Berichte: 1922-04-10 Renner Ferdinand, Staatsanwalt

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Bericht des Staatsanwalts Renner an die Oberstaatsanwaltschaft Augsburg

Quelle

Staatsarchiv Augsburg

Detailinformationen

Datum

10.04.1922

Ort

Neuburg an der Donau

Autor/Funktion

Ferdinand Renner, Staatsanwalt

Inhalt

Bericht der Staatsanwalt Neuburg a.D.


An den Herrn Oberstaatsanwalt bei dem Landgericht in Augsburg

Neuburg a.D., den 10 April 1922


Betreff:

Sechsfacher Raubmord in Hinterkaifeck

In Bestätigung meiner telefonischen Meldung vom 5. des. Mts. berichte ich, dass in der Zeit vom 31. März bis 1. April 1922 auf dem Einödshofe Hinterkaifeck, Gem. Wangen, A.G. Schrobenhausen, die sämtlichen Hofbewohner, nämlich der 64 jährige Austrägler Andreas Gruber, seine etwa 70 jährige Frau Cazilie Gruber, seine Tochter Viktoria Gabriel mit ihren 2 Kindern, (einen etwa 9 jährigen Mädchen und einem 2 ½ jährigen Knaben), sowie die am 31.3.22 erst eingestandene 45 jährige Dienstmagd Maria Baumgartner von Kühbach in bestialischer Weise erschlagen und wohl auch beraubt worden sind. Was von den näheren Umständen der Tat erhoben wurde, ist durch die Polizeidirektion München schon im wesentlichen in der Presse bekannt gegeben worden.

Ich selbst bekam von der Tat erst am 5. ds. Mts. gegen ½ 9 Uhr durch die Gend. Schrobenhausen Mitteilung.

Der Mord war erst am Abend vorher ruchbar geworden, als Nachbarn aus der Ortschaft Gröbern unter Führung des Ortsführers S c h l i t t e n b a u e r, druch die Abwesenheit der Hofbewohner und das Brüllen des verlassenen Viehs stutzig gemacht, in das Anwesen eindrangen; am gleichen Abend wurde noch Amtsgericht und Gendamerie Schrobenhausen verständigt. Auch die Polizeidirektion München war durch die Gendamerie verständigt worden und hatte noch in der Nacht 6 Beamte mit Polizeihunden an den Tatort entsandt. Der richterliche Augenschein fand am 4. und 5. ds. Mts., die Selektion der Leichen am 6. und 7. ds. Mts. statt. Die Ermordeten sind alle durch Schläge auf den Kopf getötet worden; die Art der Verletzungen weist auf den Gebrauch verschiedener Werkzeuge hin. Die Leiche der jungen Frau, die nicht weniger als 9 sternförmige Wunden am Kopfe aufwies, zeigte auch noch Würgespuren am Hals.

Von den Ermordeten war Andreas Gruber im Jahre 1915 wegen Blutschande mit seiner Tochter Cazilie Gabriel mit 1 Jahr Zuchthaus und sie selbst mit 1 Jahr Gefängnis bestraft worden. Im September 1919 hatte der oben erwähnte Ortsführer Schlittenbauer von Gröbern, der natürliche Vater des ermordeten 2 ½ jährigen Knaben, nachdem er wegen Anerkennung der Vaterschaft und Alimentierung des Kindes in Anspruch genommen war, abermals gegen Gruber und seine Tochter Strafanzeige wegen Blutschande erstattet ; das Strafverfahren endete jedoch damals mit Freisprechen der beiden, nachdem Schlittenbauer sich mit der Kindmutter geeinigt und eine Abfindungssumme von 1800 M für das Kind bezahlt hatte. Bei der Sektion der Leiche der jungen Frau wurde festgestellt, dass eine neuerliche Schwangerschaft nicht bestand. Für Schlittenbauer, der selbst als verdächtig bezeichnet wurde, im übrigen aber allgemein als etwas sonderbarer, aber harmloser, gutmütiger und stets hilfsbereiter Mensch geschildert wird und selbst vermögend ist, ist ein Motiv der Tat nicht erkennbar.

Irgendwelche zuverlässigen Spuren der Täter sind bisher nicht ermittelt. Die Erhebung über übelbeleumdete Burschen, die sich durch Äusserungen, aus denen die Absicht der Tat gefolgert werden konnte, verdächtig gemacht haben, haben bisher zu einem Ergebnis nicht geführt. Die Ausschreibung der hohen Belohnung bringt mancherlei Zuschriften mit offenbar unbegründeten Hinweisen auf angeblich Verdächtige. Selbstverständlich wird allen Anhaltspunkten aufs sorgfältigste nachgegangen.


gez. Renner

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