Gesetze: In gemeinsamer Gefahr untergegangen: Unterschied zwischen den Versionen

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Sind Mehrere in einer gemeinsamen Gefahr umgekommen, so wird vermuthet (Ann. vermutet), daß sie gleichzeitig gestorben seien.<br>
Sind Mehrere in einer gemeinsamen Gefahr umgekommen, so wird vermuthet (vermutet), daß sie gleichzeitig gestorben seien.<br>
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