Sachverhalte: Die polizeilichen Ermittlungen am Beispiel der tatverdächtigen Gebrüder Bichler: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Beamten erhalten zeitnah Hinweise auf die Brüder Anton und Karl Bichler, weil sich  diese bereits durch Gaunereien eine schlechte Reputation erlangt haben. <br>
Die Beamten erhalten zeitnah Hinweise auf die Brüder Anton und Karl Bichler, weil sich  diese bereits durch Gaunereien eine schlechte Reputation erlangt haben. <br>
Bis zum 26.04.1922 liegen drei Zeugenaussagen vor, welche die Brüder belasten, und Georg Neuss [[Berichte: 1922-04-27 Neuss Georg, Kriminalkommissär|schreibt]] am 27.04.1922 seinem Vorgesetzen.<br>
Bis zum 26.04.1922 liegen drei Zeugenaussagen vor, welche die Brüder belasten, und Georg Neuss [[Berichte: 1922-04-27 Neuss Georg, Kriminalkommissär|schreibt]] am 27.04.1922 seinem Vorgesetzen.<br>
Folgende drei Aussagen lagen am 27.04.1922 vor:<br>
Folgende drei Aussagen lagen am 27.04.1922 vor:<br>
*[[Aussagen: 1922-04-10 Reisländer Simon|Simon Reisländer am 10.04.1922]]
*[[Aussagen: 1922-04-10 Reisländer Simon|Simon Reisländer am 10.04.1922]]
*[[Aussagen: 1922-04-24 Rieger Kreszenz|Keszenz Rieger am 24.04.1922]]
*[[Aussagen: 1922-04-24 Rieger Kreszenz|Keszenz Rieger am 24.04.1922]]

Version vom 1. September 2022, 22:56 Uhr

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Was?

Aufgrund der unvollständigen Aktenlage ist es teilweise schwierig bis kaum nachzuvollziehen, weshalb einzelne Tatverdächtige ausgeschlossen werden konnten, bzw. wie überhaupt die einzelnen Ermittlungen abgelaufen sind.

Beispiel einer Ermittlung

Verhältnismäßig gut -wenn auch vermutlich nicht vollständig- sind einzig die Ermittlungen zu den tatverdächtigen Bichler Brüdern erhalten, an denen man aber die Bemühungen und Ermittlungsarbeit der Polizei erkennen kann.


Die Beamten erhalten zeitnah Hinweise auf die Brüder Anton und Karl Bichler, weil sich diese bereits durch Gaunereien eine schlechte Reputation erlangt haben.
Bis zum 26.04.1922 liegen drei Zeugenaussagen vor, welche die Brüder belasten, und Georg Neuss schreibt am 27.04.1922 seinem Vorgesetzen.
Folgende drei Aussagen lagen am 27.04.1922 vor:

Ergänzt wurde der Verdacht gegen die Bichlers durch weitere Aussagen, nämlich: