgeleitet, daß die von dort erwähnte Pressenotiz hier nicht bekannt ist und auch nicht von hier herrührt. In der Sache Hinterkaifeck wurden überhaupt von hier aus keinerlei Mitteilungen an die Presse gegeben.

Polizeidirektion
I.A.
gez. Tenner
gez. Riedmayr





Zum Sammelakt: Sechsfacher Mord in Hinterkaifeck
in der Dienststelle 2


München, den 12. Mai 1931
Polizeidirektion
I.A.
Fauss





A 657/31.

I. Blieb während meines Urlaubs liegen, da die Sache nur von mir bearbeitet werden kann.

II. G.R. mit 1 Akt
An das Amtsgericht Schrobenhausen

Mit dem Ersuchen, den Gütler Johann Schaupp in Wangen (Bl. 33) und seine Ehefrau möglichst eingehend und sorgfältig über ihr Sachwissen einzuvernehmen.


Neuburg a.d. Donau, den 13.6.1931
der Oberstaatsanwalt
Gez. Kestel

Offene Fragen/Bemerkungen