Sachverhalte: Übersicht “Rund um das Erbe”: Unterschied zwischen den Versionen

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Als die Familie ermordet wurde, wären demnach folgende Besitzverhältnisse korrekt gewesen:<br>
Als die Familie ermordet wurde, wären demnach folgende Besitzverhältnisse korrekt gewesen:<br>
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!colspan="4" valign="top"|Landgericht Neuburg an der Donau
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!Viktoria Gabriel
!Viktoria Gabriel

Version vom 12. August 2019, 19:27 Uhr

Was?

Für einen geeigneten Überblick über alle das Erbe betreffenden Handlungen ist diese Seite als eine Art Wegweiser gedacht.

Die eigentlich unkomplizierten Erbvorgänge die im Kontext mit den Bewohnern des Hofes Hinterkaifeck stehen, sind letzlich trotz vertraglicher und/oder gesetzlicher Regelungen einfach komplexer als angenommen und werden hier im Wiki auf mehreren Seiten beschrieben.

Chronologie

Hinweis: Die Ereignisse werden in chronologischer Reihenfolge angegeben.



1885

folgt Als Josef Asam 1885 starb und u. a. das Anwesen hinterließ, erfolgte die Erbverteilung zu den im Ehe- und Erbvertrag festgehaltenen Modalitäten.


Für Todfälle wird bestimmt:
Stirbt einer der Kontrahenten, so soll der überlebende Theil den gesamten Rücklaß, insbesondere auch des unbeweglichen Vermögens zum ausschließlichen Alleineigenthum gegen Haftung für sämtliche Passiven erhalten, jedoch
a)den vorhandenen ehelichen Kindern die Hälfte des reinen Vermögens als Vater oder Muttergut auszeigen.



Genau diese Vorgehensweise fand nach Asams Tod statt, Cäzilia verw. Asam war Alleinerbin und die Kinder Martin und Cäzilia erhielten ein Vatergut.

  • 17.06.1885: Cäzilia Asam spricht in Begleitung von Andreas Hackl beim Nachlassgericht vor.
  • 03.07.1885: Der Vatergutsvertrag zwischen Cäzilia Asam und ihren beiden minderjährigen Kindern Martin und Cäzilie wurde geschlossen.
  • 28.12.1885: Cäzilia verw. Asam schließt mit Andreas Gruber einen

Ehe-und Erbvertrag, der ihn aufgrund von allgemeiner Gütergemeinschaft zum Mitbesitzer macht.

1914

Am 11.03.1914 übergab das Ehepaar Gruber das Anwesen an die Tochter Viktoria, die am gleichen Tag einen Ehe- und Erbvertrag mit Karl Gabriel schloß. Somit war Karl ab der Heirat Mitbesitzer zur Hälfte.

1915

Nachdem Karl Gabriel am 12.12.1914 in Neuville fiel, hatte er gemäß des Ehevertrags die Hälfte des Anwesens zu vererben. Da er kein Testament hinterließ griff die gesetzliche Erbfolge, die besagte, daß seine Ehefrau ihn zu 1/4 und seine Nachkommen zu 3/4 beerben.
Seine Witwe erhielt am 09.02.1915 den Erbschein, allerdings mit dem “Fehler”, daß sie Alleinerbin ihres verstorbenen Mannes war. Ihrer Tochter wurde lediglich ein Vatergut im Grundbuch eingetragen, als Mitbesitzerin des Hofes wurde Cäzilia Gabriel nicht eingetragen.
Dieser Sachverhalt ist auf einer Spezialseite zusammengefasst.

1922

Als die Familie ermordet wurde, wären demnach folgende Besitzverhältnisse korrekt gewesen:

Anwesen Hinterkaifeck
Viktoria Gabriel Cäzilia Gabriel Eheleute Gruber
Anwesensbesitzerin zu 5/8
plus ¼ Erbe von Karl Gabriel
Mitbesitzerin zu 3/8
aufgrund der ¾ Erbschaft ihres Vaters
Austrägler, lediglich mit den im Übergabevertrag vereinbarten Regelungen zur Altersversorgung, wie dem Wohnrecht.