Dokumente: 1922-08-22 Beschluß des obersten bayer. Landgericht in München in Erbsachen Gabriel

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Detailinformationen

Datum

22.08.1922

Ort

München

Art des Dokumentes

Antwortschreiben vom Obersten Landesgericht

Verfasser

Oberstes Landesgericht

Quelle

Staatsarchiv München, AG Schrobenhausen NR 1922/41-43

Inhalt

Reg III. Nr. 75/1922
Zum Abdruck bestimmt



Beschluß.

Auf die weitere Beschwerde des Gütlers Karl Gabriel in Laag gegen den Beschloss des Landgerichts Neuburg a.D. vom 30. Juni 1922 in der Nachlaßsache der Gütlerswitwe Viktoria Gabriel von Hinterkaifeck beschließt das Oberste Landesgericht -Ferienzivilsenat - unter Mitwirkung des Präsidenten Staatsrats Dr. von Unzner und der Räte Ulrich, Knauer, Dr. Silberschmidt und Dr. Engelmann in der Sitzung vom 29 Juli 1922:

Reg III. Nr. 75/1922
Zum Abdruck bestimmt



Beschluß.

Auf die weitere Beschwerde des Gütlers Karl Gabriel in Laag gegen den Beschloss des Landgerichts Neuburg a.D. vom 30. Juni 1922 in der Nachlaßsache der Gütlerswitwe Viktoria Gabriel von Hinterkaifeck beschließt das Oberste Landesgericht -Ferienzivilsenat - unter Mitwirkung des Präsidenten Staatsrats Dr. von Unzner und der Räte Ulrich, Knauer, Dr. Silberschmidt und Dr. Engelmann in der Sitzung vom 29 Juli 1922:

   I. Die weitere Beschwerde des Karl Gabriel wird als unbegründet zurückgewiesen.
   II. Karl Gabriel hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.

Gründe:

Jr. der Nacht vom 31. März auf 1. April 1922 wurden im Einödsanwesen Hinterkaifeck die sämtlichen Bewohner desselben, darunter die verwitwete Anwesensbesitzerin Viktoria Gabriel, ihre siebenjährige Tochter Zäzilie Gabriel und ihre leiblichen Eltern, die Austräglerseheleute Andreas und Zäzilie Gruber ermordet.
Nach Durchführung der Nachlaßverhand1ungen stellte das Amtsgericht Schrobenhausen als das zuständige Nachlaßgericht zu den Akten einen Erbschein aus, in dem bezeugt wird, daß die vom 31. März auf 1.Apri1 1922 oder um diese Zeit herum in Hinterkaifeck verstorbene Bauerswitwe Viktoria Gabriel geb.Gruber auf Grund Gesetzes beerbt wurde von 1. Zäzilie Starringer, Gütlersfrau in Gerenzhausen zur Hälfte, 2: Anna Gruber Dienstmagd in Greinstetten,

  I. Die weitere Beschwerde des Karl Gabriel wird als unbegründet zurückgewiesen.
   II. Karl Gabriel hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.

Gründe:

Jr. der Nacht vom 31. März auf 1. April 1922 wurden im Einödsanwesen Hinterkaifeck die sämtlichen Bewohner desselben, darunter die verwitwete Anwesensbesitzerin Viktoria Gabriel, ihre siebenjährige Tochter Zäzilie Gabriel und ihre leiblichen Eltern, die Austräglerseheleute Andreas und Zäzilie Gruber ermordet.
Nach Durchführung der Nachlaßverhand1ungen stellte das Amtsgericht Schrobenhausen als das zuständige Nachlaßgericht zu den Akten einen Erbschein aus, in dem bezeugt wird, daß die vom 31. März auf 1.Apri1 1922 oder um diese Zeit herum in Hinterkaifeck verstorbene Bauerswitwe Viktoria Gabriel geb.Gruber auf Grund Gesetzes beerbt wurde von 1. Zäzilie Starringer, Gütlersfrau in Gerenzhausen zur Hälfte,
2. Anna Gruber, Dienstmagd in Greinstetten,
3. Josef Gruber Taglöhner in Pfaffenhofen
4. Bernhard Gruber, Gütler in Strobenried
3. Josef Gruber Taglöhner in Pfaffenhofen
4. Bernhard Gruber, Gütler in Strobenried
  zu je einem Zehntel,