Dokumente: 1923-04-01 Anzeige Goldhofer Auffindung Messer: Unterschied zwischen den Versionen

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01. April 1923
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=== Ort ===
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Hohenwart
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Meldung
Meldung
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Goldhofer
[[Ermittler: Goldhofer Georg | Goldhofer]]
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Staatsarchiv München
Staatsarchiv [[Orte: München|München]], PolDir 8091b
 
== Inhalt ==
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<tt>Der Raumbmord in Hinterkaifeck:<br>
<tt>Der Raubmord in [[Hinterkaifeck | Hinterkaifeck]]:<br>
I. Die Gendarmerie in Hohenwart hat unterm 31. III. 23 an die Staatsanwaltschaft Neuburg folgende Anzeige erstattet: <br>
I. Die Gendarmerie in [[Orte: Hohenwart | Hohenwart]] hat unterm 31. III. 23 an die Staatsanwaltschaft [[Orte: Neuburg a. d. Donau|Neuburg]] folgende Anzeige erstattet: <br>
Gestern nachm. wurde von dem Gütlerssohn Josef Gabriel in Laag, Gem. Wangen, auf hiesiger Station beiliegendes Messer abgegeben. Dieses will derselbe am vorhergehenden Tage - 29. III. 23. bei den Abbruchsarbeiten des Anwesens in Hinterkaifeck, woselbst sich dasselbe unweit der Stelle im Stadel, wo die Leichen lagen, unter dem Tennenboden befand, aufgefunden wurde.<br>
Gestern nachm. wurde von dem Gütlerssohn [[Personen: Gabriel Josef | Josef Gabriel]] in [[Orte: Laag | Laag]], Gem. Wangen, auf hiesiger Station [[Sachverhalte: Taschenmesser | beiliegendes Messer]] abgegeben. Dieses will derselbe am vorhergehenden Tage - 29. III. 23. bei den Abbruchsarbeiten des [[Sonstiges: Der Hof Hinterkaifeck | Anwesens]] in Hinterkaifeck, woselbst sich dasselbe unweit der Stelle im Stadel, wo die Leichen lagen, unter dem Tennenboden befand, aufgefunden wurde.<br>
Nach der bestehenden Vermutung wurde dieses Messer von einem an der Tat beteiligten am genannten Platze, woselbst derselbe einen Schlupfwinkel gesucht und gefunden haben dürfte, nachdem dort auch eine kleine Menge Stroh gelagert hat, verloren.<br>
Nach der bestehenden Vermutung wurde dieses Messer von einem an der Tat beteiligten am genannten Platze, woselbst derselbe einen Schlupfwinkel gesucht und gefunden haben dürfte, nachdem dort auch eine kleine Menge Stroh gelagert hat, verloren.<br>
Der Eigentümer dieses Messers ist nicht bekannt und kann auch über die Ursache und Umstände, unter welchen dasselbe an die fr. Stelle gekommen ist, nichts bestimmtes angegeben werden.<br>gez. Goldhofer<br><br>
Der Eigentümer dieses Messers ist nicht bekannt und kann auch über die Ursache und Umstände, unter welchen dasselbe an die fr. Stelle gekommen ist, nichts bestimmtes angegeben werden.<br>gez. Goldhofer<br><br>
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II. Am 3. IV. 23. ha die ST. A. in Neuburg fragl. Taschenmesser mit dem Ersuchen an die Pol. Dir. München gesendet, dasselbe auf Fingerabdrücke und Blutspuren untersuchen zu lassen. Es wurde um Beschleunigung ersucht, da danach ev. durch Veröffentlichung einer Abbildung des Messers unter der Annahme, dass es einem der Täter gehörte ermöglicht werden soll.<br>
II. Am 3. IV. 23. ha die ST. A. in Neuburg fragl. Taschenmesser mit dem Ersuchen an die Pol. Dir. München gesendet, dasselbe auf Fingerabdrücke und Blutspuren untersuchen zu lassen. Es wurde um Beschleunigung ersucht, da danach ev. durch Veröffentlichung einer Abbildung des Messers unter der Annahme, dass es einem der Täter gehörte ermöglicht werden soll.<br>
III. Die Abteil. Ib hat unterm 4. IV. 23 konstiert, dass an den fragl. Messer keine Fingerabdrücke festgestellt werden konnten.
III. Die Abteil. Ib hat unterm 4. IV. 23 konstiert, dass an den fragl. Messer keine Fingerabdrücke festgestellt werden konnten.
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IV. Am 8. IV. 23. wurde das Taschenmesser an das Gerichtliche medizinische Institut der Universität München, zu Händen des Univ. Prof. Dr. Merkel zur Untersuchung auf Blutspuren abgegeben. Unterm 11. IV. 23 wurde von dort das Gutachten dahin abgegeben, dass die Untersuchung des Messers keine Anhaltspunkte gegeben hat, bei der Untersuchung auf Blut.<br>
IV. Am 8. IV. 23. wurde das Taschenmesser an das Gerichtliche medizinische Institut der Universität München, zu Händen des Univ. Prof. Dr. Merkel zur Untersuchung auf Blutspuren abgegeben. Unterm 11. IV. 23 wurde von dort das Gutachten dahin abgegeben, dass die Untersuchung des Messers keine Anhaltspunkte gegeben hat, bei der Untersuchung auf Blut.<br>
gez. Obermedizinalrat.<br>Prof. Dr. Merkel
gez. Obermedizinalrat.<br>[[Ermittler: Merkel Hermann Prof. Dr. | Prof. Dr. Merkel]]
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== Offene Fragen/Bemerkungen ==
== Offene Fragen/Bemerkungen ==

Aktuelle Version vom 19. Februar 2017, 10:14 Uhr

Anzeige d. Wachtmeisters Goldhofers bzgl. Auffindung des Taschenmessers

Detailinformationen

Datum

01. April 1923

Ort

Hohenwart

Art des Dokumentes

Meldung

Verfasser

Goldhofer

Verfasst für

Quelle

Staatsarchiv München, PolDir 8091b

Inhalt

Der Raubmord in Hinterkaifeck:
I. Die Gendarmerie in Hohenwart hat unterm 31. III. 23 an die Staatsanwaltschaft Neuburg folgende Anzeige erstattet:
Gestern nachm. wurde von dem Gütlerssohn Josef Gabriel in Laag, Gem. Wangen, auf hiesiger Station beiliegendes Messer abgegeben. Dieses will derselbe am vorhergehenden Tage - 29. III. 23. bei den Abbruchsarbeiten des Anwesens in Hinterkaifeck, woselbst sich dasselbe unweit der Stelle im Stadel, wo die Leichen lagen, unter dem Tennenboden befand, aufgefunden wurde.
Nach der bestehenden Vermutung wurde dieses Messer von einem an der Tat beteiligten am genannten Platze, woselbst derselbe einen Schlupfwinkel gesucht und gefunden haben dürfte, nachdem dort auch eine kleine Menge Stroh gelagert hat, verloren.
Der Eigentümer dieses Messers ist nicht bekannt und kann auch über die Ursache und Umstände, unter welchen dasselbe an die fr. Stelle gekommen ist, nichts bestimmtes angegeben werden.
gez. Goldhofer


II. Am 3. IV. 23. ha die ST. A. in Neuburg fragl. Taschenmesser mit dem Ersuchen an die Pol. Dir. München gesendet, dasselbe auf Fingerabdrücke und Blutspuren untersuchen zu lassen. Es wurde um Beschleunigung ersucht, da danach ev. durch Veröffentlichung einer Abbildung des Messers unter der Annahme, dass es einem der Täter gehörte ermöglicht werden soll.
III. Die Abteil. Ib hat unterm 4. IV. 23 konstiert, dass an den fragl. Messer keine Fingerabdrücke festgestellt werden konnten.
IV. Am 8. IV. 23. wurde das Taschenmesser an das Gerichtliche medizinische Institut der Universität München, zu Händen des Univ. Prof. Dr. Merkel zur Untersuchung auf Blutspuren abgegeben. Unterm 11. IV. 23 wurde von dort das Gutachten dahin abgegeben, dass die Untersuchung des Messers keine Anhaltspunkte gegeben hat, bei der Untersuchung auf Blut.
gez. Obermedizinalrat.
Prof. Dr. Merkel

Offene Fragen/Bemerkungen