Dokumente: 1931-03-21 Vorladung Schlittenbauer: Unterschied zwischen den Versionen

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Nach telefonischer Rücksprache des Herrn [[Ermittler: Tenner Friedrich|Polizeidirektors Tenner]] mit Herrn [[Ermittler: Kestel Heinrich | Oberstaatsanwalt Kestel]] begab sich der Unterzeichnete auftragsgemäß am 3.3.31 nach [[Orte: Neuburg a. d. Donau|Neuburg a.d. Donau]] zur eingehenden Besprechung der gegen Schlittenbauer vorliegenden Verdachtsmomente.
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Im Einverständnis des Herrn Oberstaatsanwalts wurde dann Lorenz Schlittenbauer unterm 21. März zur Einvernahme für 30. März 1931 nach München vorgeladen. Die an Schlittenbauer gesandte Vorladung hatte folgenden Wortlaut:
Im Einverständnis des Herrn Oberstaatsanwalts wurde dann Lorenz Schlittenbauer unterm 21. März zur Einvernahme für 30. März 1931 nach München vorgeladen. Die an Schlittenbauer gesandte Vorladung hatte folgenden Wortlaut:
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Schlittenbauer hat sich am 30.3.31 bei der Polizeidirektion München eingefunden. Das Ergebnis der [[Aussagen: 1931-03-30 Schlittenbauer Lorenz (Auszüge)|Einvernahme]] liegt bei.
Schlittenbauer hat sich am 30.3.31 bei der Polizeidirektion München eingefunden. Das Ergebnis der [[Aussagen: 1931-03-30 Schlittenbauer Lorenz|Einvernahme]] liegt bei.





Aktuelle Version vom 19. Februar 2017, 10:20 Uhr

Vorladung des Lorenz Schlittenbauer zu seiner 2. Vernehmung am Montag, den 30 März 1931

Detailinformationen

Datum

31.03.1931

Ort

München

Art des Dokumentes

Wiedergabe des Wortlautes der Vorladung

Verfasser

Martin Riedmayr, Kriminalinspektor

Verfasst für

Quelle

Staatsarchiv München, PolDir 8091b

Inhalt

Vorladung des Lorenz Schlittenbauer zu seiner 2. Vernehmung am Montag, den 30 März 1931


Dst.2.
München, den 31. März 1931


Nach telefonischer Rücksprache des Herrn Polizeidirektors Tenner mit Herrn Oberstaatsanwalt Kestel begab sich der Unterzeichnete auftragsgemäß am 3.3.31 nach Neuburg a.d. Donau zur eingehenden Besprechung der gegen Schlittenbauer vorliegenden Verdachtsmomente.
Im Einverständnis des Herrn Oberstaatsanwalts wurde dann Lorenz Schlittenbauer unterm 21. März zur Einvernahme für 30. März 1931 nach München vorgeladen. Die an Schlittenbauer gesandte Vorladung hatte folgenden Wortlaut:

Betreff: Sechsfachen Mord in Hinterkaifeck.
Im Auftrag der Staatsanwaltschaft Neuburg an der Donau sollen Sie zu der im Betreff genannten Sache nochmals als Zeuge gehört werden. Sie werden deshalb ersucht, sich am Montag, den 30. März 1931 vormittags 10 Uhr im Polizeigebäude in München, Ettstr. 2, Zimmer Nr. 245/II einzufinden.
Da sich die Vernehmung möglicherweise auf zwei Tage erstrecken wird, wollen Sie sich auf eine Übernachtung einrichten.
Die entstandenen Barauslagen werden Ihnen ersetzt werden.


Schlittenbauer hat sich am 30.3.31 bei der Polizeidirektion München eingefunden. Das Ergebnis der Einvernahme liegt bei.


gez. Riedmayr Krim. Inspektor

Offene Fragen/Bemerkungen