Sachverhalte: Die Belohnung: Unterschied zwischen den Versionen

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So war es auch das Bayrische Ministerium des Innern, das die Belohnung aussetzte. Die verschiedenen zeitnahen Fahndungsplakate bzw. Anzeigen waren mit Bezirksamt oder vom Ersten Staatsanwalt in [[Orte: Neuburg a. D.|Neuburg a.D.]] unterzeichnet.
So war es auch das Bayrische Ministerium des Innern, das die Belohnung aussetzte. Die verschiedenen zeitnahen Fahndungsplakate bzw. Anzeigen waren mit Bezirksamt oder vom Ersten Staatsanwalt in [[Orte: Neuburg a. D.|Neuburg a.D.]] unterzeichnet.
== Die Fahndungsplakate ==
== Die Fahndungsplakate ==
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Datei:Belohnung1.png|7. April 1922
Datei:BelohnungAmtsblattSchrobenhausen.jpg|<div align="center">7. April 1922<br>Amtsblatt Schrobenhausen</div>
Datei:Belohnung3.png|7. April 1922
Datei:BelohnungBayrPolizeiblatt.jpg|<div align="center">7. April 1922<br>Bayerisches Polizeiblatt</div>
Datei:Belohnung2.png|8. April 1922
Datei:BelohnungBezirksamtSchrobenhausen.jpg|<div align="center">7. April 1922<br>Bezirksamt Schrobenhausen</div>
Datei:BelohnungLandgerichtNeuburg.jpg|<div align="center">8. April 1922<br>Landgericht Neuburg</div>
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Version vom 28. August 2011, 13:31 Uhr

Belohnung im Mordfall Hinterkaifeck

Für Hinweise im Zusammenhang mit dem Sechsfachmord von Hinterkaifeck wurde gleich nach Entdeckung der Tat einen hohe Belohnung ausgewiesen: 100.000 Mark.
Dieser hohe Betrag trägt der Brutalität des Verbrechens Rechnung, aber es muss die inflationsbedingte Geldentwertung berücksichtigt werden.
Laut Heinrich Ney wurde der Betrag der Belohnung sogar noch auf 500.000 Mark erhöht. Dies sagt er 1953 aus.

Wer setzte die Belohnung aus?

Schon am Donnerstag Vormittag, also kaum 2 Tage nach der Entdeckung der Tat, setzte sich das Innenministerium mit dem Leiter der Kriminalabteilung der Münchner Polizeidirektion Josef Ramer und dem Leitenden Ermittler Georg Reingruber in Verbindung.
Leuschner schreibt dazu über den Vormittag des 6.4.1922, als Ramer und Reingruber sich im Münchner Büro kurzschliessen: "Gestern Abend noch hatte das Bayerische Innenministerium beim Polizeipräsidenten angerufen und sich nach Einzelheiten erkundigt."
So war es auch das Bayrische Ministerium des Innern, das die Belohnung aussetzte. Die verschiedenen zeitnahen Fahndungsplakate bzw. Anzeigen waren mit Bezirksamt oder vom Ersten Staatsanwalt in Neuburg a.D. unterzeichnet.

Die Fahndungsplakate