Sachverhalte: Die Wirtschaftsgebäude: Unterschied zwischen den Versionen

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==== Wirtschaftsraum (13) / Maschinenhaus Süd====
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Auf der Venusskizze nicht ersichtlich aber in der Aussage von  [[Aussagen: 1951-12-17 Freundl Johann| Aussage des Johann Freundl, 17.12.1951]] ist erwähnt, dass sich hier ein Göpel befand.<br>
''Unter Maschinenhaus verstehe ich den Teil, an welchem früher im Stadel der Göppel war. Dies war im südlichen Teil vom Stadel, siehe Skizze. Bei dem Göppel handelte es sich um einen liegenden Göppel.''<br>
Diese Aussage wird gestützt durch die von Andreas Schwaiger angefertigte und Komm. Harrer ins Reine übertragene Tatortskizze, wo ein tiefliegender Göpel erwähnt und  eingezeichnet ist.
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Hexenholztor im Süden
Hexenholztor im Süden

Version vom 26. September 2023, 02:54 Uhr


 im Aufbau

Die im Osten an das Anwesen angebaute Scheune machte den Hinterkaifeck zum Hakenhof. In den Akten tauchen die verschiedensten Bezeichnungen für die einzelnen Gebäudeteile auf. Was ist über die Wirtschaftsgebäude, die in Ihrer Gesamtheit wichtig für den Hof waren bekannt?

Aus Mangel an Bauplänen müssen für die folgenden Überlegungen andere Quellen herangezogen werden. Dazu zählen neben Berichten und Zeugenaussagen auch die Tatortskizzen, die auf Erinnerungen von Zeitzeugen basieren.

Die Tatortskizze von Kommissar Venus ist hier besonders hilfreich, da sie neben einer ausführlichen Legende auch eingezeichnet hat, wo sich z. B. die Liegestätten im Heu befand.

Die hier verwendete Nummerierung der Gebäudeteile wird unten übernommen, sofern möglich, so dass die Orientierung leichter fällt.


Hinweis: Beachten Sie bitte, daß es hier in den einzelnen Aussagen der Zeugen zu unterschiedlichen Benennungen kommen kann, als Beispiel sei hier der Tatort erwähnt, der von der Mehrzahl der Zeugen mit Futterkammer bezeichnet wurde, während ihn andere (Sigl, Schlittenbauer) mit Tenne angaben, oder der Oberamtsrichter Wiessner nur allgemein vom Stadel sprach.



Stadel/Scheune (nordwestlich der Scheunendurchfahrt)

Die Unterteilung(en) suggerieren eine Längstrennung der Scheune, die möglicherweise sogar in Teilen vorhanden gewesen sein könnte.

Dies wird gestützt durch die Dachsituation, wo ein nachträglicher Anbau mit geringerer Firsthöhe an den einstigen Einfirsthof zu sehen ist. Dieser könnte ursprünglich dort geendet haben und im Rahmen weiterer Um-und Ausbauten des Anwesens wurde die Scheune nach Osten erweitert (vgl. Situation i. d. Durchfahrt wo an die bestehende Außenwand mit Tor nach Süden angebaut wurde). Über eine Längstrennung durch eine erhaltene Mauer ist aber nichts bekannt, oder dokumentiert, so daß dies nur aufgrund der Vollständigkeit erwähnt ist.

Das die Scheune mit nördlich der Durchfahrt dennoch in einen West -und einen Ostteil unterteilt war, kann mit der Nutzung zusammenhängen, die mglw. auch aufgrund Alt- vs. Neubau von den Opfern so entschieden wurde.

Im Norden war der Stadel also in zwei Hälften unterteilt: eine westliche und eine östliche Seite


Westseite (9)

Die Westhälfte ist in der Skizze mit der Nr. 9 markiert und auf der Legende ist dieser Bereich als „Maschinenhaus mit Futterkammer, auch Schneidkammer genannt“ beschrieben.
Hier befand sich wie bereits im Namen erkennbar und auch aus den Tatortfotos hervorgeht die Futterkammer.
Aus den Aussagen der Auffindern geht hervor, daß sich nahe des Tatorts eine Gsodmaschine befand, denn Lorenz Schlittenbauer hatte die Leiche der Cäzilia rückwärts gegen diese Maschine bewegt.


Bezeichnungen

Zeuge Bezeichnung Quelle
Lorenz Schlittenbauer Tenne Aussage vom 05.04.1922
Michael Pöll Scheune Aussage vom 05.04.1922
Jakob Sigl Scheune Aussage vom 05.04.1922
OAR Wiessner Stadel OAR Wiessner
Georg Reingruber Tenne Bericht vom 06.04.1922

Besonderheiten

  • Im nordwestlichen Teil dieses Gebäudebereichs befand sich der Tatort, dort wo man mittels zweier Stufen in den Stall gelangen konnte.
  • Der Fundort der Leichen wird von der Mehrzahl der Zeugen als Futterkammer bezeichnet, was andeutet das mindestens im Bereich des Auffindeortes Viehfutter gelagert und für die Fütterung aufbereitet wurde. Die genaue Größe des als Futterkammer bezeichneten Ortes ist nicht bekannt, kann aber anhand der Tatortfotos auf mindestens den dort sichtbaren Bereich ausgemacht werden.
  • Ein Überboden auf dem Stroh gelagert war, und der sich im östlichen Teil (10) dieses Gesamtkomplexes Stadel/Scheune nordwestlich der Scheunendurchfahrt befand konnte vom westlichen Bereich aus mittels Leiter erreicht werden. Vgl hierzu die Liegestellen im Heu (St.L. bzw. Nr. 16 auf der Skizze).

Ostseite (10)

Über den östlichen, teils abgetrennten Bereich ist nicht viel bekannt. Die Tatortfotos der Polizei scheinen von einem erhöhten Standpunkt aus aufgenommen worden zu sein. Vielleicht von einem Zwischenboden/Regal in genau diesem Bereich?

Jedenfalls bezeichnet die bereits erwähnte Venus-Skizze (siehe oben) diesen östlichen Teil als "Wagenremise"

Bezeichnungen

Zeuge Bezeichnung Quelle
Tatortskizze des Ermittler Venus und Legende (1951) Wagenremise Bild
OAR Wiessner Maschinenhäuschen Bericht Wiessner

Besonderheiten

  • In diesem östlichen Teil war ein sich auf Schulterhöhe befindender Dach- oder Überboden auf dem sich bei der Tatortbegehung Liegestätten von einer oder mehreren Personen im Stroh befanden. Der Überboden war mit Leiter von der westl. Hälfte (9) aus erreichbar.

Tore

1 Tor im Süden des westlichen Bereiches in die Durchfahrt führend verriegelbar
1 Türe die in den Stall führte
1 auf den Tatortfotos sichtbares Tor nach Norden das in die Motorenhütte geführt hätte war nicht funktionstüchtig, denn die Motorenhütte besaß keinen Zugang zum übrigen Gebäude 1 Tor im Norden aus dem östlichen Bereich "Wegtor" oder "Nordtor"

Inventar

Schlussfolgernd aus den Informationen, dass es sich bei diesem Gebäudeteil um den Tatort handelte in dem sich eine Gsodmaschine befand ist es möglich anhand des Nachlassvezeichnisses zu schauen in welchem Raum diese Gsodmaschine aufgenommen und dokumentiert wurde.

Maschinenhaus (südöstlich der Scheunendurchfahrt)

Der Komplex Maschinenhaus ist auf der der Venus-Skizze ebenfalls in zwei Bereiche unterteilt. Hier verlief diese Trennung anders als im Norden nicht längs, sondern quer. Auf der Venus Skizze sind die beiden Teilbereiche mit Scheunenraum (12) und Wirtschaftsraum (13) bezeichnet.

Scheunenraum (12) / Maschinenhaus Nord

Bezeichnungen:
Besonderheiten:

Wirtschaftsraum (13) / Maschinenhaus Süd

Bezeichnungen:
Besonderheiten:
Auf der Venusskizze nicht ersichtlich aber in der Aussage von Aussage des Johann Freundl, 17.12.1951 ist erwähnt, dass sich hier ein Göpel befand.
Unter Maschinenhaus verstehe ich den Teil, an welchem früher im Stadel der Göppel war. Dies war im südlichen Teil vom Stadel, siehe Skizze. Bei dem Göppel handelte es sich um einen liegenden Göppel.
Diese Aussage wird gestützt durch die von Andreas Schwaiger angefertigte und Komm. Harrer ins Reine übertragene Tatortskizze, wo ein tiefliegender Göpel erwähnt und eingezeichnet ist.

Tore

Hexenholztor im Süden

Inventar

Durchfahrt

Rechts im Bild: von einem Holzpflock offen gehaltenes Hoftor das in die Durchfahrt führt

Die Durchfahrt befand sich zwischen Stadel/Scheune und dem Maschinenhaus, ein Tor befand sich je im Osten („Gröberner Tor“) und im Westen („Hoftor“).
Ein weiteres Tor führte nach Norden in den Stadel (dessen west. Teil [9](

Besonderheiten

  1. Über das offene Hoftor der Durchfahrt war es bei der Auffindung möglich durch Aufbrechen des Tores in den Stadel Zugang dorthin zu bekommen.
  2. Ein Heuseil welches vom Täter möglicherweise zur Flucht verwendet wurde, hing in die Durchfahrt.



Schuppen

links im Bild der Schuppen

Im Innenhof des Hofes befand sich von der Haustüre aus gesehen rechts ein freistehender zweistöckiger Holzschuppen, dessen untere Ebene nicht gänzlich verkleidet war. An der nordöstlichen Ecke, gegenüber der Haustüre befand sich die Hundehütte, dies wurde von Josef Schrätzenstaller in seiner Aussage am 17.12.1951 erwähnt. Der Zeitzeuge Andreas Schwaiger hat diese auf seinen Entwürfen für die Tatortskizze ebenfalls eingezeichnet, wo sie von Kommissar Harrer übernommen wurde.

Inventar

Schuppen unten

2 Wagen mit Bretter, 1 Steigleiter, 1 Kipfstock, 1 eisener Rechen, verschiedene Ökonomiegeräte (alt)

Schuppen oben

1 Dampfer (neu), 1 Tafel Blech, 4 eisene Fensterstöcke (neu), 2 Transmissionsstangen, 1 Fuhrschlitten, 1 Winde

Motorenhaus

Im Norden der Scheune befand sich das Motorenhaus, von diesem gab es abgesehen von einem konisch zulaufendem Durchlass in etwa 2,5 m Höhe für die Kraft keinen Zugang in die Gebäude.
Staatsanwalt Pielmaier in seinem Bericht von 1926 konkretisiert zum Motorenhaus:

  1. Das Anwesen bestand aus dem Wohnhaus und Stallgebäude, beide unter einem Dach, und der angebauten Scheune mit Futterkammer und Motorhütte und anstossendem Stadel –Maschinenhaus-, beide wiederum unter einem Dach und mit dem Stall durch eine Türe verbunden.
  2. Da aber die Motorhütte nur einen Zugang von aussen und keinen Zugang zu den übrigen Räumen des Anwesens hat, konnten die Diebe von da aus nicht in das Anwesen gelangen und sollen ihr Heil dann an der ausseren Futterkammertüre, das ist an der äusseren Türe zu dem Raum, der an die Motorhütte und den Stadel stösst, versucht haben!

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Quellen