Sachverhalte: Sühneverfahren / Gerichtsverfahren Schlittenbauer Lorenz gegen Sigl Jakob: Unterschied zwischen den Versionen

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Der zuständige Bürgermeister nimmt an solchen Sühneverhandlungen teil. In diesem Fall müsste es sich um Bürgermeister [[Personen: Gall Michael | Michael Gall]] gehandelt haben, da er seit 1923 das Amt inne hatte. Er löste den damaligen Bürgermeister [[Personen: Greger Georg | Georg Greger]] ab, der 1926 nach München reiste und den Ermittler im Mordfall Hinterkaifeck, [[Ermittler: Reingruber Georg | Georg Reingruber]], informierte. Über welches Verfahren Reingruber von Greger informiert wurde, ist nicht bekannt. <br>  
Der zuständige Bürgermeister nimmt an solchen Sühneverhandlungen teil. In diesem Fall müsste es sich um Bürgermeister [[Personen: Gall Michael | Michael Gall]] gehandelt haben, da er seit 1923 das Amt inne hatte. Er löste den damaligen Bürgermeister [[Personen: Greger Georg | Georg Greger]] ab, der 1926 nach München reiste und den Ermittler im Mordfall Hinterkaifeck, [[Ermittler: Reingruber Georg | Georg Reingruber]], informierte. Über welches Verfahren Reingruber von Greger informiert wurde, ist nicht bekannt. <br>  
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In der o.g. Aussage berichtet Schlittenbauer von einem weiteren Verfahren, bei dem Schlittenbauer Sigl vorgeworfen hatte, dass er seinen Sohn, [[Personen: Schlittenbauer Johann | Johann Schlittenbauer]], dazu verleiten wollte, einen Meineid zu leisten. Die Art des Verfahrens wird nicht genannt. Es könnte also ein Gerichtsverfahren oder ebenfalls ein Sühneverfahren gewesen sein.<br>
In der o.g. Aussage berichtet Schlittenbauer von einem Verfahren, bei dem Schlittenbauer Sigl vorgeworfen hatte, dass er seinen Sohn, [[Personen: Schlittenbauer Johann | Johann Schlittenbauer]], dazu verleiten wollte, einen Meineid zu leisten. Die Art des Verfahrens wird nicht genannt. Es könnte also ein Gerichtsverfahren oder ebenfalls ein Sühneverfahren gewesen sein.<br>
Da Schlittenbauer die Beschuldingung nicht beweisen konnte oder wollte, wurde er wegen falscher Anschuldigung verurteilt.
Da Schlittenbauer die Beschuldingung nicht beweisen konnte oder wollte, wurde er wegen falscher Anschuldigung verurteilt.
Schlittenbauer gab an, er hätte es beweisen können, aber Sigl hätte ihm leid getan und so nahm er die Strafe auf sich.
Schlittenbauer gab an, er hätte es beweisen können, aber Sigl hätte ihm leid getan und so nahm er die Strafe auf sich.
Lorenz Schlittenbauer sagte, er wäre drei Mal gestraft worden. Der Hintergrund dieser Aussage und die Strafen, die er verbüssen musste, ist/sind nicht bekannt.<br>
Lorenz Schlittenbauer sagte, er wäre drei Mal gestraft worden. Der Hintergrund dieser Aussage und die Strafen, die er verbüssen musste, ist/sind nicht bekannt.<br>
So, wie Schlittenbauer über die Verleumdungsklage und die Anstiftung zum Meineid schildert, drängt sich der Verdacht auf, dass beide Taten in einer Verhandlung besprochen und abgeurteilt wurde. Da aber in einer Verhandlung nur eine Straftat verhandelt wird, ist es wahrscheinlicher, dass es sich um zwei Verfahren handelt.
So, wie Schlittenbauer die Verleumdungsklage und die Anstiftung zum Meineid schildert, drängt sich der Verdacht auf, dass beide Taten in einer Verhandlung besprochen und abgeurteilt wurden. Da aber in einer Verhandlung nur eine Straftat verhandelt wird, ist es wahrscheinlicher, dass es sich um zwei Verfahren handelt. Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass die angebliche Anstiftung zum Meineid bei der Verleumdungsverhandluch zuvor stattgefunden hat.  


In der [[Zeitungsartikel: 1952-05-05 Weltbild | Weltbildausgabe]] vom 05.05.1952 erzählte Jakob Sigl den Weltbildjournalisten, [[Personen: Ulrich Heinz | Heinz Ulrich]] und [[Personen: Gronefeld Gerhard | Gerhard Gronefeld]], dass er zu einer Zahlung von 20 Mark verurteilt worden sei, da er von Schlittenbauer wegen Verleumdung angezeigt wurde. Er fragte ihn, wo er denn den Schlüssel her hatte, mit dem er am 04.04.1922 die Haustüre auf dem Hinterkaifeckerhof aufgeschlossen hatte, um Sigl und Pöll ins Haus zu lassen. Michael Pöll, der Schlittenbauer ebenfalls nach dem Schlüssel gefragt haben soll, wurde nicht angezeigt. Nach der Aussage von Jakob Sigl hatte Schlittenbauer Angst vor Pöll und deshalb hätte er nur ihn (Sigl) angezeigt.
In der [[Zeitungsartikel: 1952-05-05 Weltbild | Weltbildausgabe]] vom 05.05.1952 erzählte Jakob Sigl den Weltbildjournalisten, [[Personen: Ulrich Heinz | Heinz Ulrich]] und [[Personen: Gronefeld Gerhard | Gerhard Gronefeld]], dass er zu einer Zahlung von 20 Mark verurteilt worden sei, da er von Schlittenbauer wegen Verleumdung angezeigt wurde. Er fragte ihn, wo er denn den Schlüssel her hatte, mit dem er am 04.04.1922 die Haustüre auf dem Hinterkaifeckerhof aufgeschlossen hatte, um Sigl und Pöll ins Haus zu lassen. Michael Pöll, der Schlittenbauer ebenfalls nach dem Schlüssel gefragt haben soll, wurde nicht angezeigt. Nach der Aussage von Jakob Sigl hatte Schlittenbauer Angst vor Pöll und deshalb hätte er nur ihn (Sigl) angezeigt.
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