Sachverhalte: Ergebnisse der Obduktion: Unterschied zwischen den Versionen

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1922, 06.04. und 07.04. / Donnerstag und Freitag
[[Kategorie:Sachverhalte]]
Auf einem provisorischen Tisch werden im Hof des Anwesens Hinterkaifeck durch den Neuburger Landgerichtsarzt Dr. Johann Bapt. Aumüller die sechs Opfer obduziert. Am Donnerstag werden Viktoria Gabriel, Cäzilia Gruber und Cäzilia Gabriel obduziert, am Freitag Andreas Gruber, der kleine Josef und Maria Baumgartner. (Anm.: Ein Protokoll dieser Obduktion ist bei den heute noch erhaltenen Akten nicht zu finden.)
== Vorbemerkung ==
In den bisher bekannten Akten fehlt ein Obduktionsbericht.<br>
Es ist nicht klar, ob es jemals einen gegeben hat, obwohl die Anfertigung eines solchen Berichtes auch damals schon Vorschrift war. <br>
Im Fall [[Hinterkaifeck|Hinterkaifeck]] konnten sich aus verschiedenen Gründen [[Sachverhalte: Zur Aktenlage im Mordfall Hinterkaifeck| nicht alle Akten erhalten]] und es muss angenommen werden, dass auch ein Obduktionsbericht vernichtet wurde, so es ihn denn je gab.
<br><br>
Fest steht, dass am Donnerstag, den 06.04.1922, und am Freitag, den 07.04.1922 alle 6 Mordopfer noch vor Ort seziert wurden.<br>


Lediglich folgende Telefonnotiz ist überliefert:
Am Donnerstag wurden [[Personen: Gabriel Viktoria| Viktoria Gabriel]], [[Personen: Gruber Cäzilia|Cäzilia Gruber]] und [[Personen: Gabriel Cäzilia | Cäzilia Gabriel]] obduziert. Über die Ergebnisse dieser Sektion ist nur eine [[Berichte: 1922-04-07 Fernspruch zur Leichenöffnung |Telefonnotiz]] erhalten.
<br>
Zu den 3 weiteren Obduktionen, die am Freitag an [[Personen: Gruber Andreas|Andreas Gruber]], [[Personen: Gruber Josef|Josef Gruber]] und [[Personen: Baumgartner Maria | Maria Baumgartner]] durchgeführt wurden, sind keine ausschließlich diesbezüglichen Akten vorhanden. Die genauen Verletzungsmuster kann man lediglich über Dritt-Quellen eruieren. Eine Liste der bekannten Aktenauszüge gibt es hier auf einer [[ Sachverhalte: Die Verletzungen der Opfer | Spezialseite]].
== Gesetzliche Grundlagen ==
Eine Obduktion war 1922 nichts ungewöhnliches und verlief damals bereits unter Richtlinien die neben [[ Wissen: Gerichtsmedizinischer Standard bei einer Obduktion|medizin. Grundlagen]] u. a.  auch im [[ Gesetze: Leichenschau, Leichenöffnung, Ausgrabung der Leiche‎|§ 87 der Strafprozeßordnung]] vorgeschrieben waren. Als Zusammenfassung gibt es die Vorschriften auch hier im [[Wissen: Gerichtsmedizinischer Standard bei einer Obduktion|Wiki in einer Spezialseite zum Thema]].


[[A b s c h r i f t]]
== Zusammenfassung der gesicherten Angaben zur Obduktion ==
=== Der Ort ===
Heinrich Ney gibt in seiner [[Aussagen: 1953-01-19 Ney Heinrich | Aussage vom 19.01.1953]] an, dass die Leichen im Hof auf einem dort abgestellten Tisch seziert wurden.<br>Hierzu passt auch die Handskizze vom ehem. Gemeindeschreiber Dersch, der als einziger konkret den Sektionstisch einzeichnete.  [[Datei:1952 1953 Dersch Tatortskizze.jpg|thumb]]
=== Die Zeit ===
Am 06. und 07. April 1922 wurden jeweils 3 Opfer obduziert.


München, 7. April 1922
* Donnerstag, 06. April 1922  
Raubmord in Hinterkaifeck
** Cäzilia Gabriel
** Cäzilia Gruber
** Viktoria Gabriel
* Freitag, 07. April 1922
** Maria Baumgartner
** Josef Gruber
** Andreas Gruber
=== Die Anwesenden ===
* Landgerichtsarzt Dr. Johann Baptist Aumüller
* Kanzleiassistent Heinrich Ney


=== Obduktion am 06.04.1922: ===


I. Staatsanwaltschaft Neuburg/Donau teilt am 7.4.22 vorm.
==== Cäzilia Gabriel ====
10 Uhr mittels Fernspruch mit:
Bei dem Kinde war die Schädeldecke zertrümmert. ->[[Berichte: 1922-04-07 Fernspruch zur Leichenöffnung |Telefonnotiz]]<br> 
Dr. Aumüller erklärte bei der Sektion der 11-jährigen Viktoria Gabriel (hier war wohl Cäcilia Gabriel gemeint), dass das Kind bei rechtzeitiger Tatentdeckung hätte gerettet werden können, nachdem durch den Schlag eine Halsverletzung herbeigeführt worden ist, die erst 2-3 Stunden nach dem Schlag den Tod herbeiführte. ->[[Aussagen: 1953-01-19 Ney Heinrich | Aussage des Heinrich Ney]]<br> 


Gestern wurden 3 Leichenöffnungen vorgenommen und zwar
Die Leiche weist starke Kopfverletzungen auf. Die Schädeldecke sei mit mehreren Schlägen zertrümmert worden.
an der
Am Hals zeigt sich eine breit klaffende, quer verlaufende Wunde.
Neben der Nase, auf der rechten Gesichtshälfte, befindet sich eine kreisförmige Wunde, das Gesicht ist blutverschmiert. -> [[Berichte: 1922-04-07 Fernspruch zur Leichenöffnung |Telefonnotiz]]


1.) Zäzilie G r u b e r
Das neunjährige Mädchen war insbesondere am Kiefer verletzt und hatte einen Büschel Frauenhaare in ihrer Hand. Ich nahm an, dass diese Haare von ihr selbst waren, die sie sich im Schmerz und Todeskampf selbst ausgerissen hat. Mir fielen auch noch die blutigen Fingerstriche am Hals auf. Meines Erachtens ebenfalls ein Zeichen dafür, dass das Mädchen mit der Hand noch Bewegungen über die schmerzende und blutende Wunde gemacht hat. -> [[Aussagen: 1951-11-27 Kerner Georg | Aussage des Georg Kerner]]<br> 
2.) Viktoria G a b r i e l
3.) u. Zäzilie G a b r i e l


Nummer 1 hatte sieben Schläge auf dem Kopfe, ferner Würgespuren, ferner einen Schlag in den Kopf in Drei-angelform. Die Schädeldecke war zersprungen.
==== Cäzilia Gruber ====
Das Gesicht der Frau Gruber war ebenfalls in der Gegend des rechten Auges zerschlagen. -> Aussage des Heinrich Ney vom 20.03.1953


Nummer 2: Die rechte Gesichtsseite war mit einem stumpfen Gegenstand eingeschlagen. An der oberen Schädeldecke war eine kleine runde Verletzung von einem spitzen Werkzeug kommend. Die Schädeldecke war zertrümmert.
Cäzilia Gruber hatte sieben Schläge auf dem Kopfe, ferner Würgespuren*, ferner einen Schlag auf den Kopf in Triangelform. Die Schädeldecke war gesprungen. ->[[Berichte: 1922-04-07 Fernspruch zur Leichenöffnung | Telefonnotiz]]


Nummer 3: bei dem Kinde war die Schädeldecke zertrümmert.
==== Viktoria Gabriel ====
Viktoria Gabriel hatte neun “sternförmige” Wunden am Kopf und Würgemale* am Hals. Sie war nicht schwanger. -> [[Berichte: 1922-04-10 Renner Ferdinand, Staatsanwalt | Bericht StA. Renner]]
Ihre rechte Gesichtshälfte war mit einem stumpfen Gegenstand eingeschlagen. An der oberen Schädeldecke befand sich eine kleine runde Verletzung von einem spitzen Werkzeug herkommend. Die Schädeldecke war zertrümmert. -> [[Berichte: 1922-04-07 Fernspruch zur Leichenöffnung | Telefonnotiz]]<br>
<br> 


Der Gerichtsarzt ist der Ansicht, daß die Verletzungen mit einem stumpfen Gegenstand, nicht mit der Kreuzhacke der Toten beigebracht worden ist.
=== Obduktion am 07.04.1922: ===
==== Maria Baumgartner ====
Die Magd Maria Baumgartner wurde durch kreuzweise Hiebe auf den Kopf getötet. Ihr Gesicht war blutverkrustet. [[Berichte: 1922-04-06 Wiessner Konrad, Oberamtsrichter | Augenscheinprotokoll Wiessner]] 


Prof. Dr. Merkel ist hiervon in Kenntnis gesetzt.
Ihr Hinterkopf wies ein Loch auf, das 4cm tief und blutverkrustete war und vermutlich von einer spitzen Hacke herrührte. -> Aussage des Heinrich Ney vom 20.3.1953.  


II.       Zum Akt. WV. Abt. I
==== Josef Gruber ====
I.A.
Der im Stubenwagen liegende Josef Gruber wurde durch einen wuchtigen Schlag mitten ins Gesicht getötet, wobei auch das Dach des Kinderwagens zerstört wurde. -> [[Aussagen: 1953-01-19 Ney Heinrich | Aussage des Heinrich Ney]].  
gez.: Renner
gez.: Reingruber


F.d.R.d.A.
Am 17.12.1951 sagte Andreas Schwaiger folgendes aus: 
München, 30.11.51
 
''"Beim Abdecken des Rockes konnte man sehen, dass durch das dach des Kinderwagens ein Schlag geführt wurde, welcher das in dem Wagen liegende Kind tödlich getroffen hat. Der Schlag musste mit der Schneide dieser Hacke geführt worden sein und zwar mit einer solchen Wucht, dass das Gehirn bis zum Dach des Kinderwagens spritzte. Das Kind lag ausgestreckt tot im Wagen."''
 
Im Schlafzimmer lag in einem Kinderwagen die Leiche des zweijährigen Josef Gruber. Diesem war durch durch einen wuchtigen Schlag die ganze rechte Schläfenseite eingeschlagen. Der Schlag hatte zuerst das aufgespannte dach des Kinderwagens getroffen, dieses durchtrennt und dann dem Kinde den Schädel zerschmettert. Der Schlag wurde mit solch sinnloser Wut geführt, dass Blut und Gehirnteile über die Kopfseite am Wagen und am Bett klebten. -> [[Berichte: 1922-04-06 Wiessner Konrad, Oberamtsrichter | Augenscheinprotokoll Wiessner]]
 
==== Andreas Gruber ====
Die rechte Gesichtshälfte des alten Herrn Gruber war zergeschlagen. Die Backenknochen standen heraus, das Fleisch war zerfetzt, das Gesicht war von Blut verkrustet. -> Aussage des Heinrich Ney vom 20.3.1953.
 
Allen Opfern wurde der Kopf abgetrennt und an das pathologischen Institut der Universität [[Orte: München|München]] zum präparieren gebracht. -> [[Aussagen: 1953-01-19 Ney Heinrich |Aussage des Heinrich Ney]]<br>
Herr Prof. Dr. Merkel wurde unterrichtet[[Berichte: 1922-04-07 Fernspruch zur Leichenöffnung | Telefonnotiz]]
 
 
== Anmerkungen ==
=== Würgemale nicht eindeutig ===
&#8727; Es gibt 2 erhaltene Dokumente zur Obduktion: die Telefonnotiz vom 7. April 1922 und der Bericht des Staatsanwaltes Renner vom 10. April 1922.
Beide Berichte weisen auf Würgemale bei jeweils 1 Frau hin. Keiner schreibt von Würgespuren bei beiden Frauen, jedoch sind die Angaben, welche Frau diese Spuren aufwies widersprüchlich: während die Telefonnotiz Frau Gruber mit den Würgemalen in Verbindung bringt ordnet sie Renner Viktoria Gabriel zu.

Aktuelle Version vom 29. Juli 2020, 09:57 Uhr

Vorbemerkung

In den bisher bekannten Akten fehlt ein Obduktionsbericht.
Es ist nicht klar, ob es jemals einen gegeben hat, obwohl die Anfertigung eines solchen Berichtes auch damals schon Vorschrift war.
Im Fall Hinterkaifeck konnten sich aus verschiedenen Gründen nicht alle Akten erhalten und es muss angenommen werden, dass auch ein Obduktionsbericht vernichtet wurde, so es ihn denn je gab.

Fest steht, dass am Donnerstag, den 06.04.1922, und am Freitag, den 07.04.1922 alle 6 Mordopfer noch vor Ort seziert wurden.

Am Donnerstag wurden Viktoria Gabriel, Cäzilia Gruber und Cäzilia Gabriel obduziert. Über die Ergebnisse dieser Sektion ist nur eine Telefonnotiz erhalten.
Zu den 3 weiteren Obduktionen, die am Freitag an Andreas Gruber, Josef Gruber und Maria Baumgartner durchgeführt wurden, sind keine ausschließlich diesbezüglichen Akten vorhanden. Die genauen Verletzungsmuster kann man lediglich über Dritt-Quellen eruieren. Eine Liste der bekannten Aktenauszüge gibt es hier auf einer Spezialseite.

Gesetzliche Grundlagen

Eine Obduktion war 1922 nichts ungewöhnliches und verlief damals bereits unter Richtlinien die neben medizin. Grundlagen u. a. auch im § 87 der Strafprozeßordnung vorgeschrieben waren. Als Zusammenfassung gibt es die Vorschriften auch hier im Wiki in einer Spezialseite zum Thema.

Zusammenfassung der gesicherten Angaben zur Obduktion

Der Ort

Heinrich Ney gibt in seiner Aussage vom 19.01.1953 an, dass die Leichen im Hof auf einem dort abgestellten Tisch seziert wurden.
Hierzu passt auch die Handskizze vom ehem. Gemeindeschreiber Dersch, der als einziger konkret den Sektionstisch einzeichnete.

Die Zeit

Am 06. und 07. April 1922 wurden jeweils 3 Opfer obduziert.

  • Donnerstag, 06. April 1922
    • Cäzilia Gabriel
    • Cäzilia Gruber
    • Viktoria Gabriel
  • Freitag, 07. April 1922
    • Maria Baumgartner
    • Josef Gruber
    • Andreas Gruber

Die Anwesenden

  • Landgerichtsarzt Dr. Johann Baptist Aumüller
  • Kanzleiassistent Heinrich Ney

Obduktion am 06.04.1922:

Cäzilia Gabriel

Bei dem Kinde war die Schädeldecke zertrümmert. ->Telefonnotiz
Dr. Aumüller erklärte bei der Sektion der 11-jährigen Viktoria Gabriel (hier war wohl Cäcilia Gabriel gemeint), dass das Kind bei rechtzeitiger Tatentdeckung hätte gerettet werden können, nachdem durch den Schlag eine Halsverletzung herbeigeführt worden ist, die erst 2-3 Stunden nach dem Schlag den Tod herbeiführte. -> Aussage des Heinrich Ney

Die Leiche weist starke Kopfverletzungen auf. Die Schädeldecke sei mit mehreren Schlägen zertrümmert worden. Am Hals zeigt sich eine breit klaffende, quer verlaufende Wunde. Neben der Nase, auf der rechten Gesichtshälfte, befindet sich eine kreisförmige Wunde, das Gesicht ist blutverschmiert. -> Telefonnotiz

Das neunjährige Mädchen war insbesondere am Kiefer verletzt und hatte einen Büschel Frauenhaare in ihrer Hand. Ich nahm an, dass diese Haare von ihr selbst waren, die sie sich im Schmerz und Todeskampf selbst ausgerissen hat. Mir fielen auch noch die blutigen Fingerstriche am Hals auf. Meines Erachtens ebenfalls ein Zeichen dafür, dass das Mädchen mit der Hand noch Bewegungen über die schmerzende und blutende Wunde gemacht hat. -> Aussage des Georg Kerner

Cäzilia Gruber

Das Gesicht der Frau Gruber war ebenfalls in der Gegend des rechten Auges zerschlagen. -> Aussage des Heinrich Ney vom 20.03.1953

Cäzilia Gruber hatte sieben Schläge auf dem Kopfe, ferner Würgespuren*, ferner einen Schlag auf den Kopf in Triangelform. Die Schädeldecke war gesprungen. -> Telefonnotiz

Viktoria Gabriel

Viktoria Gabriel hatte neun “sternförmige” Wunden am Kopf und Würgemale* am Hals. Sie war nicht schwanger. -> Bericht StA. Renner

Ihre rechte Gesichtshälfte war mit einem stumpfen Gegenstand eingeschlagen. An der oberen Schädeldecke befand sich eine kleine runde Verletzung von einem spitzen Werkzeug herkommend. Die Schädeldecke war zertrümmert. -> Telefonnotiz

Obduktion am 07.04.1922:

Maria Baumgartner

Die Magd Maria Baumgartner wurde durch kreuzweise Hiebe auf den Kopf getötet. Ihr Gesicht war blutverkrustet. Augenscheinprotokoll Wiessner

Ihr Hinterkopf wies ein Loch auf, das 4cm tief und blutverkrustete war und vermutlich von einer spitzen Hacke herrührte. -> Aussage des Heinrich Ney vom 20.3.1953.

Josef Gruber

Der im Stubenwagen liegende Josef Gruber wurde durch einen wuchtigen Schlag mitten ins Gesicht getötet, wobei auch das Dach des Kinderwagens zerstört wurde. -> Aussage des Heinrich Ney.

Am 17.12.1951 sagte Andreas Schwaiger folgendes aus:

"Beim Abdecken des Rockes konnte man sehen, dass durch das dach des Kinderwagens ein Schlag geführt wurde, welcher das in dem Wagen liegende Kind tödlich getroffen hat. Der Schlag musste mit der Schneide dieser Hacke geführt worden sein und zwar mit einer solchen Wucht, dass das Gehirn bis zum Dach des Kinderwagens spritzte. Das Kind lag ausgestreckt tot im Wagen."

Im Schlafzimmer lag in einem Kinderwagen die Leiche des zweijährigen Josef Gruber. Diesem war durch durch einen wuchtigen Schlag die ganze rechte Schläfenseite eingeschlagen. Der Schlag hatte zuerst das aufgespannte dach des Kinderwagens getroffen, dieses durchtrennt und dann dem Kinde den Schädel zerschmettert. Der Schlag wurde mit solch sinnloser Wut geführt, dass Blut und Gehirnteile über die Kopfseite am Wagen und am Bett klebten. -> Augenscheinprotokoll Wiessner

Andreas Gruber

Die rechte Gesichtshälfte des alten Herrn Gruber war zergeschlagen. Die Backenknochen standen heraus, das Fleisch war zerfetzt, das Gesicht war von Blut verkrustet. -> Aussage des Heinrich Ney vom 20.3.1953.

Allen Opfern wurde der Kopf abgetrennt und an das pathologischen Institut der Universität München zum präparieren gebracht. -> Aussage des Heinrich Ney
Herr Prof. Dr. Merkel wurde unterrichtet Telefonnotiz


Anmerkungen

Würgemale nicht eindeutig

∗ Es gibt 2 erhaltene Dokumente zur Obduktion: die Telefonnotiz vom 7. April 1922 und der Bericht des Staatsanwaltes Renner vom 10. April 1922. Beide Berichte weisen auf Würgemale bei jeweils 1 Frau hin. Keiner schreibt von Würgespuren bei beiden Frauen, jedoch sind die Angaben, welche Frau diese Spuren aufwies widersprüchlich: während die Telefonnotiz Frau Gruber mit den Würgemalen in Verbindung bringt ordnet sie Renner Viktoria Gabriel zu.