Berichte: 1932-02-07 Übersendung der Zivilklage bzgl. Erbschaftsverhältnisse: Unterschied zwischen den Versionen

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An den Herrn Oberstaatsanwalt <br>
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Bei dem Landgerichte [[Orte: Neuburg a. D.|Neuburg a. Donau]]<br><br>


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Version vom 3. Juli 2011, 20:04 Uhr

Quelle

Staatsarchiv Augsburg

Detailinformationen

Datum

07.02.1932

Ort

München

Autor/Funktion

Martin Riedmayr
Tenner

Inhalt

Übersendung der Zivilakten bzgl. Erbschaftverhältnisse

Polizeidirektion München
München, den 7. Februar 1932

Mit den Zivilakten 0 158/22

An den Herrn Oberstaatsanwalt
Bei dem Landgerichte Neuburg a. Donau

Nach Kenntnisnahme ergebenst zurückgeleitet

Aus den Akten geht lediglich hervor, daß sich ursprünglich 11 Verwandte der Viktoria Gabriel als Erben gemeldet haben, daß aber am 14.06.1922 der Gütler Karl Gabriel in Laag seine Ansprüche als Alleinerbe angemeldet. Die ersteren gründeten ihr Erbrecht darauf, dass die Tochter der Viktoria Gabriel, namens Zäzilie Gabriel, mit ihrer Mutter in gemeinsamer Gefahr im Sinne des § 20 BGB, untergegangen ist, weshalb die Tochter für die Erbfolge auszuscheiden habe. Karl Gabriel machte geltend, daß die Tochter nachweisbar nach der Mutter gestorben sei und er sohin als Erbe seines Enkelkindes in Betracht komme.

Der Rechtsstreit wurde am 15.03.1923 durch außergerchtliche Erledigung (Vergleich) beendet.

Anhaltspunkte für eine Täterschaft des Karl Gabriel ergaben sich nicht.

München, den 7. Februar 1931

Polizeidirektion
I.A.

gez. Tenner gez. Riedmayr

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