Berichte: 1952-05-02 Popp Andreas, Staatsanwalt

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Bericht des Staatsanwaltes Dr. Popp

Quelle

Staatsarchiv München

Detailinformationen

Datum

Augsburg

Ort

02.05.1952

Autor/Funktion

Staatsanwalt Augsburg

Inhalt

Der Oberstaatsanwalt
Augsburg, den 2. Mai 1952

An
Den Herrn Ermittlungsrichter
beim Amtsgericht

Augsburg


Betr.: Gump Anton, geb. 11.6.1887 in Karlskron, LK. Neuburg, verh. Rentner in Ingolstadt, Griesmühlstraße 5, wegen Verdachts des gemeinschaftlich mit einem anderen begangenen Mordes in Hinterkaifeck, LK. Schrobenhausen, in der Nacht zum 1.IV.1922


In der Nacht zum 1.IV.1922 wurden im Einödhof Hinterkaifeck, Gde. Gröbern, LK. Schrobenhausen, das Austräglersehepaar Andreas und Cäcillie Gruber, deren Tochter, die verw. Viktoria Gabriel, deren Kinder Cäcilie Gabriel und Josef Gruber, sowie die led. Magd Maria Baumgartner getötet, offenbar, um eine andere Straftaten, nämlich Diebstahl, zu verdecken.

In dem Ermittlungsverfahren gegen die unbekannten Täter erfolgte eine Reihe von richterlichen Handlungen, die die Verjährung unterbracht. So erliess 1937 das Amtgericht Schrobenhausen durch den jetzigen Oberamtsrichter Hölzle, Schrobenhausen, gegen die Gebrüder Anton und Jakob Gabriel als der Tat verdächtig Haftbefehl. Die genannten befanden sich vom 16.IV.-6.X.1937 in U-Haft.

Abgesehen hiervon konnte die Verjährung z. Zt. der Geltung der Todesstrafe überhaupt nicht in Lauf kommen bis 1948.

Eine Schwester des Anton Gump bezeichnete im Jahre 1941 diesen und ihren Bruder Adolf Gump als die Mörder von Hinterkaifeck. Die Ermittlungen hierzu konnten z.Zt. des NS-Regimes nicht durchgeführt werden. Die Angaben dieser Schwester erfolgten mit gleichem Inhalt unabhängig 2 Personen gegenüber, die glaubhaft sind. Sie erfolgte jeweils unter Umständen, die ausschliessen, dass die Schwester ihre Brüder etwas falsch bezichtigt hätte. (vor Bl. 63,62).

Adolf Gump verstarb am 29.II.1944 in Würzburg in einem Lazarett als Unterfeldwebel d. WH. Er ist geb. 4.12.1889 in Karlskron, er starb angeblich, weil er von ausländischen Gefangenen niedergeschlagen wurde.

Anton Gump war zur Tatzeit Arbeiter in Ingolstadt (Bl. 70 R), Adolf Gump befand sich damals als Soldat bei der Reichswehr, vermutlicher Standort Ingolstadt (die Ermittlungen hierüber sind noch nicht abgeschlossen).


Der Vater Anton Gump sen. wurde 1907 vom Amtsgericht Neuburg wegen Trunksucht entmündigt. Er und Adolf Gump zogen von 1907 bis 1909 im Lande umher, ohne dass es dem Vormundschaftsgericht Neuburg möglich gewesen wäre, ihren Aufenthalts feststellen lassen zu könnten (Ag.Neuburg: VV 1907 / 258).

Auch ohne die Angaben der Schwester wäre sonach die Täterschaft der Brüder Anton und Adolf biologisch begründet.

Hinsichtlich der übrigen Ermittlungen beziehe ich mich auf die Anzeige der Chefdienststelle Schwaben der Landpolizei vom 2.V.1952.

Ich beantrage deshalb, gegen Anton Gump, Personalien, wie oben, wegen dringenden Verdachts eines Verbrechens nach §§ 211, 47 StGB HAFTBEFEHL zu erlassen, weil in Bezug der Überführungsmittel Verdunkelungsgefahr besteht.

Ferner beantrage ich die Hausdurchsuchung der Wohnung des Anschuldigten zu verfügen, weil damit gerechnet werden kann, dass in der Wohnung weitere Überführungsmittel gefunden werden können. Wegen der Bedeutung der Sache, wolle die Ermächtigung auch für die Nachtzeit erteilt werden.

Der Ermittlungsrichter beim Amtsgericht Augsburg ist zuständig, weil der Tatort im Bereiche des Amtsgerichts Schrobenhausen gelegen ist; bezüglich der Hausdurchsuchung besteht Sachzusammenhang.

Der Oberstaatsanwalt:
I.A.
Unterschrift
(Dr. Popp)
Staatsanwalt.

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