Personen: Bumiller Johann Baptist

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Pfarrer Bumiller, Waidhofen
Pfarrer Bumiller, Waidhofen

Allgemeines

Name

Johann Baptist Bumiller

Geboren

14. September 1899, Burladingen (Erzdiözese Freiburg im Breisgau)

Gestorben

03. September 1965, Augsburg (Beisetzung in Burladingen)

Leben/Beruf

Wohnort(e)

Schule und Ausbildung

  • 22. Juli 1923 Priesterweihe
  • 1940 Pfarrer in Waidhofen
  • 1951 Stadtpfarrer in Augsburg


Verbindung zum Mordfall Hinterkaifeck

Johann Bapt. Bumiller war ab dem 15. Februar 1940 Pfarrer in Waidhofen. In einem Gespräch mit dem "Weltbild"-Reporter Gerhard Gronefeld gab er 1952 an, daß Lorenz Schlittenbauer nicht der Täter im Mordfall Hinterkaifeck gewesen sei: "Auf dem Totenbett hätte er sicher geredet." Schlittenbauer habe aber über die Vaterschaft zum kleinen Josef gesprochen, die er laut Bumiller erst nach einer Zahlung von "1000 Mark" anerkannt habe. Ab dem 27.12.1951 war Bumiller Stadtpfarrer von St. Maximilian in Augsburg.

Fragen/Bemerkungen

Quellenangaben

  • Landesarchiv Baden Württemberg
  • Externe Quelle, Internetseite nicht mehr verfügbar:
    "BUMILLER, JOHANN BAPTIST 1899 09 14
    Freinhausen / Waidhofen Pfarrer
    1937 Ermittlungen des Amtsgerichts Schrobenhausen wegen einer Sammlung für Jugendfürsorge und Caritas und Verbreitung einer Predigt Kardinal von Faulhabers über P. Rupert Mayer. 100 RM Geldstrafe wurden wegen einer Amnestie erlassen. Wegen einer Predigt, Jugendseelsorge und eines Vergehens gegen das Heimtückegesetz Verhör durch die Polizei. Ebenfalls 1937 wegen einer Jugendpredigt durch den Oberstaatsanwalt von Augsburg verwarnt.
    Im gleichen Jahr Haussuchung durch die Gestapo und Beschlagnahme einer Konferenzarbeit über Jugendseelsorge sowie verschiedener Jugendzeitschriften. Post- und Telefonüberwachung vermutlich über längere Zeit.
    1942 Verbot nächtlicher Andachten in Waidhofen durch den Landrat von Schrobenhausen im Auftrag der Gestapo. Nähere Angaben liegen nicht vor. Verstorben am 3.9.1965.
    Lit.: Widerstand, 1 (passim); 6 (1084, 3029). 2. RPB I, 344.
    "