Dokumente: 1952-05-07 Beschuldigtenvernehmung Anton Gump

Aus Das Hinterkaifeck-Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Beschuldigtenvernehmung

Detailinformationen

Datum

07.05.1952

Ort

Ingolstadt

Art des Dokumentes

Vernehmungsprotokoll

Verfasser

Smyczek

Verfasst für

Amtsgericht Ingolstadt

Quelle

Staatsarchiv Augsburg, 1 Js 244/51

Inhalt

GS 438/52
Amtsgericht Ingolstadt
(Ermittlungsrichter)
Beschuldigten-Vernehmung
In der Untersuchung gegen G u m p Anton u. ???
wegen eines in Mitt. verübten mehrfachen Mordes
Ingolstadt, den 7.5.1952<br

Gegenwärtig:
Der Amtsrichter
Amtsgerichtsrat Dr. Götz

Der stv. Urkundsbeamte
JA. Smyczek

Der vorgeführte Beschuldigte wurde gemäß § 136 StPO vernommen wie folgt:
Zur Person:
G u m p Anton, verh. Rentner geb. 11.6.1887 in Karlskron, Lkrs. Neuburg, wohnhaft in Ingolstadt, Griesmühlstr. 5,
Eltern: Anton Gump und Rosalie, geb. Kügler,
mehrfach wegen Körperverletzung und Diebstahl in den Jahren 1919 und früher vorbestraft.
Zur Sache
Der Haftbefehl des Amtsgerichts Augsburg vom 3.5.52 Aktz. GS 1117/52 wurde mir soeben durch wortwörtlichen Vorlesen eröffnet. Auch wurde ich über die Rechtsmittel dagegen belehrt.
Ich lege gegen den Haftbefehl Haftbeschwerde zum Landgericht Augsburg ein, weil ich unschuldig bin. Ich habe die Gegend um Hinterkaifeck nie betreten.
Zum Beweise dafür, daß ich um die Tatzeit in Arbeit bei den Deutschen Werken stand, benenne ich folgende Zeugen:
L e i b l Xaver, Ingolstadt, Wackerstr.,
B i e r l Xaver, Ingolstadt Regensburger Str.,
L e i k a m Fritz, Ingolstadt, Römerstr.
H u b e r Josef, Anschrift unbekannt.
Die vorstehend genannten Zeugen stehen in den Deutschen Werken in Arbeit. Ich war ja damals froh, daß ich Arbeit hatte. Es ist aber schon möglich, daß ich einmal im Krankenstand war. Ich kann mich aber hieran nicht mehr erinnern. Ich glaube es nicht.
Auf nochmaligen eindringlichen Vorhalt die Wahrheit zu sagen:
Ich kann nach wie vor nur betonen, daß ich unschuldig bin. Ich kann das mir nur so erklären, daß ein Racheakt dahinter steckt. Wer gegen mich einen Racheakt üben sollte, kann ich nicht angeben.

Ich habe zunächst weiter nichts anzugeben.

v.g.u.u.

Dr. Götz_______________________Gump Anton___________________ Smyczek
Amtsgerichtsrat________________________________________ Protokollführerin
I. Ein u. Abtragen.
II. Haftbefehlsabschrift an Gerichtsgefängnis Ingolstadt erteilen
III. Haftliste
IV. Nach Rücksprache mit StA. Dr. Popp, Augsburg ist der Beschuldigte am Donnerstag, den 8. Mai 1952 mit Einzeltransport in das Gerichtsgefängnis Augsburg zu überstellen.
V. Überstellungsanordnung für Gerichtsgefängnis Ingolstadt fertigen.
VI. Verständigung der Ehefrau des Beschuldigten von der Inhaftierung.
VII. Urschriftlich mit Anlagen

Herrn Oberstaatsanwalt bei dem Landgericht Augsburg mit dem Ersuchen um weitere Veranlassung. Auf die eingelegte Haftbeschwerde wird hingewiesen.

Ingolstadt, den 7.5.1952
Der Ermittlungsrichter:
Dr. Götz
Amtsgerichtsrat


Offene Fragen/Bemerkungen

Quelle:http://ratschundtratsch.de/mediawiki/index.php
(abgerufen am 16. September 2013, Seite nicht mehr verfügbar)
Bei der Quelle war das Aktenzeichen: Staatsarchiv Augsburg StAnwA1Js 244/52 / GS 438/52 vermerkt.