Sachverhalte: Sühneverfahren / Gerichtsverfahren Schlittenbauer Lorenz gegen Sigl Jakob

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Sühneverhandlung / Gerichtsverfahren zwischen Lorenz Schlittenbauer und Jakob Sigl


Laut der Zusammenfassung des Staatsanwaltes Pielmayr hat es zwischen Lorenz Schlittenbauer und Jakob Sigl mehrere Privatklagen gegeben. Pielmayr berichtet aber nur von der zeitlich gesehen letzten Privatklage. Diese muss damit vor dem 26.11.1926 statt gefunden haben, da Pielmayr an diesem Tag die Dokumentation zum Mordfall Hinterkaifeck verfasst hat. Es ist nicht zu erkennen, ob es sich um ein Sühneverfahren handelt oder ob die Verhandlung vor einem Gericht statt fand. Da Pielmayr in seiner Zusammenfassung die jeweiligen Aktenkennzeichen zu erwähnten Verhandlungen vor einem Gericht anfügt, ist ein Sühneverfahren wahrscheinlicher, denn zu diesem Verfahren wurde von Pielmayr kein Akenzeichen genannt.
Pielmayr berichtet folgendes:
Am 04.04.1922 soll Schlittenbauer auf dem Weg nach Hinterkaifeck zu den späteren Auffindzeugen, Michael Pöll und Jakob Sigl, gesagt haben: "„Nachbar, in Kaifeck habens alle erschlagen“. Damit sei nachgewiesen, dass er vor der Entdeckung der Leichen, bzw. den Morden bereits Kenntnis über die Situation auf Hinterkaifeck hatte.
Über den Verlauf des Verfahrens, das Urteil und die Strafe berichtet Piemayr jedoch nicht.

Aus der Aussage des Lorenz Schlittenbauer vom 30.03.1931 geht hervor, dass Schlittenbauer Sigl angezeigt hatte, weil er ihn den "Kaifecker Mörder" nannte. Schlittenbauer gibt an, dass Sigl in einem Sühneverfahren zu einer Zahlung von 40 Mark verurteilt wurde. Ob Sigl das Geld an eine Armenkasse entrichten musste, was zu dieser Zeit nicht ungewöhnlich war, oder an Schlittenbauer bezahlt hat, geht aus der Aussage nicht hervor. Da ein Sühneverfahren im Beisein des Bürgermeisters statt findet, müsste der Bürgermeister Michael Gall zugegen gewesen sein. Sein Vorgänger, Bürgermeister Georg Greger, reiste 1926 nach München und informierte den zuständigen Ermittler im Mordfall Hinterkaifeck, Georg Reingruber, über das Verfahren.

Lorenz Schlittenbauer veröffentlichte am 28.01.1926 folgende Anzeige im Schrobenhausener Wochenblatt:

Öffentliche Warnung

Ich warne jeden, die Gerüchte, als ob ich bei dem Mord in Hinteraifeck beteiligt gewesen sei, weiter zu verbreiten. Von nun ab werde ich gegen Jeden ob er vermögend ist oder nicht, mit Klage vorgehen, der solche Gerüchte aufbringt oder verbreitet. Ich stehe auf dem Standpunkt, dass des Menschen Ehre durch böse Mäuler gleich genommen, dass aber diese Sorte von Menschen nie im Stande ist, des Menschen Ehre wieder zu geben.<br>
Gröbern, den 26. Januar 1926

Lorenz Schlittenbauer

Oekonom


In einem weiteren Verfahren habe Schlittenbauer Sigl vorgeworfen, dass er seinen Sohn, Johann Schlittenbauer, dazu verleiten wollte, einen Meineid zu leisten. Die Art des Verfahrens wird nicht genannt. Es könnte also ein Gerichtsverfahren oder ebenfalls ein Sühneverfahren gewesen sein. Da Schlittenbauer die Beschuldingung nicht beweisen konnte oder wollte, wurde er wegen falscher Anschuldigung verurteilt. Schlittenbauer gab an, er hätte es beweisen können, aber Sigl hätte ihm leid getan und so nahm er die Strafe auf sich. Lorenz Schlittenbauer gab an, er wäre 3 Mal gestraft worden. Der Hintergrund dieser Aussage und die Strafen, die er erhalten hatte, ist/sind nicht bekannt.

In der Weltbildausgabe vom 05.05.1952 erzählte Jakob Sigl den [[Weltbildjouranlisten | Weltbildjournalisten], dass er zu einer Strafe von 20 Mark verurteilt worden sei, da er von Schlittenbauer wegen Verleumdung angezeigt wurde. Er fragte ihn, wo er denn den Schlüssel her hatte, mit dem er am 04.04.1922 die Haustüre auf Hinterkaifeck aufgeschlossen hatte, um die Auffindzeugen Sigl und Pöll ins Haus zu lassen. Michael Pöll, der Schlittenbauer ebenfalls nach dem Schlüssel gefragt haben soll, wurde nicht angezeigt. Nach der Aussage von Jakob Sigl hatte Schlittenbauer Angst vor Pöll und deshalb hätte er nur ihn angezeigt.

Wenzeslaus Bley berichtet in seiner Aussage vom 08.08.1930 ebenfalls von einer Sühneverhandlung. Sigl soll gesagt haben, dass die Zeugen aus Angst vor Lorenz Schlittenbauer nicht die Wahrheit gesagt hätten.

Offene Fragen/Bemerkungen

Es ist nicht bekannt, ob es sich bei jedem der o.g. Verfahren durch Anzeigen um Sühneverfahren oder Gerichtsverhandlungen gehandelt hat. Gesichert ist, dass Sigl in einem Sühneverfahren zu 40 Mark Geldstrafe verurteilt wurde, weil er Lorenz Schlittenbauer den Mörder von Kaifeck nannte.

Unterlagen, die genauere Angaben zu den jeweiligen Verfahren beinhalten sind (zur Zeit) nicht vorhanden.

Quellen/Herkunft