Sachverhalte: Sühneverfahren / Gerichtsverfahren Schlittenbauer Lorenz gegen Sigl Jakob: Unterschied zwischen den Versionen

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== Was? ==
== Was? ==
1926 hat es zwischen Lorenz Schlittenbauer und Jakob Sigl ein Sühneverfahren vor Bürgermeister Gall gegeben.<br>
Laut der Zusammenfassung des Staatsanwaltes Pielmaier hat es zwischen Lorenz Schlittenbauer und Jakob Sigl mehrere Privatklagen gegeben. Pielmaier berichtet aber nur von der letzten Privatklage. Es ist nicht zu erkennen, ob es sich um ein Sühneverfahren handelt oder ob die Verhandlung vor einem Gericht statt fand. <br>
Zu diesem Sachverhalt liegen keine Unterlagen vor. Die Erkenntnisse setzten sich aus mehreren Aussagen und Berichte zusammen (siehe Quelle / Herkunft).


Jakob Sigl hat in der Öffentlichkeit Lorenz Schlittenbauer den Mörder von Hinterkaifeck genannt. Schlittenbauer zeigte Sigl an und so kam es zu dem Sühnetermin.
Am 04.04.1922 soll Schlittenbauer auf dem Weg nach Hinterkaifeck zu Pöll und Sigl gesagt haben: "„Nachbar, in Kaifeck habens alle erschlagen“. Damit sei nachgewiesen, dass er vor der Entdeckung der Leichen, bzw. den Morden bereits Kenntnis hatte.<br>
Sigl wurde in dem Verfahren zur Zahlung von 40 Mark verurteilt. Ob das Geld in die sogenannte Armenkasse, was zu dieser Zeit nicht ungwöhnlich war, oder an Schlittenbauer ausbezahlt wurde ist nicht bekannt.
Über den Verlauf der Verhandlung und das Urteil berichtet Piemaier jedoch nicht.<br>
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Schlittenbauer gibt an, dass Sigl seinen Sohn Johann Schlittenbauer dazu bringen wollte gegen ihn auszusagen und warf ihm vor, er hätte Johann zu einem Meineid anstiften wollen. Aufgrund dieser Aussage kam es zu einem erneuten Verfahren. Ob die Anzeige von Lorenz Schlittenbauer oder Jakob Sigl gemacht wurde ist nicht bekannt.
Aus der Aussage des Lorenz Schlittenbauer vom 30.03.1931 geht hervor, dass Schlittenbauer Sigl angezeigt hatre, weil er ihn den "Kaifecker Mörder" nannte. Schlittenbauer gibt an, dass Sigl in einem Sühneverfahren zu einer Zahlung von 40 Mark verurteilt wurde. Ob Sigl das Geld an eine Armenkasse entrichten musste, was zu dieser Zeit nicht ungewöhnlich war, oder an Schlittenbauer bezahlt hatte, geht aus der Aussage nicht hervor.<br>
Da Schlittenbauer seine Behauptung nicht beweisen konnte oder wollte, wurde Schlittenbauer wegen falscher Anschuldigung verurteilt.
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In einem weiteren Verfahren habe Schlittenbauer Sigl vorgeworfen, dass er seinen Sohn Johann Schlittenbauer dazu verleiten wollte, einen Meineid zu leisten. Die Art des Verfahrens wird nicht genannt. Es könnte also ein Gerichtsverfahren oder ebenfalls ein Sühneverfahren gewesen sein.
Da Schlittenbauer die Beschuldingung nicht beweisen konnte oder wollte, wurde er wegen falscher Anschuldigung verurteilt.
Schlittenbauer gab an, er hätte es beweisen können, aber Sigl hätte ihm leid getan und so nahm er die Strafe auf sich.
Schlittenbauer gab an, er hätte es beweisen können, aber Sigl hätte ihm leid getan und so nahm er die Strafe auf sich.
Lorenz Schlittenbauer gab an, er wäre 3 Mal gestraft worden. Der Hintergrund dieser Aussage und die Strafen, die er erhalten hatte, ist/sind nicht bekannt.


Was noch nicht geklärt werden konnte ist, ob diese Anschuldigung zur Anstiftung zum Meineid ebenfalls in einem Sühneverfahren abgeurteilt wurde oder ein Gerichtsprozess statt fand.
Dem Weltbildjouranlisten erzählte Sigl 1952, dass er zu einer Strafe von 20 Mark verurteilt worden sei, da er von Schlittenbauer wegen Verleumdung angezeigt wurde. Er fragte ihn, wo er denn den Schlüssel her hatte, mit dem er am 04.04.1922 die Haustüre auf Hinterkaifeck aufgeschlossen hatte, um die Auffindzeugen Sigl und Pöll ins Haus zu lassen.
Da die Anstiftung zum Meineid ein schwereres Vergehen als übele Nachrede ist, kann nicht ausgeschlossen werden, dass ein strafrechtliches Verfahren anhängig war.
 
Lorenz Schlittenbauer gab an, er wäre 3 Mal gestraft worden. Der Hintergrund dieser Aussage und die Strafen, die er erhalten hatte, ist nicht bekannt.


== Offene Fragen/Bemerkungen ==
== Offene Fragen/Bemerkungen ==


== Quellen/Herkunft ==
== Quellen/Herkunft ==

Version vom 23. Juli 2011, 18:42 Uhr

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Was?

Laut der Zusammenfassung des Staatsanwaltes Pielmaier hat es zwischen Lorenz Schlittenbauer und Jakob Sigl mehrere Privatklagen gegeben. Pielmaier berichtet aber nur von der letzten Privatklage. Es ist nicht zu erkennen, ob es sich um ein Sühneverfahren handelt oder ob die Verhandlung vor einem Gericht statt fand.

Am 04.04.1922 soll Schlittenbauer auf dem Weg nach Hinterkaifeck zu Pöll und Sigl gesagt haben: "„Nachbar, in Kaifeck habens alle erschlagen“. Damit sei nachgewiesen, dass er vor der Entdeckung der Leichen, bzw. den Morden bereits Kenntnis hatte.
Über den Verlauf der Verhandlung und das Urteil berichtet Piemaier jedoch nicht.

Aus der Aussage des Lorenz Schlittenbauer vom 30.03.1931 geht hervor, dass Schlittenbauer Sigl angezeigt hatre, weil er ihn den "Kaifecker Mörder" nannte. Schlittenbauer gibt an, dass Sigl in einem Sühneverfahren zu einer Zahlung von 40 Mark verurteilt wurde. Ob Sigl das Geld an eine Armenkasse entrichten musste, was zu dieser Zeit nicht ungewöhnlich war, oder an Schlittenbauer bezahlt hatte, geht aus der Aussage nicht hervor.

In einem weiteren Verfahren habe Schlittenbauer Sigl vorgeworfen, dass er seinen Sohn Johann Schlittenbauer dazu verleiten wollte, einen Meineid zu leisten. Die Art des Verfahrens wird nicht genannt. Es könnte also ein Gerichtsverfahren oder ebenfalls ein Sühneverfahren gewesen sein. Da Schlittenbauer die Beschuldingung nicht beweisen konnte oder wollte, wurde er wegen falscher Anschuldigung verurteilt. Schlittenbauer gab an, er hätte es beweisen können, aber Sigl hätte ihm leid getan und so nahm er die Strafe auf sich. Lorenz Schlittenbauer gab an, er wäre 3 Mal gestraft worden. Der Hintergrund dieser Aussage und die Strafen, die er erhalten hatte, ist/sind nicht bekannt.

Dem Weltbildjouranlisten erzählte Sigl 1952, dass er zu einer Strafe von 20 Mark verurteilt worden sei, da er von Schlittenbauer wegen Verleumdung angezeigt wurde. Er fragte ihn, wo er denn den Schlüssel her hatte, mit dem er am 04.04.1922 die Haustüre auf Hinterkaifeck aufgeschlossen hatte, um die Auffindzeugen Sigl und Pöll ins Haus zu lassen.

Offene Fragen/Bemerkungen

Quellen/Herkunft