Sachverhalte: Der falsche Erbschein von 1915

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Was?

Der nach dem Tod von Karl Gabriel ausgestellte Erbschein vom 09.02.1915 erwies sich als fehlerhaft und wurde nach den Morden korrigiert.

Vorgeschichte

Im Ehe-und Erbvertrag hatte das Ehepaar Gabriel keine Regelung für Erbfälle getroffen, weshalb bei Karl's Tod das gesetzliche Erbrecht angewandt wurde.

Grundlagen

Nach gültigem Recht hätte ihn seine Tochter Cäzilia zu ¾ und seine Witwe zu ¼ beerbt.

Vorgänge

Im [[Verträge: 1914-03-11 Ehe- und Erbvertrag Karl und Viktoria Gabriel|Ehe-und Tatsächlich wurde aber am 09.02.1915 ein Erbschein ausgestellt indem Viktoria Gabriel die Alleinerbin war. Allerdings beantragte die Witwe noch am gleichen Tag die Abgabe der Akten an das hiesige Notariat zur Beurkundung der Hypothekenbestellung für das Vatergut von Cäzilia. Dieser Wert entsprach zwar dem ihr zustehenden Erbteil. Mitbesitzerin auf dem Anwesen das ihrem Vater zur Hälfte gehörte und das ihr nun eigentlich zu 3/8 gehörte wurde sie nicht. Ihre Mutter stand ab 03.07.1915 als Alleineigentümerim im Grundbuch, für Cäzilia wurde am gleichen Tag eine Hypothek ohne Brief für das Vatergut im Grundbuch eingetragen.

Einzelheiten zur Erbsache Karl Gabriel

Offene Fragen/Bemerkungen

Quellen/Herkunft

Nachlassakte Karl Gabriel im Staatsarchiv München Signatur AG Schrobenhausen 1914/188