Personen: Die Erben der Hinterkaifecker: Unterschied zwischen den Versionen

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==Allgemeines==
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Da die Erblasser [[Personen: Gabriel Cäzilia | Cäzilia]] und [[Personen: Gabriel Viktoria | Viktoria Gabriel]] kein Testament verfasst hatten, wurde das Erbe nach der [[Gesetze: Erbrecht| gesetzlichen Erbfolge]] verteilt:
Die Nachfolgende Verteilung aber entsprach nicht den damaligen Vorgaben [[Gesetze: Das Bürgerliche Gesetzbuch (1900) | des Bürgerlichen Gesetzbuches]], da die Geschwister von [[Personen: Gruber Andreas | Andreas Gruber]] die Erblasserin Viktoria Gabriel nicht hätten beerben können/dürfen.<br>
Die nachfolgende Verteilung aber entsprach nicht den damaligen Vorgaben [[Gesetze: Das Bürgerliche Gesetzbuch (1900) | des Bürgerlichen Gesetzbuches]], da die Geschwister von [[Personen: Gruber Andreas | Andreas Gruber]] die Erblasserin Viktoria Gabriel nicht hätten beerben können/dürfen.<br>
[[Personen: Gabriel Karl sen. | Karl Gabriel sen.]] erhob den Anspruch Alleinerbe zu sein, da seine Enkelin Cäzilia ihre Mutter überlebt hatte und damit Cäzilia zum Erben ihrer Mutter wurde - wenn auch nur für wenige Stunden.
[[Personen: Gabriel Karl sen. | Karl Gabriel sen.]] erhob den Anspruch Alleinerbe zu sein, da seine Enkelin Cäzilia ihre Mutter überlebt hatte und damit Cäzilia zum Erben ihrer Mutter wurde - wenn auch nur für wenige Stunden.
Der zuständige Richter legte aber nach [[Gesetze: In gemeinsamer Gefahr untergegangen |  §20 des BGB]] (In gemeinsamer Gefahr untergegangen) fest, dass der Todeszeitpunkt aller Opfer als gleich angesehen wird.
Der zuständige Richter legte aber nach [[Gesetze: In gemeinsamer Gefahr untergegangen |  §20 des BGB]] ("In gemeinsamer Gefahr untergegangen") fest, dass der Todeszeitpunkt aller Opfer als gleich angesehen wird.
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==Die Erben der Viktoria Gabriel==
==Die Erben der Viktoria Gabriel==
1. [[Personen: Starringer Zäzilia | Zäzilia Starringer]], zur Hälfte<br>
1. [[Personen: Starringer Cäzilia | Cäzilia Starringer]], zur Hälfte<br>
2.  [[ersonen: Gruber Anna | Anna Gruber]], ein Zehntel<br>
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3.  [[Personen: Gruber Josef | Josef Gruber]], ein Zehntel<br>
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4.  [[Personen: Gruber Bernhard | Bernhard Gruber]], ein Zehntel<br>
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==Die Erben der Zäzilia Gabriel==
 
1. Zäzilia Starringer, zur Hälfte<br>
==Die Erben der Cäzilia Gabriel==
2. Eheleute Karl und Franziska Gabriel<br>
1. Cäzilia Starringer, zur Hälfte<br>
2. Eheleute Karl und Franziska Gabriel, zur Hälfte (je ein Viertel)<br>
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== Hinweis ==
Eine Übersicht zur Erbverteilung finden Sie [[Sachverhalte: Wem gehörte Hinterkaifeck? | hier]]<br>
[[Sachverhalte: Die tatsächliche Erbverteilung gegenüber der Erbverteilung nach dem damals gültigen Bürgerlichen Gesetzbuches | Hier]] finden sie die tatsächliche Erbverteilung im Detail, die der Erbverteilung nach dem damals gültigen Bürgerlichen Gesetzbuchs gegenüber gestellt ist und die Unterschiede kenntlich macht.

Aktuelle Version vom 21. Mai 2017, 15:31 Uhr

Allgemeines

Da die Erblasser Cäzilia und Viktoria Gabriel kein Testament verfasst hatten, wurde das Erbe nach der gesetzlichen Erbfolge verteilt: Die nachfolgende Verteilung aber entsprach nicht den damaligen Vorgaben des Bürgerlichen Gesetzbuches, da die Geschwister von Andreas Gruber die Erblasserin Viktoria Gabriel nicht hätten beerben können/dürfen.
Karl Gabriel sen. erhob den Anspruch Alleinerbe zu sein, da seine Enkelin Cäzilia ihre Mutter überlebt hatte und damit Cäzilia zum Erben ihrer Mutter wurde - wenn auch nur für wenige Stunden. Der zuständige Richter legte aber nach §20 des BGB ("In gemeinsamer Gefahr untergegangen") fest, dass der Todeszeitpunkt aller Opfer als gleich angesehen wird.

Die Erben der Viktoria Gabriel

1. Cäzilia Starringer, zur Hälfte
2. Anna Gruber, ein Zehntel
3. Josef Gruber, ein Zehntel
4. Bernhard Gruber, ein Zehntel
5. Josef Starringer jun., ein Zwanzigstel
6. Maria Starringer jun., ein Zwanzigstel
7. Therese Gruber, einem Fünfzigstel
8. Marie Wagner, ein Fünfzigstel
9. Leonhard Gruber, ein Fünfzigstel
10. Peter Gruber, ein Fünfzigstel
11. Michael Gruber, ein Fünfzigstel

Die Erben der Cäzilia Gabriel

1. Cäzilia Starringer, zur Hälfte
2. Eheleute Karl und Franziska Gabriel, zur Hälfte (je ein Viertel)

Hinweis

Eine Übersicht zur Erbverteilung finden Sie hier
Hier finden sie die tatsächliche Erbverteilung im Detail, die der Erbverteilung nach dem damals gültigen Bürgerlichen Gesetzbuchs gegenüber gestellt ist und die Unterschiede kenntlich macht.