Sachverhalte: Die Wirtschaftsgebäude

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 im Aufbau

Die im Osten an das Anwesen angebaute Scheune machte den Hinterkaifeck zum Hakenhof. In den Akten tauchen die verschiedensten Bezeichnungen für die einzelnen Gebäudeteile auf. Was ist über die Wirtschaftsgebäude, die in Ihrer Gesamtheit wichtig für den Hof waren bekannt?

Aus Mangel an Bauplänen müssen für die folgenden Überlegungen andere Quellen herangezogen werden. Dazu zählen neben Berichten und Zeugenaussagen auch die Tatortskizzen, die auf Erinnerungen von Zeitzeugen basieren.

Die Tatortskizze von Kommissar Venus ist hier besonders hilfreich, da sie neben einer ausführlichen Legende auch eingezeichnet hat, wo sich z. B. die Liegestätten im Heu befand.

Die hier verwendete Nummerierung der Gebäudeteile wird unten übernommen, sofern möglich, so dass die Orientierung leichter fällt.


Hinweis: Beachten Sie bitte, daß es hier in den einzelnen Aussagen der Zeugen zu unterschiedlichen Benennungen kommen kann, als Beispiel sei hier der Tatort erwähnt, der von der Mehrzahl der Zeugen mit Futterkammer bezeichnet wurde, während ihn andere mit Tenne angaben, oder nur allgemein vom Stadel sprachen.



Stadel/Scheune (nordwestlich der Scheunendurchfahrt)

Die Unterteilung(en) suggerieren eine Längstrennung der Scheune, die möglicherweise sogar in Teilen vorhanden gewesen sein könnte.

Dies wird gestützt durch die Dachsituation, wo ein nachträglicher Anbau mit geringerer Firsthöhe an den einstigen Einfirsthof zu sehen ist. Dieser könnte ursprünglich dort geendet haben und im Rahmen weiterer Um-und Ausbauten des Anwesens wurde die Scheune nach Osten erweitert (vgl. Situation i. d. Durchfahrt wo an die bestehende Außenwand mit Tor nach Süden angebaut wurde). Über eine Längstrennung durch eine erhaltene Mauer ist aber nichts bekannt, oder dokumentiert, so daß dies nur aufgrund der Vollständigkeit erwähnt ist.

Das die Scheune mit nördlich der Durchfahrt dennoch in einen West -und einen Ostteil unterteilt war, kann mit der Nutzung zusammenhängen, die mglw. auch aufgrund Alt- vs. Neubau von den Opfern so entschieden wurde.

Im Norden war der Stadel also in zwei Hälften unterteilt: eine westliche und eine östliche Seite


Westseite (9)

Die Westhälfte ist in der Skizze mit der Nr. 9 markiert und auf der Legende ist dieser Bereich als „Maschinenhaus mit Futterkammer, auch Schneidkammer genannt“ beschrieben.
Hier befand sich wie bereits im Namen erkennbar und auch aus den Tatortfotos hervorgeht die Futterkammer.
Aus den Aussagen der Auffindern geht hervor, daß sich nahe des Tatorts eine Gsodmaschine befand, denn Lorenz Schlittenbauer hatte die Leiche der Cäzilia rückwärts gegen diese Maschine bewegt.


Bezeichnungen

Zeuge Bezeichnung Quelle
Lorenz Schlittenbauer Tenne Aussage vom 05.04.1922
Michael Pöll Scheune Aussage vom 05.04.1922
Jakob Sigl Scheune Aussage vom 05.04.1922
OAR Wiessner Stadel Augenscheinsprotokoll vom 06.04.1922
Georg Reingruber Tenne Bericht vom 06.04.1922
Johann Freundl Stadel Aussage von 1951
Josef Schrittenlocher Futterkammer Aussage 1951

Besonderheiten

  • Im nordwestlichen Teil dieses Gebäudebereichs befand sich der Tatort, dort wo man mittels zweier Stufen in den Stall gelangen konnte.
  • Der Fundort der Leichen wird von der Mehrzahl der Zeugen als Futterkammer bezeichnet, was andeutet das mindestens im Bereich des Auffindeortes Viehfutter gelagert und für die Fütterung aufbereitet wurde. Die genaue Größe des als Futterkammer bezeichneten Ortes ist nicht bekannt, kann aber anhand der Tatortfotos auf mindestens den dort sichtbaren Bereich ausgemacht werden.
  • Ein Überboden auf dem Stroh gelagert war, und der sich im östlichen Teil (10) dieses Gesamtkomplexes Stadel/Scheune nordwestlich der Scheunendurchfahrt befand konnte vom westlichen Bereich aus mittels Leiter erreicht werden. Vgl hierzu die Liegestellen im Heu (St.L. bzw. Nr. 16 auf der Skizze).

Ostseite (10)

Über den östlichen, teils abgetrennten Bereich ist nicht viel bekannt. Die Tatortfotos der Polizei scheinen von einem erhöhten Standpunkt aus aufgenommen worden zu sein. Vielleicht von einem Zwischenboden/Regal in genau diesem Bereich?

Jedenfalls bezeichnet die bereits erwähnte Venus-Skizze (siehe oben) diesen östlichen Teil als "Wagenremise"

Bezeichnungen

Zeuge Bezeichnung Quelle
Tatortskizze des Ermittler Venus und Legende (1951) Wagenremise Bild
OAR Wiessner Maschinenhäuschen Bericht Wiessner

Besonderheiten

  • In diesem östlichen Teil war ein sich auf Schulterhöhe befindender Dach- oder Überboden auf dem sich bei der Tatortbegehung Liegestätten von einer oder mehreren Personen im Stroh befanden. Der Überboden war mit Leiter von der westl. Hälfte (9) aus erreichbar.

Tore

1 Tor im Süden des westlichen Bereiches in die Durchfahrt führend verriegelbar
1 Türe die in den Stall führte
1 auf den Tatortfotos sichtbares Tor nach Norden das in die Motorenhütte geführt hätte war nicht funktionstüchtig, denn die Motorenhütte besaß keinen Zugang zum übrigen Gebäude 1 Tor im Norden aus dem östlichen Bereich "Wegtor" oder "Nordtor"

Inventar

Zum aufgenommenen Inventar gibt es eine Spezialseite.
Wir versuchen hier die erfassten Artikel an ihrem tatsächlichen Standort des unterteilten Wirtschaftsgebäudes unterzubringen. Hier ist es sinnvoll die Größen der Gegenstände mit aufzulisten, da ein Dreschwagen aufgrund seiner Größe z. B. unmöglich unter einen schulterhohen Zwischenboden gepasst hätte und er auch aufgrund seines Wende- Spurkreises in einem engen oder überfülltem Bereich eher nicht untergestellt worden wäre.

Maschinenhaus (südöstlich der Scheunendurchfahrt)

Über das Maschinenhaus ist kaum etwas bekannt oder durch Zeugenaussagen überliefert. Wir sind hier ausschließlich auf die Tatortskizzen angewiesen.

Tatortskizze Kommisar Venus

Der Komplex Maschinenhaus ist auf der der Venus-Skizze ebenfalls in zwei Bereiche unterteilt. Hier verlief diese Trennung anders als im Norden nicht längs, sondern quer. Auf der Venus Skizze sind die beiden Teilbereiche mit Scheunenraum (12) und Wirtschaftsraum (13) bezeichnet.

Tatortskizze Komm. Harrer

Tatortskizze Harrer nach Vorlage Schwaiger


Aus von Andreas Schwaiger angefertigten Hofskizzen fertigte von Komm. Harrer die bekannte Tatortskizzen an.

Diese zeigt neben der bereits auf der Venus-Skizze eingezeichneten Querteilung, ebenfalls wie der Stadel im Norden eine Unterteilung in West und Ost. Demnach war die Durchfahrt und der Scheunenraum (12) offen und ohne eine Wand voneinander getrennt.
Eine Trennung (Ost-West) ist zwischen Scheunenraum (12) und Wirtschaftsraum (13) eingezeichnet. Unbekannt ist allerdings, wie diese Trennung vorhanden war. Also ob hier ein Mauerwerk stand, oder die räumliche Trennung nur im Sinne der Nutzung bestand kann nicht mehr angegeben werden.
Der südlich gelegenere Wirtschaftsraum war laut Schwaiger dann ab der (unklaren) Trennung vom Scheunenraum (12) ebenfalls wie der Stadel im Norden eine in West und Ost unterteilt. Auch hier ist unklar ob die räumliche Trennung baulich umgesetzt war, oder nur durch die Nutzung.

Der Wirtschaftsraum / Maschinenaus Süd
Bereich West „Wagen- und Geräteraum Bereich Ost „Getreide -und Strohabteil"
Hier befand sich mittig ein tiefliegender Göpelantrieb
Im Süden führte das Hexenholztor aus dem Maschinenhaus
Schwaiger hat in seinem Skizzenentwurf hier neben dem Göpel auch zwei Wagen eingezeichnet
Im Skizzenentwurf ist bzgl. der Nutzung nur Stroh/Getreide eingezeichnet



Besonderheiten

  • Das Maschinenhaus, bzw. mindestens der über die Durchfahrt erreichbare Scheunenraum war zwischen der Tat und Auffindung zeitweise, oder auch durchgehend zugänglich!
  • Auf der Skizze des ehemaligen Knechts Sigl ist in der nordöstlichen Ecke des Getreide -und Strohabteils innerhalb des Wirtschaftsraums der gewöhnliche Aufbewahrungsort der Reuthaue eingetragen.

Tore

Hexenholztor im Süden

Inventar

Wir versuchen hier die erfassten Artikel an ihrem tatsächlichen Standort des unterteilten Wirtschaftsgebäudes unterzubringen. Hier ist es sinnvoll die Größen der Gegenstände mit aufzulisten, da ein Dreschwagen aufgrund seiner Größe z. B. unmöglich unter einen schulterhohen Zwischenboden gepasst hätte und er auch aufgrund seines Wende- Spurkreises in einem engen oder überfülltem Bereich eher nicht untergestellt worden wäre.

Durchfahrt

Rechts im Bild: von einem Holzpflock offen gehaltenes Hoftor das in die Durchfahrt führt

Die Durchfahrt befand sich zwischen Stadel/Scheune und dem Maschinenhaus, ein Tor befand sich je im Osten („Gröberner Tor“) und im Westen („Hoftor“).
Ein weiteres Tor führte nach Norden in den Stadel (dessen west. Teil [9])

Besonderheiten

  1. Über das offene Hoftor der Durchfahrt war es bei der Auffindung möglich durch Aufbrechen des Tores in den Stadel Zugang dorthin zu bekommen.
  2. Ein Heuseil welches vom Täter möglicherweise zur Flucht verwendet wurde, hing in die Durchfahrt.



Schuppen

links im Bild der Schuppen

Im Innenhof des Hofes befand sich von der Haustüre aus gesehen rechts ein freistehender zweistöckiger Holzschuppen, dessen untere Ebene nicht gänzlich verkleidet war. An der nordöstlichen Ecke, gegenüber der Haustüre befand sich die Hundehütte, dies wurde von Josef Schrätzenstaller in seiner Aussage am 17.12.1951 erwähnt. Der Zeitzeuge Andreas Schwaiger hat diese auf seinen Entwürfen für die Tatortskizze ebenfalls eingezeichnet, wo sie von Kommissar Harrer übernommen wurde.

Inventar

Schuppen unten

2 Wagen mit Bretter, 1 Steigleiter, 1 Kipfstock, 1 eisener Rechen, verschiedene Ökonomiegeräte (alt)

Schuppen oben

1 Dampfer (neu), 1 Tafel Blech, 4 eisene Fensterstöcke (neu), 2 Transmissionsstangen, 1 Fuhrschlitten, 1 Winde

Motorenhaus

Im Norden der Scheune befand sich das Motorenhaus, von diesem gab es abgesehen von einem konisch zulaufendem Durchlass in etwa 2,5 m Höhe für die Kraft keinen Zugang in die Gebäude.
Staatsanwalt Pielmaier in seinem Bericht von 1926 konkretisiert zum Motorenhaus:

  1. Das Anwesen bestand aus dem Wohnhaus und Stallgebäude, beide unter einem Dach, und der angebauten Scheune mit Futterkammer und Motorhütte und anstossendem Stadel –Maschinenhaus-, beide wiederum unter einem Dach und mit dem Stall durch eine Türe verbunden.
  2. Da aber die Motorhütte nur einen Zugang von aussen und keinen Zugang zu den übrigen Räumen des Anwesens hat, konnten die Diebe von da aus nicht in das Anwesen gelangen und sollen ihr Heil dann an der ausseren Futterkammertüre, das ist an der äusseren Türe zu dem Raum, der an die Motorhütte und den Stadel stösst, versucht haben!

Inventar

Zum aufgenommenen Inventar gibt es eine Spezialseite.
Wir versuchen hier die erfassten Artikel an ihrem tatsächlichen Standort des unterteilten Wirtschaftsgebäudes unterzubringen. Hier ist es sinnvoll die Größen der Gegenstände mit aufzulisten, da ein Dreschwagen aufgrund seiner Größe z. B. unmöglich unter einen schulterhohen Zwischenboden gepasst hätte und er auch aufgrund seines Wende- Spurkreises in einem engen oder überfülltem Bereich eher nicht untergestellt worden wäre.

Der Notar Albert Stinglwagner erstellte die Inventarliste von Hinterkaifeck am 06.04.1922.

In der Schneidkammer: eine Schrotmühle, ein Rechen, ein Besen, ein leeres Faß, ein Schäffel mit Surfleisch, Säcke, ca. fünfzehn Zentner Kunstdünger
Im Stadel: eine Gsottmaschine für Kraft, eine Gsottmaschine für Handbetrieb, eine Windmühle, ein Zwanziglitermaß, zwei Steigleitern, zwei Heuleitern, zwei Heuwagen, ein Dreschwagen, ein Odelfaß, 2 Ochsengeschirre, ein Düngerkarren, zwei hintere Kopfen, zwei Drahtkörbe, eine Getreidereuter

zur Größe

vereinfachteSkizze zur Bemaßung und Einteilung

Für das Anwesen Hinterkaifeck (Gröbern 27 1/2) liegt im Diskussionsforum (Registrierung erforderlich) von Hinterkaifeck das letzte Bild der Vermessung aus 1913 vor. Da wurden Anfang Juli 1913 die Gebäude Flurgrundstück 564a und der Hauserbreiten Acker Flurgrundstück 564b vermessen und in das Grundbuch eingetragen. Die Plannummer 564a für Wohnhaus Stall Stadel und Wurzgärtl und Hofraum bis zum Verkauf des Anwesens an Josef Gabriel am 22.09.1922 nicht mehr geändert und wird mit einer Größe 0,078 ha angegeben. Dadurch dass die Scheune in ihrer Existenz baulich mehrere Veränderungen durchlief, wird suggeriert, daß nach der letzten Umbaumaßnahme der Gebäude „vor Kriegsausbruch“ die späteren Opfer mit der Größe der Scheune ihre ideale Lösung gefunden hatten.

Anhand dieser alten Vermessungskarte ist es möglich das Wirtschaftsgebäude zu bemaßen.
Die Maße sind auch der Karte rechts zu entnehmen.

Breite des Anbaus (West-Ost Gesamtlänge (Nord-Süd)
9,8 m 19,6 m
Jeweils ungefähr mittig
in einen West und Ost Bereich unterteilt
Länge Stadel/Scheune: 7,8 m
Länge Durchfahrt: 2 m
Länge Maschinenhaus: 10m


Futterkammer

Mindestareal der Futterkammer

Bezüglich der Futterkammer wird von uns angenommen, daß mit diesem Begriff das Areal des Tatorts bezeichnet wurde. Die genaue Größe ist unbekannt. Der Bereich unter den beiden Stufen, wenn man aus dem Stall kommt, sowie eine Art Weg in der Zufahrt zum Stallgang für die Schubkarre müssen hier abgezogen werden. Gleichzeitig ist es natürlich möglich, daß der Futterlagerplatz nach Süden, also zur Durchfahrt hin deutlich größer war.
Auf den Tatortfotos ist zu sehen, daß im Areal unmittelbar neben der Türe zum Futtergang / Stall Heu gelagert war. Hier stand auch mindestens eine der beiden Gsodmaschinen, die sowohl Standfläche als auch Platz zum Bedienen sowie Freiraum für den Antriebsriemen der Transmission aus dem Motorenhaus kommend benötigte.
Die im Stadel aufgenommenen Tatortfotos helfen auch bei der Ermittlung der Mindestgröße des Areals das als Futterkammer bezeichnet wurde, mittels Abzählen der Ziegel.


Hinweis: Der Hof wurde am 09. April 1865 von Josef Asam gekauft. Im Kaufvertrag werden die Gebäude als neu errichtet beschrieben, das heißt, für die Berechnung können wir nicht das 1872 in Deutschland per Gesetz eingeführte Reichsformat anwenden, sondern müssen das Bayerische Maß anwenden. In Bayern hatten die Backsteine damals zwei Formate (lxbxh) 29,5 x 14,5 x 6,5 cm und 34,0 x 16,5 x 7,0 cm (Quelle).Pro Fuge wird-auch wenn es nach mehr aussieht-1 cm dazu berechnet, ebenfalls wurde an der Türe für den Sturz 1 cm dazu gezählt, bei letzterem ist allerdings unklar ob dort eine solche Fuge vorhanden war.


Länge der Futterkammer:

abgezählte Ziegel entlang der Stallseite

Bei der Berechnung der Länge entlang der Stallseite, ist zu beachten, daß sich die Futterkammer durchaus noch weiter nach Süden hingestreckt haben könnte -bei dem Griff links auf dem Tatortfoto handelte es sich aller Wahrscheinlichkeit nach um eine der beiden Gsodmaschinen deren Zweck -zerkleinern bzw. zuschneiden des Viehfutters- ja nur in der Futterkammer sinnvoll ist.
Zu sehen sind: 13 Ziegel, davon 12 längsseitig und ein Ziegel (Nr. 2) der offenbar quer zu den anderen gelegt wurde und deshalb mit der kurzen Seite berechnet werden muss. Ebenso 12 unregelmäßig ausgeführte Fugen, die sich in Richtung der Türe teilweise zu vergrößern scheinen.
Mit den oben bereits genannten bayerisch Formaten haben wir dann hier eine Mindestlänge von: 381,5 bzw. 437,5 cm

Breite der Futterkammer:

Zur Breite mit markierter Treppe

Die Berechnung der Breite entlang der Nordmauer mittels Zählen der Ziegel ist unmöglich aufgrund der Bildqualität wir können hier lediglich eine Annäherung versuchen anhand von Rückschlüssen aus den Fotos und Akten.
Als Hilfen hingezogen wurden:

  1. Die Hauptbesudlung des Areals mit Heu
  2. Die zwei Stufen, die vom Stallgang in die Scheune führten, und die auf dem Tatortfoto teilweise erkennbar sind „Von der Stelle aus, wo die Leichen lagen, gelangt man durch die bereits erwähnte rot bezeichnete Türe über zwei Stufen in den Stall.“ (Quelle Augenscheinprotokoll)


Auf dem Bild rechts sind zur visuellen Hilfe in Grün die Stufen markiert. Die Maße dieser beiden Stufen entsprachen mit Sicherheit keiner (vorgeschriebenen) Norm, trotzdem muss bei der Anwenderfreundlichkeit auch die Unbedenklichkeit der Nutzung beachtet werden, was Auswirkungen auf die Stufentiefe bzw. die Auftrittsbreite bedeutet. Heute sind Treppenmaße in Wohngebäuden sind durch die DIN 18065 baurechtlich festgelegt. Die Bauordnung nennt für Treppenstufen / Treppenmaße heute die folgenden Maße begründet durch die DIN 18065:

Auch für Steigung und Auftritt von Treppenstufen legt DIN 18065 strikte Mindest- und Maximalmaße fest … die Stufenhöhe muss mindestens 140 und maximal 190 Milli-meter betragen. Die Auftrittsfläche ist von 260 bis 370 Millimetern vorgegeben. Bei einer baurechtlich nicht notwendigen Treppe sind Abweichungen möglich… Baurechtlich notwendige Treppe: Auftritt min. 260 mm, max. 370 mm Baurechtlich nicht notwendige Treppe: Auftritt min. 210 mm, max. 370 mm


Verlängert man aber die Stufenkanten auf dem Tatortfoto nach oben, kann man auch erkennen, dass sich eine Stufentiefe mit etwa der Längsseite eines Ziegels deckt. Also ca. 29,5 cm bzw. 34.0 cm tief ist.
Damit ergibt sich eine Breite der Futterkammer von min. 59 cm und max. 68 cm!

Die Größe-ohne die Ausdehnung nach Süden zu kennen- betrug demnach:
Min. 3,82 m x 0,59 m
Max. 4,38 m x 0,68 m

Quellen