Sachverhalte: Aktenfundstücke Tatwaffen

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Die Tatwaffen

Es wurden insgesamt 4 mögliche Tatwaffen der Mordtat Hinterkaifeck zugeordnet:



Anfänglich kam die Kreuzhacke als Tatwaffe in Betracht, die kurz nach der Auffindung der ersten Leichen von Lorenz Schlittenbauer im Futterbarren des Stalles gefunden wurde.

Als dann knapp ein Jahr später im Fehlboden der Dachbodens eine Reuthaue gefunden wurde, die charakteristische Eigenschaften aufwies, welche einige bis dato seltsame Verletzungsmuster erklärten, wurde die Reuthaue als Haupttatwaffe ausgemacht.

Weitere Verletzungen deuten entweder auf weitere Tatwaffen oder aber den unterschiedlichen Gebrauch der Reuthaue hin.

Auf dieser Seite finden Sie Informationen aus den offiziellen Hinterkaifeck-Akten.

Hinweise

Die Ähnlichkeit der beiden Werkzeuge Reuthaue und Kreuzhacke brachte es mit sich, dass in den Akten sowie in den Zeitungsberichten ähnliche oder gar identische Benennungen verwendet wurden. Um eine Unterscheidung zu ermöglichen werden die folgenden Aktenfundstücke zeitlich aufgeteilt in die Ermittlungen vor dem März 1923, als die Reuthaue noch nicht gefunden war und in die Zeit danach. Wo in den späteren Zitaten missverständliche Bezeichnungen auftauchen, findet sich ein entsprechender Hinweis.

Aktenfundstücke

vor 23.2.1923

Tatwaffe allgemein

Kreuzhacke

  • "Im Futtertrog an der Ecke lehnte ein sogenannter Kreuzpickel – auch Kreuzhacke genannt – Schlittenbauer gab an, dass dieser Pickel am 4.4. nachm. im Futterbarren lag und von den Rindern abgeleckt wurde. Er habe den Pickel im Barren an die Wand gelehnt. Die Besichtigung des Pickels ergab, dass am Stiel, dem sog. Haus, braunrote Flecken vorhanden sind, die m.E. nach Blutflecken sein dürften. Der Pickel soll Eigentum der Hausbesitzer sein. Wo dieser eigentlich ständig aufbewahrt war, konnte nicht bestimmt festgestellt werden." [1]
  • "Am 4.IV. nachts fand die Gerichtskommission am Südende des Futterbarrens im Stall eine schwere Kreuzhacke mit einem etwa meterlangen Stiel; diese Hacke war in den Futterbarren selbst hineingelehnt, so daß sie vom Vieh beleckt werden konnte, u.auch tatsächlich beleckt worden ist, wie der Richter selbst gesehen hat. Es machte den Eindruck, als ob an dem Eisenteil dieser Hacke noch einige Blutspuren zu sehen wären, ebenso zeigten sich an dem Teil des Stieles, da wo er aus den Eisenteilen herausführt, einige rotbraune Flecken, wie von angetrocknetem Blut. Die Kreuzhacke wurde da vorgefunden, wo in der Planskizze ein blaues Kreuz im Futterbarren eingezeichnet ist. " [2]
  • "Der Gerichtsarzt ist der Ansicht, daß die Verletzungen mit einem stumpfen Gegenstand, nicht mit der Kreuzhacke der Toten beigebracht worden ist." [3]
  • "Bei der Augenscheinseinnahme wurde auch noch am 4.April 1922 im Futterbarren eine schwere Kreuzhacke gefunden, die aber keine Blutspuren trug, zumal sie vom Vieh beleckt worden ist. Ihre spätere Untersuchung ergab keine nachweisbaren Blutspuren." [4]
  • "Vor einigen Tagen wurde in Kaifeck von dem jetzigen Besitzer mit Namens Gabriel von Laag, Gemeinde Wangen, eine stark mit Blut befleckte Haue mit Stiel, sogenannte Reuthaue zum Stockgraben, vorgefunden.
    Fragliche Haue befand sich oberhalb der Stiege unter Bretter auf etwas Heu neben der früher dort gewesenen Leustock. Nachdem allgemein vermutet wird, daß mit dieser Haue die Tat verübt wurde, bezw. Vielleicht einige Personen damit erschlagen worden sind, wird bis zur weiteren Verfügung dieser Haue, welche bis jetzt noch an Ort und Stelle, wo sie vorgefunden wurde, sich befindet, vorerst noch dort belassen."
    [5]
  • "die von der Gendarmerie überbrachte Reuthaue durch einen Herrn Beamten an die Pol. Direktion München überschickt werde, eventuell Fingerabdrücke festzustellen und zur Untersuchung der Blutspuren. Auf die Anfrage, ob richterlicher Augenschein beantragt werde, wurde erwidert, ein solcher werde vorerst nicht beantragt. Die Gend. Solle jedoch eine Skizze einreichen. Die Anfertigung einer solchen ist bereits angeordnet." [5]
  • "Fingerabdrücke sind auf der Reuthaue nicht festzustellen gewesen. Das Gutachten, von welchem keine Abschrift gemacht wurde, lautet im Allgemeinen dahin, daß mit absoluter Sicherheit feststeht, daß das an der Haue befindliche Blut Menschenblut sei. Ferner befanden sich daran einige Härchen, welche als Menschenhaar und zum Teil auch als Hasen- oder Katzenhaare festgestellt wurden.
    Die Haue wurde mit Gutachten, nachdem von der vorstehenden Requisition nichts bekannt war, an das Amtsgericht Schrobenhausen, welches die Haue zur Untersuchung anher sandte, zurückgeleitet."
    [5]
  • "" [6]
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  • "" [8]
  • "" [9]

Bandeisen

später

Tatwaffe allgemein

Reuthaue

Taschenmesser

Kreuzhacke

Bandeisen

Quellen/Herkunft

[1] Bericht Reingruber 6.4.1922 [2] Bericht Wiessner 6.4.1922 [3] Fernspruch zur Leichenöffnung 07.04.1922 [4] Bericht Pielmayr 6.11.1926 [5] Fundmeldung Reuthaue 23.2.1923 [6] [[ | ]] [7] [[ | ]] [8] [[ | ]] [9] [[ | ]] [10] [[ | ]] [11] [[ | ]] [12] [[ | ]]