Dokumente: 1934 07 08 Stellungnahme Meiendres zu Heinrich Christian: Unterschied zwischen den Versionen
Dodo (Diskussion | Beiträge) (→Inhalt) |
Dodo (Diskussion | Beiträge) (→Inhalt) |
||
Zeile 24: | Zeile 24: | ||
Heinrich konnte auch bei seiner ... Einvernahme keine weiteren Verdachtsgründe vorbringen.<br> | Heinrich konnte auch bei seiner ... Einvernahme keine weiteren Verdachtsgründe vorbringen.<br> | ||
Soviel hier bekannt, ist der Landwirt Deckel zur Sache noch nicht gehört.<br> | Soviel hier bekannt, ist der Landwirt Deckel zur Sache noch nicht gehört.<br> | ||
II. GR. An die Gend.Station [[Hohenwart|Hohenwart]] xxx, mit dem Ersuchen, den Landwirt Deckel zu vernehmen und seine vollständigen Personalien bekannt zu geben. xxx Deckel, ist er glaubwürdig?<br> | II. GR. An die Gend.Station [[Orte: Hohenwart|Hohenwart]] xxx, mit dem Ersuchen, den Landwirt Deckel zu vernehmen und seine vollständigen Personalien bekannt zu geben. xxx Deckel, ist er glaubwürdig?<br> | ||
München, den 8.7.34<br> | München, den 8.7.34<br> | ||
Polizeidirektion:<br> | Polizeidirektion:<br> |
Version vom 4. Juni 2011, 21:16 Uhr
Stllungnahme Meiendres zu Christian Heinrich nach Anfrage der Münchner Polizei
Detailinformationen
Datum
08. Juli 1934
Ort
Art des Dokumentes
Antwort auf Anfrage der Münchner Polizei
Verfasser
Verfasst für
Verfügbar
Staatsarchiv München
Inhalt
I. Der Händler Christian Heinrich, geb. 30.6.85 in Friedrichshofen BA. Ingolstadt hat bereits am 23.5.32 bei der Staatsanwaltschaft Eichstätt die Vermutung ausgesprochen, die Familie Gabriel sei vielleicht mit dem 6-fachen Mord in Hinterkaifeck in Zusammenhang zu bringen. Am 21.7.32 wurde Heinrich durch das Polizeiamt Ingolstadt vernommen. Mit Verfügung des Herrn Oberstaatsanwaltes bei dem Landgerichte Augsburg v. 23.7.32 ist das Verfahren mangels verfolgbarer Verdachtsgründe eingestellt worden. Gend.St. Hohenwart I. Christian Heinrich ist ein Schwätzer. Seinen Angaben kommt, wie auch dieser Einvernahme des Josef Rutsch gezeigt hat, keine Bedeutung zu. Weiteres ist daher nicht veranlaßt. |