Dokumente: 1938-12 Zusammenfassung zu Maria Missel

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Zusammenfassung zu Maria Missel

Detailinformationen

Datum

das genaue Datum ist unbekannt, wahrscheinlich entstand diese Aktenseite zeitnah zu dem am 9. Dezember 1938 erschienenen Zeitungsartikel

Ort

Augsburg

Art des Dokumentes

Abschrift eines Zeitungsartikels und Auszug aus dem Strafregister der Maria Missel

Verfasser

Huber, Komm.d.LP.

Verfasst für

Landespolizei Augsburg

Quelle

Bayerisches Armeemuseum

Inhalt

Abschrift

In ihrem Kopf spuckt der Mord von Hinterkaifeck

Eine unverbesserliche Schwätzerin kommt in eine Heilanstalt.

Die im Jahre 1906 in Wangen bei Hohenwart geborene, jetzt in Augsburg wohnhafte Maria M i s s e l ist keine kriminelle im üblichen Sinne, sie hat nur ein sehr gefährliches Mundwerk, mit die allerdings schon eine Reihe von Leuten unerhörte Schwierigkeiten bereitet hat. Eine dreimonatige Gefängnisstrafe wegen falscher Anschuldigung hat sie bereits hinter sich – „unschuldigerweise“ wie sie sagt. Aber das ist bei weitem nicht alle(s).

In ihrem Kopf spuckt noch immer der 6 fache Raubmord in Hinterkaifeck.

Sie war z. Zt. Der Mordtat auf einem Hof ganz in der Nähe von Hinterkaifeck als Magd beschäftigt, war also damals im Jahre 1922 knapp 16 Jahre alt. Im Jahre 1937 fiel ihr plötzlich ein, daß sie von der Tat allerhand weiß. Sie erstattet Anzeige gegen mehrere Personen, wegen dringenden Verdachts des Raubmordes, was zur Folge hatte, daß 3 Personen verhaftet wurden die erst nach viele Wochen wieder auf freien Fuß kamen. Die Angaben der Maria Missel haben sich als recht unzuverlässig erwiesen. Daß sie fälschlich die Beschuldigungen erhoben hat, konnte ihr nicht nachgewiesen werden. Später erstattete sie Anzeige gegen eine andere Perosn wegen Brandstiftung. Sie wollte damals gehört haben, daß der Mann, der tatsächlich auch für kurze auch in Haft genommen wurde, von einer anderen Frau beschuldigt worden war. Es handelte sich um eine Unterhaltung, die zwischen den Beteiligten in ihrer Wohnung geführt worden sein soll. Die Angeklagte will Zeugin dieser zufälligen Unterhaltung geworden sein.

Was sie hier behauptete, war nachweisbar falsch. Sie hatte den Mann grundlos eines Verbrechens bezichtigt. Das ergab die spätere Verhandlung in erster und zweiter Instanz einwandfrei. Maria Missel wurde deswegen mit 3 Monaten Gefängnis bestraft. Schon damals wurde ihr von den Gerichten nahegelegt, ihre Zunge künftig im Zaume zu halten, falls sie nicht strengere Maßnahmen gewärtigen wolle. Auch diese Ermahnungen halfen nichts. Die Angeklagte stand nun wieder wegen einer ganz ungeheuerlichen falschen Anschuldigung vor Gericht. Wieder hatte sie nämlich an die Staatsanwaltschaft einen Brief gerichtet, von dem sie der Meinung war, daß er schlauer abgefaßt sei. Vom Wohlfahrtsamt in Augsburg wollte sie ein Paar neue Schuhe haben, die man ihr aber verweigerte, weil sie nicht allzulange vorher Schuhe erhalten hatte. Darüber war sie offenbar in Wut geraten und setzte sich hin und schrieb an die Staatsanwaltschaft einen Brief, worin sie scheinheilig anfragte, ob ihr wirklich die Ehrenrechte aberkannt worden seien oder ob sie auf dem Gerichtswege ihre Ehre suchen müsse. Der Beamte am Wohlfahrtsamt habe ihr gesagt, daß sie nicht im Besitze der bürgerlichen Ehrenrechte sei und habe eine Verbrecherin, eine Schwerverbrecherin und Mörderin genannt und behauptet, sie selber habe die 6 Personen in Hinterkaifeck mit einem Beil oder mit einem ähnlichen Instrument erschlagen. Trotzdem habe sie andere Leute unschuldig einsperren, sie und ihre Verwandtschaft sei eine Bande usw.

Alles, was die Angeklagte in ihrer Anzeige schrieb, war erfunden. Man hatte ihr nur gesagt, sie solle mit ihrer Aufdringlichkeit dem Wohlfahrtsamt nicht immer Scherereien machen. Maria Missel hatte mit ihrer „bescheidenen“ Anfrage erreichen wollen, daß gegen die beiden von ihr beschuldigten Beamten ein Strafverfahren eingeleitet werde.

Ihr Racheakt war ein Schlag ins Wasser und sie hat sich nur selbst damit bekleckert. Die Sache ging diesmal recht schief für sie aus.

Maria Missel wegen falscher Anschuldigung in 2 Fällen zur Gefängnisstrafe von 6 Wochen verurteilt. Außerdem verfügte das Gericht wegen ihrer Gefährlichkeit die Einschaffung in eine Heil- und Pflegeanstalt.

Den zu Unrecht beschuldigten Beamten wurde die Befugnis zugesprochen, das Urteil öffentlich bekannt zu machen.

F.d.R.d.A.
(Huber)
Komm. D. LP.




Auszug aus dem Strafregister
der
G r a b m a n n Maria, verheir. Missel, geb. 24.1.1906 in Wangen

12.11.1928       AG. Augsburg       Beleidigung 185 RSTGB.       20.- RM ev. 6Tg. Gefgs.
31.5.1938       LG. Augsburg       2 tateinheitl. Beg. Verg. D. fahrl. falsch. Anschuldigung       3 Monate Gefgs. und Veröffentl.
8.12.1938       Sch.G. Augsburg       2 fahrl. Verg. D. falsch. Anschuldigung       6 Monate Gefgs. U. Androhung der Unterbringung in einer Heilanstalt


Freiheitsstrafe verbüßt: 2.5.1939
Die Unterbringung in der Heil- und Pflegeanstalt Kaufbeuren beginnt am 4.5.1939

Offene Fragen/Bemerkungen

Der Zeitungsartikel findet sich nochmal auf einer separaten Seite: Zeitungsartikel: 1938-12-09 Neue Augsburger Zeitung