Dokumente: 1940-06-20 Auskunft Bader zu Nagel: Unterschied zwischen den Versionen

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Zusammenfassung einer Aussage
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Staatsarchiv München
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Kriminalpolizeileitstelle<br>
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l.K. /34/2 München, den 20.Juni 1940
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Der Mitteiler [[Personen: Bader Josef | Josef B a d e r]] [Bader], geb. 11.3.1981 zu Schöffelding, ist nach amtsärztlichem Gutachten vom 16.Juni 1936 geisteskrank und wurde am 18. Juni 1936 nach Art.80/II PSTGB. vorläufig in der Psychiatrischen Abteilung im Krankenhaus München Schwabing untergebracht und später in die Heil- und Pflegeanstalt Eglfing Haar verlegt. Seine Entlassung erfolgte nach eigenen Angaben am 17.Juni 1939.<br>
Der Mitteiler [[Personen: Bader Josef | Josef Bader]], geb. 11.3.1981 zu Schöffelding, ist nach amtsärztlichem Gutachten vom 16.Juni 1936 geisteskrank und wurde am 18. Juni 1936 nach Art.80/II PSTGB. vorläufig in der Psychiatrischen Abteilung im Krankenhaus München Schwabing untergebracht und später in die Heil- und Pflegeanstalt Eglfing Haar verlegt. Seine Entlassung erfolgte nach eigenen Angaben am 17.Juni 1939.<br>
Der angebliche [[Personen: Nagel Michael | N a g e l]] [Nagel] ist nach Feststellung in der Heil- und Pflegeanstalt Eglfing personengleich mit dem ledigen Landwirt und Schmiedemeisterssohn<br>
Der angebliche [[Personen: Nagel Michael | Nagel]] ist nach Feststellung in der Heil- und Pflegeanstalt Eglfing personengleich mit dem ledigen Landwirt und Schmiedemeisterssohn<br>
Michael N a g e l<br>
Michael Nagel<br>
Geb.26. August 1885 zu Walchstadt, LK Wolfratshausen, z. Zt. Noch in der Heil- und Pflegeanstalt Eglfing Haas untergebracht. Nagel ist ebenfalls nach einem vorliegenden amtsärztlichen Gutachten vom 23. Juni 1937 geisteskrank und ist seit 15.7.37 auf Grund Beschluss des BezAmt Wolfratshausen nach Art 80/II PSTGB. Endgültig eingewiesen.
Geb.26. August 1885 zu Walchstadt, LK Wolfratshausen, z. Zt. Noch in der Heil- und Pflegeanstalt Eglfing Haas untergebracht. Nagel ist ebenfalls nach einem vorliegenden amtsärztlichen Gutachten vom 23. Juni 1937 geisteskrank und ist seit 15.7.37 auf Grund Beschluss des BezAmt Wolfratshausen nach Art 80/II PSTGB. Endgültig eingewiesen.<br>
Die von Nagel gemachte Äusserung betreffend den Mord in Hinterkaifeck am 31.3.1922 an dem Austrägler [[Personen: Gruber Andreas | Andreas G r u b e r]] [Gruber] und 5 hausgenossen ist derart, dass Ermittlungen nach dem unbekannten Landwirt nicht veranlasst erscheinen. Ausserdem ist N a g e l selbst Geisteskranker, der dem Unbekannten lediglich den Vorhalt gemacht haben will, dass er den Mord in Hinterkaifeck ausgeführt habe. Es kann mit Sicherheit unterstellt werden, dass dem geisteskranken Nagel eine tatsächliches Wissen über den Mord in Hinterkaifeck, bezw. Über die Täter fehlt.<br><br>
Die von Nagel gemachte Äusserung betreffend den Mord in [[Hinterkaifeck | Hinterkaifeck]] am 31.3.1922 an dem Austrägler [[Personen: Gruber Andreas | Andreas Gruber]] und 5 Hausgenossen ist derart, dass Ermittlungen nach dem unbekannten Landwirt nicht veranlasst erscheinen. Ausserdem ist Nagel selbst Geisteskranker, der dem Unbekannten lediglich den Vorhalt gemacht haben will, dass er den Mord in Hinterkaifeck ausgeführt habe. Es kann mit Sicherheit unterstellt werden, dass dem geisteskranken Nagel eine tatsächliches Wissen über den Mord in Hinterkaifeck, bezw. Über die Täter fehlt.<br><br>
II. Vorbemerkung zum PersAkt B a d e r und N a g e l wurden gefertigt.<br>
II. Vorbemerkung zum PersAkt Bader und Nagel wurden gefertigt.<br>
III. zum Sammelakt bei 1 K : Sechsfacher Raubmord in Hinterkaifeck<br>
III. zum Sammelakt bei 1 K : Sechsfacher Raubmord in Hinterkaifeck<br>
Im Auftrage:<br>
Im Auftrage:<br>

Version vom 27. April 2011, 22:09 Uhr

Auskunft des Josef Bader über Michael Nagel

Detailinformationen

Datum

20. Juni 1940

Ort

München

Art des Dokumentes

Zusammenfassung einer Aussage

Verfasser

Schmid

Verfasst für

Verfügbar

Staatsarchiv München

Inhalt

Kriminalpolizeileitstelle
l.K. /34/2 München, den 20.Juni 1940 Der Mitteiler Josef Bader, geb. 11.3.1981 zu Schöffelding, ist nach amtsärztlichem Gutachten vom 16.Juni 1936 geisteskrank und wurde am 18. Juni 1936 nach Art.80/II PSTGB. vorläufig in der Psychiatrischen Abteilung im Krankenhaus München Schwabing untergebracht und später in die Heil- und Pflegeanstalt Eglfing Haar verlegt. Seine Entlassung erfolgte nach eigenen Angaben am 17.Juni 1939.
Der angebliche Nagel ist nach Feststellung in der Heil- und Pflegeanstalt Eglfing personengleich mit dem ledigen Landwirt und Schmiedemeisterssohn
Michael Nagel
Geb.26. August 1885 zu Walchstadt, LK Wolfratshausen, z. Zt. Noch in der Heil- und Pflegeanstalt Eglfing Haas untergebracht. Nagel ist ebenfalls nach einem vorliegenden amtsärztlichen Gutachten vom 23. Juni 1937 geisteskrank und ist seit 15.7.37 auf Grund Beschluss des BezAmt Wolfratshausen nach Art 80/II PSTGB. Endgültig eingewiesen.
Die von Nagel gemachte Äusserung betreffend den Mord in Hinterkaifeck am 31.3.1922 an dem Austrägler Andreas Gruber und 5 Hausgenossen ist derart, dass Ermittlungen nach dem unbekannten Landwirt nicht veranlasst erscheinen. Ausserdem ist Nagel selbst Geisteskranker, der dem Unbekannten lediglich den Vorhalt gemacht haben will, dass er den Mord in Hinterkaifeck ausgeführt habe. Es kann mit Sicherheit unterstellt werden, dass dem geisteskranken Nagel eine tatsächliches Wissen über den Mord in Hinterkaifeck, bezw. Über die Täter fehlt.

II. Vorbemerkung zum PersAkt Bader und Nagel wurden gefertigt.
III. zum Sammelakt bei 1 K : Sechsfacher Raubmord in Hinterkaifeck
Im Auftrage:
[Schmid]

Offene Fragen/Bemerkungen