Berichte: 1922-05-05 Neuss Georg, Kriminalkommissär

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Bericht des Kriminalkommissärs Georg Neuss an seinen Vorgesetzten, Oberinspektor Georg Reingruber

Quelle

Staatsarchiv München

Detailinformationen

Datum

05.05.1922

Ort

Neuburg a.D.

Autor/Funktion

Georg Neuss, Kriminalkommissär

Inhalt

Polizeidirektion München
Neuburg a.D., den 5.Mai 1922

Fahndungsabteilung


Betreff: Raubmord in Hinterkaifeck.


Wie aus der Anlage ersichtlich ist, habe ich mit Krim. Sekretär Kollmer am 4. ds.Mts. vorm 8 3/4 Uhr in der Wohnung des Bürgermeisters Johann Glück in Althegnenberg den Taglöhner
Karl Bichler
Vorläufig festgenommen und heute vorm. 10.10 Uhr in das Landgerichtsgefängnis Neuburg a.D. eingeliefert.

Bei seiner Festnahme führte er ein im Griffe feststehendes Messer bei sich, obwohl er zu dessen Führung nicht berechtigt ist.

Hierzu gab er an, daß er sich dasselbe vor 8 Tagen zum Brotzeitmachen gekauft habe. Dieses Messer wurde weggenommen und wird hier in Vorlage gebracht.

Bichler wohnte zuletzt im Gemeindehaus in Althegnenberg. Eine dort unter Beiziehung des Bürgermeisters Glück vorgenommene Durchsuchung seiner Effekten verlief ergebnislos.

Die weiteren Erhebungen in Althegnenberg führten auch hier zu keinem Resultat mit welchen fragwürdigen Personen Bichler verkehrt wäre.

Was dessen Alibi betrifft, so verweise ich auf die Anlage 22. Nach dieser ist zweifellos nachgewiesen, daß er in jener kritischen Nacht im Einödhof Hinterkaifeck nicht gewesen sein kann. Ob er zur Tat angestiftet oder in irgend einer Weise Beihilfe geleistet hat, ließ sich bisher nicht feststellen.

Dem Bichler, dem ich bei seiner Einvernahme keine der Zeigen genannt habe, insbes. Auch nicht den Metzger Michael Bichler in Schrobenhausen, bezeichnete Karl Bichler den Michael Bichler der Tat verdächtig und zwar gemeinschaftlich mit einem von Pfaffenhofen nach Waidhofen hergesiedelten Schuhmacher und Schneider.

Es ist daher zu wissen notwendig auf wessen Veranlassung Michael Bichler seine ersten Angaben gemacht hat.

Die in meiner Anzeige vom 2.Mai aufgeführten Diebstähle hat Bichler im Allgemeinen ohne weiteres zugestanden. Ich verweise hier auf die Angaben des Bichler. –Anl. 20-

Vom Standpunkt der von Bichler verübten Diebstähle wurde er dem Herrn Staatsanwalt zur Haftfragelösung überstellt.

Anton Bichler ist der unbefugten Jagdausübung im Jagdbezirk des Rechtsanwalts Schneider von Schrobenhausen geständig. Dessen Angaben sind aus der Anlage 21 ersichtlich.

Von einer Festnahme wurde Abstand genommen, da sein Alibi in der kritischen Nacht durch einwandfreie Zeugen nachgewiesen wurde. Was die Charaktereigenschaften des Anton Bichler anbelangt, so verweise ich auf die Anlage 22.


Gez. Neuss
Krim.Kommissär

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