Dokumente: 1922-04-29 Ersuchen bzgl. Karl Gabriel: Unterschied zwischen den Versionen

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== Ersuchen der Schutzmannschaft Schrobenhausen an die Polizeidirektion München bzgl. Karl Gabriel ==
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== Detailinformationen ==
=== Datum ===
29.04.a91922
=== Ort ===
Schrobenhausen
=== Art des Dokumentes: ===
=== Art des Dokumentes: ===
Brief
Brief
=== Verfasser: ===
=== Verfasser: ===
Ludwig Meixl, Polizei-Oberwachtmeister Schrobenhausen
Ludwig Meixl, Polizei-Oberwachtmeister Schrobenhausen
=== Verfasst für: ===
=== Verfasst für: ===
Schreiben an die Polizeidirektion München
Schreiben an die Polizeidirektion München

Version vom 8. Januar 2011, 15:20 Uhr

Ersuchen der Schutzmannschaft Schrobenhausen an die Polizeidirektion München bzgl. Karl Gabriel

Detailinformationen

Datum

29.04.a91922

Ort

Schrobenhausen

Art des Dokumentes:

Brief

Verfasser:

Ludwig Meixl, Polizei-Oberwachtmeister Schrobenhausen

Verfasst für:

Schreiben an die Polizeidirektion München

Verfügbar:

Staatsarchiv Augsburg

Inhalt:

Ersuchen der Schutzmannschaft Schrobenhausen an die Polizeidirektion München bzgl. Karl Gabriel


Schutzmannschaft Schrobenhausen

Schrobenhausen, den 29.April 1922


An die Polizeidirektion München


Betreff: Sechsfacher Raubmord in Hinterkaifeck.

Nachdem die umfassenden Ermittlungen in nebenbezeichneter Mordsache bisher zu keinem Ergebnis führten, möchte ich die Polizeidirektion dringend ersuchen, bei den einzelnen zuständ-igen Fürsorgestellen in München, wie auch bei den übrigen Stellen in Bayern darüber Erhebungen einzuleiten, ob nicht der Ehemann der ermordeten Besitzerin namens Karl Gabriel, welcher nach einer im Schrobenhausener Wochenblatt seinerzeit erschienen Todesanzeige vom 12.12.14, bei Neiville gefallen sein soll und im 13.Inf.Rgt., 1.Komp. gedient hat, mit einem kurz vor der Mordtat eingetroffenen Gefangenentransport zurückgekehrt ist.

Der Umstand, daß schon in hundert derartigen Fällen der vom. Regt. Angeblich Gefallene wieder in die Heimat nach Jahren zurückkehrte, bewegt mich auf den Gedanken, daß es nicht ausgeschlossen ist, daß auch Karl Gabriel heimkehrte und schließlich, was bei den zerrütteten Verhältnissen, die in der Familie Gruber und Gabriel herrschten – Vater und Tochter treiben Blutschande – die Ehefrau des Gabriel hat im Witwenstande geboren, als Täter in Frage kommen kann.

Die Umstände, unter denen die Mordtat begangen wurde, läßt die bestimmte Vermutung zu, daß der Täter mit den einschlägigen Verhältnissen aufs genaueste bekannt gewesen sein muß.

Wäre meine Vermutung nicht unzutreffend, so ist damit zu rechnen, daß Gabriel, falls er noch am Leben und zurückgekehrt sein sollte, einen falschen Namen führt. Mit Rücksicht auf die etwa für Angehörige entstehenden peinlichen Folgen ersuche ich, Gegenwärtiges streng vertraulich zu behandeln und mir über die Maßnahmen, die auf Grund meiner Anregung eingeleitet werden, Nachricht zu geben.

Ludwig Meixl Polizei-Oberwachtmeister

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