Ermittlungsstrang: Der Verdacht gegen Josef Pfleger

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Personenbeschreibung

Josef Pfleger
In einem Vermerk der Gendarmeriestation Hohenwart vom 14.02.35 ist Pfleger wie folgt beschrieben:
Pfleger ist 1,55 m groß, untersetzt, faltenreiches Gesicht, runden Kopf, hat graumelierte Haare – struppig – geschnittenen Schnurrbart, hat einen Verbrechertyp.

Zeitraum der Ermittlungen im Fall Hinterkaifeck

Jan. 1935 -

Wodurch entstand der Verdacht?

  • Josef Pfleger wurde am 26.01.1935 von seiner Tochter Maria angezeigt. Diese ging lt. Meiendres Bericht von 1948 zur Polizei in Hohenwart und schilderte mit Zitat „erstaunlicher Genauigkeit die Einzelheiten des Mordes die sie von ihrem Vater wissen wollte“ ( die aber nicht mit den tatsächlichen Details übereinstimmten!).


  • Im Schlussbericht des Krim.Ob.Ass. Kusterer von 1938 tauchen weitere „Belastungszeugen“ auf, demnach wurde er offensichtlich auch von einem Heinrich Wöhrl belastet. Die Hintergründe wann und wie Wöhrl den Verdacht auf Pfleger gelenkt hat sind noch nicht vollständig entschlüsselt, aus dem Bericht geht lediglich hervor, dass Wöhrl 1932 von einem Schweiger erfahren haben will, das dieser zusammen mit Pfleger den Mord verübte.

Aktenbezüge

Sammlung zu Pfleger von 1938
Aufhebung des Haftbefehls Josef Pfleger mit ausführlicher Begründung
Verfahrenseinstellung Pfleger

Einschätzung der Polizei zum Fall Hinterkaifeck

  • Maria Pfleger, geboren 1914 wird von den Ermittlern als unglaubwürdig eingeschätzt, sie wurde vom ihrem prakt. Arzt als ausgesprochen hysterisch erklärt und bei ihrer richterlichen Vernehmung hat sie sich auch so benommen, indem sie bei den nun wirklich heftigen Vorwürfen gegen den eigenen Vater abwechselnd lachte und heulte und das wohl in ziemlich raschem Wechsel. Es wurde letztlich davon ausgegangen, daß sie sich rächen wollte, weil es in der Vergangenheit blutschänderische Beziehungen zw. ihr und dem Vater Ihr Leumund war schlecht und Vorstrafen hatte sie auch mehrere.
  • Ihr Arzt hatte im Nachgang sogar noch erklärt, daß er sie 1934 wegen „Geistesgestörtheit“ behandelte und er bei Entbindung der Schweigepflicht ein Sachverständigengutachten anfertigen würde, da laut ihm davon auszugehen ist, dass sie auch andere Personen irgendwelcher Straftaten bezichtigen könnte!
  • Die Bevölkerung von Deimhausen traute dem Beschuldigten Pfleger für die Ausführung einer solchen Tat nicht zu. sie hält ihn für zu feige.
  • Die angebliche Schilderung des Mordherganges den Maria Pfleger von ihrem Vater erfahren haben will stimmt mit den früher beim Augenschein festgestellten Sachverhalt nicht überall überein.
  • Es gibt auch Irrungen und Wirrungen über eine mögliche Reise der Pflegers zur Oma mütterlicherseits die zur Tatzeit stattgefunden und Pfleger damit ein Alibi hatte. Verwirrend deshalb, weil: die Gattin des Hirten an Gallenkoliken litt die Mitte April zu einer Operation führten und ihr Hausarzt nicht glaubt das sie während sie bei der Krankenkasse als krank-und arbeitsunfähig gemeldet war damit zu ihrer 50 km entfernt lebenden Mutter fuhr. Frau Pfleger aber gab an ihrer Mutter sei es sehr schlecht gegangen und sie sei mit Mann und Kindern zu ihrer Mutter da es ihr wieder besser ging. Bei der Befragung des Dorflehrers gab dieser an, dass die Kinder der Pflegers vom 01.04. -04.04. von der Schule entschuldigt waren mit dem Vermerk „verreist“ – allerdings stand das bei der Maria fälschlicherweise im März 1922, er konnte aber anhand der Wochentage die Tage zweifelsfrei auf den April zuordnen, da es bei ihrem Bruder richtig -im April- eingetragen war UND: ein Arzt im Wohnort der Mutter machte in der Nacht zum 01.04.1922 einen Hausbesuch bei der Frau Pfleger und nochmal einen am 03.04.1922 während des Tages.
  • Bezüglich des von Maria Pfleger genannten angeblichen Mittäters konnte eine Zeugin die mit den Pflegers zusammen im Gemeindehaus Deimhausen wohnte, zwar bestätigen das sie den Namen des Mannes kenne, auf einer Photografie hingegen hat sie ihn nicht erkannt und versicherte glaubhaft ihn nie bei Pflegers gesehen zu haben.
  • Verfahrenseinstellung im September 1938

kriminelle Vorgeschichte

keine Vorstrafen bekannt