Sachverhalte: Strafprozess wegen Blutschande gegen Andreas Gruber und Viktoria Gabriel 1920: Unterschied zwischen den Versionen

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== Hintergründe ==
== Hintergründe ==
Zu dem Prozess, Vorwurf der schweren Blutschande, liegt kein Aktenmaterial vor.<br>
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Nachdem [[Personen: Gabriel Viktoria | Viktoria Gabriel]] am 07.09.1919 ihren Sohn [[Personen: Gruber Josef | Josef Gruber]] zur Welt gebracht hatte, gab sie [[Personen: Schlittenbauer Lorenz | Lorenz Schlittenbauer]] als Vater ihres unehelich geborenen Sohnes an.
Nachdem [[Personen: Gabriel Viktoria | Viktoria Gabriel]] am 07.09.1919 ihren Sohn [[Personen: Gruber Josef | Josef Gruber]] zur Welt gebracht hatte, gab sie [[Personen: Schlittenbauer Lorenz | Lorenz Schlittenbauer]] als Vater ihres unehelich geborenen Sohnes an.
Lorenz Schlittenbauer war der Meinung, dass auch ihr Vater [[Personen: Gruber Andreas | Andreas Gruber]] als Erzeuger in Frage komme und lehnte die Vaterschaft ab.  
Lorenz Schlittenbauer war der Meinung, dass auch ihr Vater [[Personen: Gruber Andreas | Andreas Gruber]] als Erzeuger in Frage komme und lehnte die Vaterschaft ab.  
Der Grund war nicht nur die [[Sachverhalte: Strafprozess wegen Blutschande gegen Andreas und Viktoria Gruber 1915 | Verurteilung]] von Andreas und Viktoria im Jahre 1915, sondern auch die Vorfälle aus jüngster Vergangenheit, die Lorenz in seiner [[Aussagen: 1931-03-30 Schlittenbauer Lorenz (Auszüge) | Aussage]] 1931 detailiert schildert.<br>
Der Grund war nicht nur die [[Sachverhalte: Strafprozess wegen Blutschande gegen Andreas und Viktoria Gruber 1915 | Verurteilung]] von Andreas und Viktoria im Jahre 1915, sondern auch die Vorfälle aus jüngster Vergangenheit, die Lorenz in seiner [[Aussagen: 1931-03-30 Schlittenbauer Lorenz (Auszüge) | Aussage]] 1931 detailiert schilderte.<br>
Lorenz Schlittenbauer zeigte am 10.09.1919 Andreas Gruber und Viktoria Gabriel wegen Blutschande an. Am 13.09.1919 wurde Andreas Gruber in Untersuchungshaft genommen. Warum Viktoria nicht verhaftet wurde ist nicht bekannt. Ein Grund dafür könnte es sein, dass sie gerade erst ein Kind zur Welt gebracht hatte und den Säugling verpflegen musste.<br>
Aus der [[Dokumente: 1926-11-06 Zusammenstellung des Staatsanwaltes Pielmayr | Zusammenfassung]] des Staatsanwaltes [[Personen: Pilmayr Richard | Pielmayr]] ist bekannt, dass  Lorenz Schlittenbauer am 10.09.1919 Andreas Gruber und Viktoria Gabriel wegen Blutschande angezeigt hatte, worauf am 13.09.1919 Andreas Gruber in Untersuchungshaft genommen wurde. Warum Viktoria nicht verhaftet wurde ist nicht bekannt. Ein Grund dafür könnte es sein, dass sie gerade erst ein Kind zur Welt gebracht hatte und den Säugling verpflegen musste.<br>
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Lorenz Schlittenbauer gibt in in seiner [[Aussagen: 1931-03-30 Schlittenbauer Lorenz (Auszüge) | Aussage]] aus 1931 weiter an, dass Viktoria ihn gebeten hätte die Vaterschaft für Josef zu übernehmen. Sie würde ihm inoffiziell Geld geben, welches er ihr dann in Form von Alimenten offiziell zurück zahlen solle. Er hätte keine Auslagen. Weiter soll sie ihn bekniet haben, er möge die Anzeige zurück nehmen, damit der Vater aus der U-Haft entlassen wird. Eine Hochzeit soll ihm erneut in Aussicht gestellt worden sein.<br>
Lorenz Schlittenbauer gibt in in seiner [[Aussagen: 1931-03-30 Schlittenbauer Lorenz (Auszüge) | Aussage]] aus 1931 weiter an, dass Viktoria ihn gebeten hätte die Vaterschaft für Josef zu übernehmen. Sie würde ihm inoffiziell Geld geben, welches er ihr dann in Form von Alimenten offiziell zurück zahlen solle. Er hätte keine Auslagen. Weiter soll sie ihn bekniet haben, er möge die Anzeige zurück nehmen, damit der Vater aus der U-Haft entlassen wird. Eine Hochzeit soll ihm erneut in Aussicht gestellt worden sein.<br>
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Lorenz Schlittenbauer nahm am 25.09.1919 die Anzeige vor dem Ermittlungsrichter in Schrobenhausen zurück. Am 27.09.1919 wurde Andreas Gruber aus der U-Haft entlassen.<br>
Weiter ist [[Dokumente: 1926-11-06 Zusammenstellung des Staatsanwaltes Pielmayr | Zusammenfassung]] des Staatsanwaltes Pielmayr zu entnehmen, dass Lorenz Schlittenbauer am 25.09.1919 die Anzeige vor dem Ermittlungsrichter in Schrobenhausen zurück genommen hatte. Am 27.09.1919 wurde Andreas Gruber aus der U-Haft entlassen.<br>
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Am 30.09.1919 übernahm Lorenz Schlittenbauer vor dem Vormundschaftsgericht des Amtsgerichts Schrobenhausen, Aktenzeichen V.V.216/19, die Vaterschaft für Josef Gruber und verpflichtete sich zur Zahlung einer Abfindungssumme von 1800 Mark.<br>  
Am 30.09.1919 übernahm Lorenz Schlittenbauer vor dem Vormundschaftsgericht des Amtsgerichts Schrobenhausen, Aktenzeichen V.V.216/19, die Vaterschaft für Josef Gruber und verpflichtete sich zur Zahlung einer Abfindungssumme von 1800 Mark.<br>  
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Anfang Oktorber 1919 zeigte Lorenz Schlittenbauer Andreas Gruber und Viktoria Gabriel erneut an. Aufgrund der Vorgehensweise scheint man ihm keinen Glauben geschenkt zu haben und so wurde seine Aussage, auf Antrag des Landgericht Neuburg an der Donau vom 08.10.1919, am 23.10.1919 gemäß § 65 Abs.III StPO, gesetzlich beeidigt.  
Anfang Oktorber 1919 zeigte Lorenz Schlittenbauer Andreas Gruber und Viktoria Gabriel erneut an. Aufgrund der Vorgehensweise scheint man ihm keinen Glauben geschenkt zu haben und so wurde seine Aussage, auf Antrag des Landgericht Neuburg an der Donau vom 08.10.1919, am 23.10.1919 gemäß § 65 Abs.III StPO, gesetzlich beeidigt. Die Gründe für die erneute Anzeige nennt Pielmayr jedoch nicht. Ein Grund könnte sein, dass auch die erneut in Aussicht gestellte Hochzeit zwischen Viktoria Gabriel und Lorenz Schlittenbauer ausgeblieben ist. Dabei handelt es sich aber um Spekulation.  


Die Staatsanwaltschaft Neuburg an der Donau erhob unter dem Aktenzeichen Str.P.R.1920 No.9. am 31.12.1919 Anklage wegen eines Verbrechen gegen die Sittlichkeit (schwere Blutschande).
Staatsanwalt Pielmayr [[Dokumente: 1926-11-06 Zusammenstellung des Staatsanwaltes Pielmayr | berichtet]] weiter, dass die Staatsanwaltschaft Neuburg an der Donau unter dem Aktenzeichen Str.P.R.1920 No.9. am 31.12.1919 Anklage wegen eines Verbrechen gegen die Sittlichkeit (schwere Blutschande) erhob.


== Der Prozess ==
== Der Prozess ==

Version vom 4. April 2011, 20:29 Uhr

Hintergründe

Zu dem Prozess, Vorwurf der schweren Blutschande, liegt kein Aktenmaterial vor.
<brY Nachdem Viktoria Gabriel am 07.09.1919 ihren Sohn Josef Gruber zur Welt gebracht hatte, gab sie Lorenz Schlittenbauer als Vater ihres unehelich geborenen Sohnes an. Lorenz Schlittenbauer war der Meinung, dass auch ihr Vater Andreas Gruber als Erzeuger in Frage komme und lehnte die Vaterschaft ab. Der Grund war nicht nur die Verurteilung von Andreas und Viktoria im Jahre 1915, sondern auch die Vorfälle aus jüngster Vergangenheit, die Lorenz in seiner Aussage 1931 detailiert schilderte.
Aus der Zusammenfassung des Staatsanwaltes Pielmayr ist bekannt, dass Lorenz Schlittenbauer am 10.09.1919 Andreas Gruber und Viktoria Gabriel wegen Blutschande angezeigt hatte, worauf am 13.09.1919 Andreas Gruber in Untersuchungshaft genommen wurde. Warum Viktoria nicht verhaftet wurde ist nicht bekannt. Ein Grund dafür könnte es sein, dass sie gerade erst ein Kind zur Welt gebracht hatte und den Säugling verpflegen musste.

Lorenz Schlittenbauer gibt in in seiner Aussage aus 1931 weiter an, dass Viktoria ihn gebeten hätte die Vaterschaft für Josef zu übernehmen. Sie würde ihm inoffiziell Geld geben, welches er ihr dann in Form von Alimenten offiziell zurück zahlen solle. Er hätte keine Auslagen. Weiter soll sie ihn bekniet haben, er möge die Anzeige zurück nehmen, damit der Vater aus der U-Haft entlassen wird. Eine Hochzeit soll ihm erneut in Aussicht gestellt worden sein.

Weiter ist Zusammenfassung des Staatsanwaltes Pielmayr zu entnehmen, dass Lorenz Schlittenbauer am 25.09.1919 die Anzeige vor dem Ermittlungsrichter in Schrobenhausen zurück genommen hatte. Am 27.09.1919 wurde Andreas Gruber aus der U-Haft entlassen.

Am 30.09.1919 übernahm Lorenz Schlittenbauer vor dem Vormundschaftsgericht des Amtsgerichts Schrobenhausen, Aktenzeichen V.V.216/19, die Vaterschaft für Josef Gruber und verpflichtete sich zur Zahlung einer Abfindungssumme von 1800 Mark.

Anfang Oktorber 1919 zeigte Lorenz Schlittenbauer Andreas Gruber und Viktoria Gabriel erneut an. Aufgrund der Vorgehensweise scheint man ihm keinen Glauben geschenkt zu haben und so wurde seine Aussage, auf Antrag des Landgericht Neuburg an der Donau vom 08.10.1919, am 23.10.1919 gemäß § 65 Abs.III StPO, gesetzlich beeidigt. Die Gründe für die erneute Anzeige nennt Pielmayr jedoch nicht. Ein Grund könnte sein, dass auch die erneut in Aussicht gestellte Hochzeit zwischen Viktoria Gabriel und Lorenz Schlittenbauer ausgeblieben ist. Dabei handelt es sich aber um Spekulation.

Staatsanwalt Pielmayr berichtet weiter, dass die Staatsanwaltschaft Neuburg an der Donau unter dem Aktenzeichen Str.P.R.1920 No.9. am 31.12.1919 Anklage wegen eines Verbrechen gegen die Sittlichkeit (schwere Blutschande) erhob.

Der Prozess

Leider sind die Akten nicht vorhanden. Wer bei dem Prozess ausgesagt hat, bzw. welche Aussagen gemacht wurden, ist nicht bekannt.

Das Urteil

Andreas Gruber und Viktoria Gabriel wurden frei gesprochen.
Aufgrund der wechselnden Angaben des Lorenz Schlittenbauer, letztere Aussage unter Eid, konnte die Aussage nicht als genügende Grundlage zu einer Verurteilung erachtet werden.
Da Lorenz Schlittenbauer keine rechtlichen Konsequenzen zu tragen hatte, muss davon ausgegangen werden, dass er keinen Meinei geleistet hat. Aus der Tatsache, dass man Andreas Gruber keine Haftentschädigung aus der vorangegangenen Untersuchungshaft zugebilligt hatte, kann geschlossen werden, dass es sich um einen zweitklassigen Freispruch, einem Freispruch aus Mangel an Beweisen, handelt.