Dokumente: 1929-07-01 Private Ermittlungen Hammer und Knauer

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Vormerkung über eigene Nachforschungen zum Mordfall Hinterkaifeck

Detailinformationen

Datum

01.07.1929

Ort

München

Art des Dokumentes

Vormerkung/Vermerk

Verfasser/Unterzeichner

nach Angaben von:
Friedrich Hammer, Hilfsarbeiter und Reisender
Franz Knauer, Hilfsarbeiter
Goldhofer

Verfasst für

Quelle

Staatsarchiv München, PolDir 8091b

Inhalt

Ref. I Dst.2
München, den 1. Juli 1929

Betreff: Der Raubmord in Hinterkaifeck.

I) VORMERKUNG

Am 1. Juli 1929 nachm. 3 Uhr haben sich bei der Polizeidirektion München freiwillig eingefunden:

1) der verheiratete Hilfsarbeiter u. Reisende Friedrich Hammer, wohnhaft in Augsburg, Katzbachstraße 34, und
2) der verh. Hilfsarbeiter Franz Knauer, wohnhaft in Augsburg, Schleiermacherstraße 27, und bringen vor:

Wir haben in der Raubmordsache Hinterkaifeck weitere Nachfragen nach den Mördern gehalten und folgendes erfahren:
Am 9. Juli 29 waren wir in Gröbern, haben dort mit der Frau Sigl (Hausname Hauserbauer) über den Raubmord in Hinterkaifeck gesprochen. Diese sagte zu uns: Schlittenbauer hat meinen Mann an einem Tage abends um 5 Uhr geholt und gesagt, mein Mann möchte mit ihm gehen nach Hinterkaifeck, dort muß etwas los sein, entweder sinds alle aufgehängt oder erschlagen. Gleichzeitig ist noch ein Bauer aus Gröbern ersucht worden mitzugehen (Bauer Pöll, der mittlerweile gestorben sein soll).

Wie mein Mann dann von Hinterkaifeck zurückkam und von der Ermordung der Familie Gruber erzählte, hat er auch gesagt, daß der Schlittenbauer von „hinten“ ins Haus hinein ist, dann die Türe von innen aufgesperrt und sie durch das Scheunentor beim Maschinenhaus ins Haus gelassen hat. In der Tenne hätten die Füße von einem Mann unter dem Heu hervorgeschaut und da hätte Schlittenbauer ohne weiteres gesagt: Das ist der Gruber“. Es ist dies dem Sigl sogleich aufgefallen, daß Schlittenbauer den Schlittenbauer (er meinte wohl Gruber, Anm.E.) an den Füssen erkannt hat.

Auf diese Angaben der Frau Sigl wollten wir den Sigl selber sprechen, dieser war aber nicht zu erreichen. Nach den Angaben der Frau Sigl, die wir für ganz glaubhaft halten, haben wir die Überzeugung, daß nur Schlittenbauer der Mörder der Familie Gruber ist.

Wir sind auch in Koppenbach bei dem Wirt Wallner gewesen. Die Wirtsleute haben zu uns gesagt, „die Bürstenhausiererin von Gröbern könnts schon sagen, wer der Mörder ist, sie traut sich nicht, es geht sie nichts an“.

In Koppenbach waren an diesem Tage einige Zimmerleute mit dem aufstellen eines Dachstuhles beschäftigt gewesen und haben die Hebauffeier abgehalten. Dort hat der Zimmermeister Lohnhüter in Koppenbach gesagt:“Er brauche den Raubmörder von Hinterkaifeck bloß zu nehmen“. Damit meinte er zweifellos nur den Schlittenbauer. Die Zimmerleute waren allerdings etwas angestochen.

Weiter haben wir erfahren, daß der Plöckl von Wangen, Einlasser bei der Dampfmaschine, am Samstag nach dem Mord an dem Anwesen Hinterkaifeck vorüber gegangen ist und im Backofen Licht gesehen hat. Es war dies Nachts und ist ihm dies aufgefallen. Plöckl kann vielleicht weitere Angaben machen“.



Zu den Angaben der Frau Sigl ist zu bemerken, daß ihr Mann am 5. April 1922 über die Vorgänge bei Auffindung der Leichen in Hinterkaifeck einvernommen worden ist. Seine Angaben weichen aber bedeutend von denen der Ehefrau Sigl ab. Es wurde damals auch Pöll und Schlittenbauer vernommen und die Angaben dieser Beiden stimmen mit den der damaligen Angaben des Sigl ziemlich überein.
Eine Abschrift der damaligen Angaben des Sigl liegt an.
Hammer u. Knauer erklären weiteres Material zur Überführung Schlittenbauers wegen Mordes zu sammeln. Beide sind arbeitslos und halten sich, wie sie selbst zugeben, häufig in der Umgebung von Schrobenhausen auf, fragen die Leute aus und sind Beide jetzt schon überzeugt, daß als Täter nur Schlittenbauer in Frage kommt. Es ist deshalb die Einvernahme des Sigl zu dem Vorbringen seiner Frau geboten, an der Hand seiner früheren Angaben kann festgestellt werden, ob er nunmehr seine Angaben geändert hat. Seine früheren Angaben sollen ihm aber vorher nicht bekannt gegeben werden.

Ebenso ist die Einvernahme des Zimmermeisters Lohnhüter und der Bürstenhausiererin von Gröbern hinsichtlich ihrer Äußerungen über das Bekanntsein des Mörders geboten. Dabei kann ihnen nahe gelegt werden, daß eventuell ihre richterliche, eidliche Vernehmung folgt.

Es ist auch Plöckl (näheres unbekannt, soll in Wangen sein), Einlasser bei einer Dampfmaschine, über seine damaligen Wahrnehmungen zu hören.



II. Mit 1 Beil. G.R. an die Gendarmeriestation

HOHENWART RT. B.A. Schrobenhausen
Mit dem Ersuchen um eingehende Einvernahme des Jakob Sigl in Gröbern, der Bürstenhausiererin in Gröbern, der Wirtseheleute in Koppenbach und dem Plöckl in Wangen zu den Vorbringen der beiden Anzeiger. A. A.


Gend. Stat.Hohenwart, B.A. Schrobenhausen
Empf. 13.7.29 Nr. 701

Zur Polizeidirektion München

Die zu den Angaben der beiden Anzeiger gepflogenen Erhebungen haben zu keinerlei weiteren Beweismitteln gegen die oder den im vorliegenden Falle einfrage kommenden Täter u. evtl. an demselben weiter beteiligten Personen geführt. Der Landwirt
Jakob S i g l in Gröbern zum Vorstehenden befragt gibt an, daß er seine in der Sache früher gemachten Angaben auch heute nichts mehr hinzusetzen könne und will über seine damals gemachten Wahrnehmungen seiner Frau nicht mehr mitgeteilt haben als wie er bei seiner damaligen Vernehmung angegeben hat. Wenn seine Frau den infrage kommenden, wie es den Anschein hat, auch nicht ganz einwandfreien Mannspersonen, welche in der vergangenen Woche in nicht ganz unverdächtiger Weise in Gröbern und Koppenbach aufgetaucht sind und die auch niemand genauer erkannte, etwas anderes mitgeteilt hat, dann ist dies nicht richtig. Die Ehefrau Sigl bestreitet auch ganz entschieden, daß sie den beiden irgend welche Mitteilungen in den von diesem vorgebrachten Sinne gemacht habe. Dieselbe behauptet, daß sie den beiden irgend auf deren zudringlichen Fragerei nur soviel und nur in dem Sinne von der Sache erzählte was sie aus den Angaben von ihrem Manne von dieser wußte.

Die fragliche Bürstenhausiererin ist mit der Gütlersfrau Magdalena Gärtner in Gröbern identisch und weiß von der Sache eigentlich nichts anzugeben. Dieselbe wurde zu dieser schon wiederholt, das letzte mal von Herrn I. Staatsanwaltes Pielmayer aus Neuburg, vor 2 Jahren in Gröbern selbst persönlich einvernommen und sind deren Angaben alle in den Akten enthalten. Ferner sind in den Akten auch die zur Sache seinerzeit gemachten Angaben des vorgenannten Plöckl, welcher ebenfalls schon, soviel ich mich selbst noch erinnere, eingehender Vernehmungen unterzogen wurde und nichts sachdienliches mehr angeben kann enthalten. Der verh. Zimmermeister Ludwig Sanhüter in Koppenbach, ein Neffe von der ermordeten Gruber, welche eine Schwester von dem verstorbenen Vater desselben ist, stellt den beiden gegenüber Angaben in den von demselben vorgebrachten Sinne gemacht zu haben in Abrede. In der Sache weiter befragt, gab er an, daß dieselben am kritischen Tage nachmittags gegen 11 Uhr ganz unverhofft in die Wohnstube des Landwirts Josef Gärtner in Koppenbach gekommen sind und sich dort an der stattgefundenen Hebefeier beteiligten. Dabei gaben sie sich als Kriminalbeamte von München aus, machten Sprüche und zogen durch fortgesetztes Fragen über den gegenwärtigen Stand der Kaifeckermordsache Erkundigungen ein. Da den anwesenden Personen das Verhalten der beiden, unter so außergewöhnlichen Umständen erschienen und ganz unverhofft in eine Privatwohnung eingedrungenen Fremden verdächtig erschienen ist, wurde von diesen gegen dieselben auch kein weiteres Vertrauen gehegt. Dieses wurde von den Beiden auch ganz gut gefühlt und infolge dieses Umstandes haben sie den Anwesenden gegenüber auch bestimmt behauptet, daß sie sich auch im Besitz der erforderlichen Ausweise befinden. Vorgezeigt haben sie einen solchen nicht. Dafür gaben sie aber an, daß es ihnen vollständig frei stehe, wenn sie sich wegen ihrer Persönlichkeiten auf telefonischem Wege an die Gendarmeriestation Schrobenhausen wenden, und von wo sie dann auch über die Richtigkeit ihrer Angaben und Person bestimmt Auskunft erhalten werden.

Die Wirtsleute Walter in Koppenbach zum vorstehenden gefragt gaben an, daß selbst zur Sache gar keine besonderen Angaben machen können und nur öfters sagen hörten, daß die Frau Gärtner in Gröbern zu derselben etwas wissen soll. Dieses habe Frau Walter den beiden, als sie am anderen Tag nach ihrem Erscheinen bei Gärtner in Ihre Wirtschaft kamen erzählt. Walter selbst war zu dieser Zeit nicht zuhause und hat mit den Beiden überhaupt nichts von dieser Sache gesprochen. Am vorhergehenden Tage, dem welchen sie bei Gärtner auftauchten, kamen sie nachm. gegen 11 Uhr vor die Walter`sche Wirtschaft um dortselbst wie sie angaben zu übernachten. Da sich dortselbst schon alles in der Ruhe befand wurden sie von Walter abgewiesen. Bei dieser Gelegenheit gab einer von den beiden an, daß er Kriminaler aus Augsburg und sein Begleiter Kaufmann von dort sei. Wegen seines Verhaltens werde er dafür sorgen, daß ihm seine Wirtschaft gesperrt werde.

Das ganze Verhalten der beiden Hammer und Knauer erscheint dringend verdächtig und dürfte wohl von niemand verbürgt werden können, daß sie in der fraglichen Sache rein erscheinen. Auch der Umstand, daß sie der Überzeugung sind, daß im vorliegenden Falle nur Schlittenbauer als Täter infrage kommt, beweist nichts. In der Sache etwas Neues ist von diesen nach keiner Richtung hin erbracht und das, was von denselben bis jetzt ermittelt werden konnte, ist doch alles schon wiederholt, ja schon viel mehr erhoben und in den Akten erhalten.

Hohenwart, den 19. Juli 1929
Gendarmeriestation
gez. Goldhofer




I. Durch die Angaben des Hammer u. Knauer konnten weiteres Beweismaterial geg. Schlittenbauer nicht erbracht werden. Das Motiv, der Beweggrund und der Endzweck einer solch scheren Tat seitens Schl. ist nicht verständlich. Die genannten brachten vor, es liege ein Racheakt vor, sie waren aber nicht in der Lage anzugeben, worin der Racheakt gelegen haben soll. Die früheren Beziehungen Schl. zu den Familien Gruber und Gabriel dürften sich durch die Verehelichung Schl. gelöst haben. Er hat die Alimente für sein Kind im Voraus bezahlt u. ist nicht anzunehmen, daß es nachträglich hiewegen zu Auseinandersetzungen gekommen ist. Seine Vermögensverhältnisse sollen zur Zeit der Tat nicht ungünstig gewesen sein. Wenn es ihm um die Erlangung von Geld gewesen wäre, so hätte er das Versteck desselben wohl gewußt und das Geld sich genommen.

II. Erhebungen an die Staatsanwaltschaft Neuburg abgesendet.

III. Zu den Akten: Raubmord in Hinterkaifeck

A.A.
Am 23. Juli 1929

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