Theorien: Schlittenbauer Lorenz: Unterschied zwischen den Versionen

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=== Vorgänge nach der Vaterschaftsanerkennung / Blutschandeprozess ===
=== Vorgänge nach der Vaterschaftsanerkennung / Blutschandeprozess ===
Es muss nun zu einem Vorfall gekommen sein, der nicht bekannt ist. Denn LS zeigte ca. am 08.10.1919 Andreas Gruber erneut an. Ob Viktoria Gabriel auch angezeigt wurde ist nicht bekannt. Die Polizei glaubte dieses Mal Schlittenbauer nicht, da er schon einmal eine Anzeige gemacht und wieder zurück genommen hatte. LS machte aber seine Aussage am 23.10.1919 unter Eid und so erhob die Staatsanwaltschaft [[Orte: Neuburg a. d. Donau|Neuburg an der Donau]] am 31.12.1919 Klage.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft beim Landgerichte Neuburg vom 08.10.19 wurde Schlittenbauer am 23.10.19 gemäß § 65 Abs. 3 StPO aF als Zeuge gesetzlich beeidigt. Er gab bei dieser Vernehmung an, dass seine Anzeige voll und ganz der Wahrheit entspreche und er bei seiner Vernehmung am 23.09.1919 die Unwahrheit gesagt habe, weil die Viktoria Gabriel ihn zur Zurücknahme seiner Behauptungen veranlasst habe und Andreas Gruber ihm in Aussicht gestellt habe, er werde ihm die Sache möglichst leicht machen, wenn er nur die Vaterschaft annehme. Die Staatsanwaltschaft [[Orte: Neuburg a. d. Donau|Neuburg an der Donau]] klagte dann am 31.12.1919 Viktoria Gabriel und Andreas Gruber wegen Inzests an.
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Der [[Sachverhalte: Strafprozess wegen Blutschande gegen Andreas Gruber und Viktoria Gabriel 1920 | Prozess]] im Mai 1920 brachte keinen erneuten Inzestfall ans Tageslicht. A. Gruber und Viktoria G. wurden frei gesprochen.<br>
Der [[Sachverhalte: Strafprozess wegen Blutschande gegen Andreas Gruber und Viktoria Gabriel 1920 | Prozess]] im Mai 1920 brachte keinen erneuten Inzestfall ans Tageslicht. Andreas Gruber und Viktoria Gabriel wurden frei gesprochen.<br>
Es heisst, man hätte keinen erneuten Inzest nachweisen können und der Zeuge LS hätte widersprüchliche Aussagen gemacht.<br>
Es heisst, man hätte keinen erneuten Inzest nachweisen können und der Zeuge Schlittenbauer hätte widersprüchliche Aussagen gemacht.<br>
Dieser Sachverhalt ist der [[Dokumente: 1926-11-06 Zusammenstellung des Staatsanwaltes Pielmayer | Zusammenfassung]] des StA. Pielmayer entnommen.
Dieser Sachverhalt ist der [[Dokumente: 1926-11-06 Zusammenstellung des Staatsanwaltes Pielmayer | Zusammenfassung]] des StA. Pielmayer entnommen.
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Da A. Gruber keine Haftentschädigung für die Untersuchungshaft bekommen hatte, ist es naheliegend, dass es ein Freispruch aus Mangel an Beweisen war.
Da Andreas Gruber keine Haftentschädigung für die Untersuchungshaft bekommen hatte, ist es naheliegend, dass es ein Freispruch aus Mangel an Beweisen war.
Aber auch Lorenz Schlittenbauer wurde nicht wegen eines Meineides gesetzlich belangt.
Aber auch Lorenz Schlittenbauer wurde nicht wegen eines Meineides gesetzlich belangt.
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Die Familien waren zerstritten, was sich aber laut LS mit der Zeit wieder gegeben hatte. Er habe wieder mit dem Gruber gesprochen. [[Dokumente: 1933-11-29 Ersuchen bzgl Aufentshaltort Rieger Kreszenz | Zitat]]  aus einem Verhör der ehem. Magd [[Personen: Rieger Kreszenz | Kreszenz Rieger ]]: "Der alte Gruber und Schlittenbauer redeten miteinander, dagegen nicht die Frauen mit Schlittenbauer."<br>
Die Familien waren zerstritten, was sich aber laut LS mit der Zeit wieder gegeben hatte. Er habe wieder mit dem Gruber gesprochen. [[Dokumente: 1933-11-29 Ersuchen bzgl Aufentshaltort Rieger Kreszenz | Zitat]]  aus einem Verhör der ehem. Magd [[Personen: Rieger Kreszenz | Kreszenz Rieger ]]: "Der alte Gruber und Schlittenbauer redeten miteinander, dagegen nicht die Frauen mit Schlittenbauer."<br>
Die Aussage des LS, daß sich die angespannte Situation zwischen den Familien Gruber/Gabriel und Schlittenbauer mit der Zeit wieder verbesserte wird auch durch die Aussagen der beiden Nachbarn und Mitauffinder gestützt. Zitat [[Aussagen: 1922-04-05 Pöll Michael |Pöll]]: <i>„Soviel ich weiß, hatte Schlittenbauer beabsichtigt, die Viktoria G. zu heiraten, noch dass er der Vater des außerehel. Knaben Josef G. war. Die Ehe wurde aber durch den alten Gruber, der Vater der Viktoria Gabriel, verhindert. Da sie sich in letzter Zeit also der Schlittenbauer u. der Gruber feindlich gesinnt waren ist mir nicht bekannt.“</i> und [[Aussagen: 1922-04-05 Sigl Jakob|Sigl]]: <i>„Die letzte Zeit war Gruber mit Schlittenbauer nicht mehr in Feindschaft.“</i>.
Die Aussage des LS, daß sich die angespannte Situation zwischen den Familien Gruber/Gabriel und Schlittenbauer mit der Zeit wieder verbesserte wird auch durch die Aussagen der beiden Nachbarn und Mitauffinder gestützt. Zitat [[Aussagen: 1922-04-05 Pöll Michael |Pöll]]: <i>„Soviel ich weiß, hatte Schlittenbauer beabsichtigt, die Viktoria G. zu heiraten, noch dass er der Vater des außerehel. Knaben Josef G. war. Die Ehe wurde aber durch den alten Gruber, der Vater der Viktoria Gabriel, verhindert. Da sie sich in letzter Zeit also der Schlittenbauer u. der Gruber feindlich gesinnt waren ist mir nicht bekannt.“</i> und [[Aussagen: 1922-04-05 Sigl Jakob|Sigl]]: <i>„Die letzte Zeit war Gruber mit Schlittenbauer nicht mehr in Feindschaft.“</i>.


== Verdachtsmoment Auffindung==
== Verdachtsmoment Auffindung==

Aktuelle Version vom 5. Februar 2020, 02:13 Uhr

Einer der Tatverdächtigen im Mordfall Hinterkaifeck ist Lorenz Schlittenbauer, der Nachbar der Hinterkaifecker

Im nachfolgenden Text wird der Name Lorenz Schlittenbauer mit "LS" (L- Lorenz, S- Schlittenbauer) abgekürzt.

Vorgänge bis Ende 1918

LS hatte nach eigenen Angaben fünf Mal Geschlechtsverkehr mit Viktoria Gabriel. Die Affäre begann etwa zwei Wochen nach dem Tod seiner ersten Frau, Viktoria Schlittenbauer.

Viktoria Gabriel wurde schwanger.

Vorgänge in der Zeit der Schwangerschaft von Viktoria Gabriel

Als sie den mutmaßlichen Vater LS informierte, äußerte Schlittenbauer Zweifel an der Vaterschaft. Er hatte den Verdacht, dass auch der Vater von Viktoria, Andreas Gruber, als Vater des ungeborenen Kindes in Frage kommen könnte. Unbegründet war dieser Verdacht nicht, denn Viktoria Gabriel und Andreas Gruber wurden 1915 wegen Inzest verurteilt.

In einem Gespräch soll Viktoria zu ihm gesagt haben, Zitat: "Das ist das Beste, was ich sagen konnte, Vater Du bist auch dabei, sonst tät er mich erschlagen".

Lorenz hatte beim alten Gruber um die Hand seiner Tochter angehalten, er wollte Viktoria heiraten. Erst stimmte Gruber einer Heirat zu, kurze Zeit später soll er die Erlaubnis zurück genommen haben. LS führte dies auf die Tatsache zurück, Zitat: "...dass er den Geschlechtsverkehr mit seiner Tochter aufhören müsse. Er solle sich bekehren von seinen Sünden und seine Tochter werde ich dann schon auf die rechten Wege führen. Ich sagte ihm auch, dass ich ein guter Christ sei und solche Sachen nicht leiden könne..."

Vorgänge nach der Geburt des Kindes

Nachdem Josef Gruber geboren wurde, gab man Lorenz Schlittenbauer als Vater an. Schlittenbauer wies aber die Vaterschaft ab. Er zeigte umgehend Andreas Gruber und Viktoria Gabriel am 10.09.1919 wegen Blutschande an (siehe Zusammenstellung des StA. Pielmayer). Andreas Gruber wurde aufgrund der Anzeige am 13.09.1919 in Untersuchungshaft genommen. Über die Gründe, warum Viktoria Gabriel nicht in U-Haft kam, kann nur spekuliert werden. Evtl. weil sie erst kürzlich ein Kind zur Welt gebracht hatte.
Viktoria Gabriel soll LS dann bekniet haben, die Vaterschaft für Josef zu übernehmen. Sie würde ihm auch das nötige Geld, welches er in Form von Alimenten zurückzahlen sollte, "vorschiessen". Damit hätte er keine eigenen Ausgaben für Josef. Auch eine Heirat wurde ihm angeblich wieder in Aussicht gestellt. So könnte die Situation aus der Aussage von LS zu deuten sein.
LS nahm dann die Anzeige am 25.09.1919 vor dem Ermittlungsrichter zurück und kannte Josef am 30.09.1919 als seinen Sohn an. Zwischenzeitlich, am 27.09.1919, wurde Gruber aus der U-Haft entlassen (siehe Zusammenfassung des StA. Pielmayer).
Schlittenbauer machte eine Einmalzahlung, was zu dieser Zeit nichts Ungewöhnliches war, über 1800 Mark. Zuvor soll ihm Viktoria Gabriel 2000 Mark in bar und Wertpapiere über 3000 Mark gegeben haben. Nach Festlegung der Summe habe er das restliche Geld und die geldwerten Papier freiwillig zurück gegeben (siehe Aussage LS).

Vorgänge nach der Vaterschaftsanerkennung / Blutschandeprozess

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft beim Landgerichte Neuburg vom 08.10.19 wurde Schlittenbauer am 23.10.19 gemäß § 65 Abs. 3 StPO aF als Zeuge gesetzlich beeidigt. Er gab bei dieser Vernehmung an, dass seine Anzeige voll und ganz der Wahrheit entspreche und er bei seiner Vernehmung am 23.09.1919 die Unwahrheit gesagt habe, weil die Viktoria Gabriel ihn zur Zurücknahme seiner Behauptungen veranlasst habe und Andreas Gruber ihm in Aussicht gestellt habe, er werde ihm die Sache möglichst leicht machen, wenn er nur die Vaterschaft annehme. Die Staatsanwaltschaft Neuburg an der Donau klagte dann am 31.12.1919 Viktoria Gabriel und Andreas Gruber wegen Inzests an.
Der Prozess im Mai 1920 brachte keinen erneuten Inzestfall ans Tageslicht. Andreas Gruber und Viktoria Gabriel wurden frei gesprochen.
Es heisst, man hätte keinen erneuten Inzest nachweisen können und der Zeuge Schlittenbauer hätte widersprüchliche Aussagen gemacht.
Dieser Sachverhalt ist der Zusammenfassung des StA. Pielmayer entnommen.
Da Andreas Gruber keine Haftentschädigung für die Untersuchungshaft bekommen hatte, ist es naheliegend, dass es ein Freispruch aus Mangel an Beweisen war. Aber auch Lorenz Schlittenbauer wurde nicht wegen eines Meineides gesetzlich belangt.
Die Familien waren zerstritten, was sich aber laut LS mit der Zeit wieder gegeben hatte. Er habe wieder mit dem Gruber gesprochen. Zitat aus einem Verhör der ehem. Magd Kreszenz Rieger : "Der alte Gruber und Schlittenbauer redeten miteinander, dagegen nicht die Frauen mit Schlittenbauer."
Die Aussage des LS, daß sich die angespannte Situation zwischen den Familien Gruber/Gabriel und Schlittenbauer mit der Zeit wieder verbesserte wird auch durch die Aussagen der beiden Nachbarn und Mitauffinder gestützt. Zitat Pöll: „Soviel ich weiß, hatte Schlittenbauer beabsichtigt, die Viktoria G. zu heiraten, noch dass er der Vater des außerehel. Knaben Josef G. war. Die Ehe wurde aber durch den alten Gruber, der Vater der Viktoria Gabriel, verhindert. Da sie sich in letzter Zeit also der Schlittenbauer u. der Gruber feindlich gesinnt waren ist mir nicht bekannt.“ und Sigl: „Die letzte Zeit war Gruber mit Schlittenbauer nicht mehr in Feindschaft.“.

Verdachtsmoment Auffindung

LS gehörte zu den Auffindzeugen. In den Berichten zur Auffindung wird erläutert, dass die beiden anderen Auffindzeugen Sigl und Pöll nach dem Anblick der Toten im Stadl auf den Hof geflohen sind und LS mit den Worten: "Wo mag denn dann mein Buberl sein" ohne Angst weiter ins Haus vorgedrungen ist.

Pro

LS musste keine Angst davor haben, den oder die Täter im inneren des Hauses anzutreffen, da er als Täter wusste, dass niemand mehr da ist.

Kontra

LS dachte nur noch an Josef und war sich einer Gefahr im Haus nicht bewusst. Zumal die ihm vorliegenden Informationen ja klar für eine Tat sprachen, die schon mehrere Tage zurücklag.

Verdachtsmoment Fahrt nach Schrobenhausen

Es gibt ein Gerücht, das Jakob Sigl Anfang der 50ziger Jahre aufgebracht hatte. Angeblich hätte er es von Dritten erfahren: Viktoria soll mit Thomas Schwaiger in dessen Fuhrwerk nach Schrobenhausen gefahren sein, um dort "reinen Tisch zu machen".
Etwa zur gleichen Zeit erschien im Schrobenhausener Wochenblatt ein Bericht, in dem ein Gerichtsurteil erläutert wurde. Eine alleinerziehende Mutter hatte aufgrund der eingetretenen Inflation mehr Unterhalt für ihr Kind eingeklagt. Ihrer Klage wurde statt gegeben, es wurde ein Inflationsausgleich gewährt. Schwaiger gibt an, dass auch Viktoria sich dazu durchgerungen hatte, weitere Alimente von LS für Josef zu fordern.

Pro

  • Es ist nie geklärt worden, warum Viktoria in Schrobenhausen war. Die Aussage von Schwaiger wurde somit nie widerlegt.
  • Eine erneute Klage hätte den Streit zwischen den Gruber/Gabriels und Lorenz Schlittenbauer erneut entfachen können und könnte ein Auslöser für die Tat sein.

Kontra

  • Es ist nie etwas öffentlich geworden. Es stellt sich die Frage, ob ein Beamter bei Gericht oder ein Anwalt sich nach den Morden gemeldet hätte, wenn Viktoria tatsächlich vorstellig geworden wäre. Ein solches Vorgehen von Viktoria könnte das Motiv sein.
  • Wenn Viktoria tatsächlich die Alimente vorgeschossen hatte, wäre das ein ziemlich dreister Schritt. Es ist auch fraglich, ob die Vereinbarung zur Alimentenzahlung im Prozess 1920 zur Sprache kam. Wenn, hätte Viktoria keine Aussicht auf Erfolg gehabt und hinter ihrem Rücken wäre wohl getuschelt worden "erst schiesst sie das Geld vor und jetzt will sie doch Geld von LS, Bereicherung auf eine üble Art und Weise"...
  • Viktoria wäre mit einer Nachverhandlung ein hohes Risiko eingegangen. Genau wegen der Vaterschaftsfrage war sie selbst schon angezeigt worden. Wäre noch einmal eine solche Anzeige getätigt worden, so hätte ihr eine Zuchthausstrafe gedroht. Mit zwei alten Eltern und 2 Kindern auf dem Hof und ohne Mann, wäre das das Ende des Hofes gewesen. Sie hatte auf der einen Seite also viel zu verlieren für den vergleichsweise geringen Gegenwert. Und da die Familie wohlhabend war wäre sie auf das zusätzliche Geld nicht angewiesen gewesen.
  • Einem Aktenvermerk aus 1929 ist zu entnehmen, daß man bei den Verdachtsmomenten gegen LS etwaige Alimentennachforderungen bzw. Auseinandersetzungen zwischen LS und Viktoria G. ausgeschlossen hat. Inwieweit man das jedoch überprüft und letztlich dann ausgeschlossen hat, ist nicht bekannt.

Verdachtsmoment Verhalten am Tatort

LS war am Tatort bei der Auffindung und später vor Schaulustigen sowie vor den Polizeibeamten sehr rührig. Es wird berichtet, er hätte das Vieh gefüttert, zwei stark geschwächte Ferkel zu seinem Hof gebracht, die Stall sauber gemacht und aufgeräumt. Auf dieses auffällige Verhalten angesprochen, gab LS an, er habe nur helfen wollen.
Über konkrete Tätigkeiten von LS berichten u.a. Zeugen wie A. Schwaiger, Krim. Kom. Reingruber in seinem Bericht und Jakob Sigl in seiner Aussage im April 1922 und im Januar 1952.

Pro

  • Als Täter muss er sich in einer ungemeinen Stresssituation befunden haben, die ein "komisches" Verhalten begründen würde.
  • Das "sich unentbehrlich zeigen" könnte eine bewusste Massnahme gewesen sein, um das Geschehen vor Ort mitzubekommen und ev. entsprechend zu reagieren oder dagegen zusteuern.

Kontra

  • Die Tatsache, dass er Menschen tot aufgefunden hatte, die er schon sehr lange kannte, kann zu einem solchen Verhalten geführt haben. Menschen gehen mit Extremsituation sehr unterschiedlich um, die Definition von "normalem" Verhalten ist nicht möglich und im Hinblick des Nachweises eines Mehrfachmordes sehr gefährlich (siehe auch [1]).
  • In seiner Funktion als Ortsführer fühlte sich LS evtl. dazu verpflichtet, die Regie zu übernehmen.

Verdachtsmoment Spuren beseitigen

Um Spuren zu verwischen hätte LS habe sauber gemacht und die Schaulustigen ins Anwesen gelassen, so Andreas Schwaiger.

Pro

Sein Vorgehen wäre eine gute Massnahme gewesen, um Spuren zu beseitigen.

Kontra

  • Wäre er der Täter gewesen, so hätte er 4 Tage Zeit gehabt, um Spuren zu verwischen und sich auf die Auffindesituation und die anschließende polizeiliche Untersuchung vorzubereiten. Die Aufmerksamkeit von Anderen durch auffälliges Verhalten auf sich zu lenken, wäre in dieser nicht mehr akuten Situation sehr riskant und dumm.
  • Nachdem die Gendarmen Blank und Goldhofer zusammen mit dem Bürgermeister aus Wangen Greger am Tatort eingetroffen waren, schafften sie es nicht, das Anwesen zu räumen. Erst durch Verstärkung der Gendarmerie Schrobenhausen wurde das Gebäude abgesperrt. Was der Polizei nicht gelang kann einem LS auch nicht angelastet werden.

Verdachtsmoment Haustürschlüssel

Gruber soll kurz vor der Tat zu verschiedenen Leuten (siehe Artikel über die Vorkommnisse vor der Tat) gesagt haben, dass ihm der Haustürschlüssel abhanden gekommen sei. Am Auffindtag aber schliesst LS die Haustür von innen auf, um Sigl und Pöll ins Haus zu lassen, so die Aussage des Auffindzeugen Sigl. Schlittenbauer gibt an, der Schlüssel habe von innen gesteckt.

Pro

Er hatte den Schlüssel bei sich und ihn bei den Tatvorbereitungen entwendet.

Kontra

  • Wenn es so gewesen wäre, hätte sich LS mit der Aussage, er sei sicher, dass es keinen zweiten Schlüssel gab, selbst belastet. Nicht zu wissen, wie viele Schlüssel es gab oder gar anzugeben, es gäbe ganz sicher zwei Schlüssel, hätte ihm mehr gedient.
  • Wie soll LS in den Besitz des Schlüssels gekommen sein?

Verdachtsmoment Aussage

Während einer Vernehmung sagte LS im Bezug auf die Morde "Da hatte der Herrgott die Hand am rechten Fleck". Hierbei spiegelt sich die starke Abneigung gegenüber den HKlern.

Pro

LS äussert, vielleicht sogar etwas unbewusst, wie tief seine Abneigung der Familien gegenüber war.

Kontra

  • Es handelt sich um einen Satz, der sich zwar makaber anhört, dennoch eine allgemeine Redewendung ist.
  • LS bezieht es auf seine privaten Auseinandersetzungen mit der Familie und auch auf die Umstände, die in der Familie herrschten oder geherrscht haben (z.B. den Inzestvorwürfen aus 1920 oder der Verurteilung wg. Inzest 1915).

Verdachtsmoment Reuthaue

Als man den Hof abgerissen hat, fand man die Reuthaue im Fehlboden. Schwaiger gab in seiner Aussage 1980 an, dass LS die Haue angeblich als die Seine identifiziert habe: „Weil der alte Gruber und der Schlittenbauer Lenz nebeneinander ein Holz hatten. Da hat man im Winter Stöcke rausgetan. Der Gruber hat da sein Holz gehabt und der Schlittenbauer hat es da hinauf gehabt. Nebeneinander haben sie Stöcke rausgetan. Am Abend ist das Werkzeug genommen worden, Feierabend gewesen, Stockloch rein und Gras darauf und am anderen Tag wurde wieder weitergearbeitet. Der Schlittenbauer Lenz sagte, als die Stockhaue gefunden wurde: ‘Jetzt sehe ich meine Stockhaue auch wieder, die hat mir der alte Gruber gestohlen.‘ Durch das ist sie dann beim alten Gruber im Hof drinnen gewesen.“

Pro

  • LS könnte als Mörder die Tatwaffe mitgebracht haben.
  • LS machte diese Aussage, weil er Angst hatte, die Fingerabdrücke auf der Haue könnten von ihm stammen.

Kontra

  • Wenn die Haue LS gehörte hätte, hätte er vor dem Abriss dafür sorgen können, dass sie verschwindet bzw. hätte sie erst gar nicht auf dem Hof belassen nach der Tat.
  • Schwaiger erwähnt weder in seiner Aussage 1922 noch in der aus den 50ziger Jahre etwas über die Eigentumsverhältnisse. Neben der "Reuthauensache" erläutert er weitere Dinge, die nicht der Wahrheit entsprochen haben. Details findet man in seiner Aussage aus dem Jahre 1980.
  • Kann man davon ausgehen, dass LS nicht wusste, dass dieses Werkzeug als Tatwaffe, also als Beweis, sichergestellt wird dem selbsternannten Besitzer nicht zurück gegeben werden kann?
  • Es gibt in den Akten widersprüchliche Aussagen zum Besitz der Reuthaue, mal soll der handgeschnitzte Stil auf LS als Eigentümer hinweisen, mal ordnet der ehemalige Knecht Georg Siegl sie eindeutig dem Hinterkaifeck'schen Haushalt zu.

Verdachtsmoment Rückzahlung der Alimente

  • Ein weiters Gerücht besagt, dass LS nach der Tat die gezahlten Alimente zurück haben wollte.

Pro

  • LS zeigt damit, wie unwichtig ihm diese Sache ist und er seinen Schwerpunkt auf den gezahlten Alimente legt.
  • Wenn Viktoria ihm tatsächlich die Alimente vorgeschossen hatte, hätte sich LS mit dem Geld dreist und makaber bereichert.

Kontra

  • LS könnte gedacht haben, dass Josef mit dem Geld nicht mehr lebendig wird und er es ja schließlich für seinen Sohn gezahlt hat und nicht für die Erben.
  • Wenn er das Geld nie aus eigener Tasche bezahlt hat, hätte er im Nachhinein noch eine kleine Entschädigung für seine Scherereien bekommen/haben wollen.
  • Staatsanwalt Pielmayer der für seinen Bericht vom 06.11.1926 die Vormundschaftsakte von Josef Gruber heranzog, berichtete nichts darüber, daß LS die Alimente zurück gefordert haben soll.

Verdachtsmoment Alibi

Während des Verhörs 1930 hat man ihm vorgehalten, dass er angeblich in der Tatnacht auf Heuwache war, allein. Man hätte es von seiner Frau Anna erfahren. LS zeigt sich entrüstet und behauptet, es sei nicht wahr. Er wäre bei seiner Frau gewesen.

Pro

Er hat kein Alibi

Kontra

Das fehlende Alibi wird später nicht mehr erwähnt. Ein Grund dafür könnte sein, dass man Anna Schlittenbauer mit den Angaben des Zeugen konfrontiert hatte und sich dabei ein Missverständnis zu Gunsten von LS aufgeklärt hat.

Verdachtsmoment häusliche Gegebenheiten

LS kannte sich im Wohnhaus des Hinterkaifeckerhofes gut aus. Dieser Umstand wird häufig bei dem oder den Tätern vermutet.

Pro

Damit würde LS ein Kriterium (wenn es auch nur hypothetisch ist) erfüllen.

Kontra

Nicht nur LS kannte sich im Anwesen aus.

Verdachtsmoment Verdächtigungen

LS wird über die Jahre hinweg immer wieder von verschiedenen Personen verdächtig. Dabei handelt es sich nicht ausschliesslich um Menschen aus dem direkten Umfeld wie Jakob Sigl oder Andreas Schwaiger, sondern auch um Leute, die nicht nahe am Geschehen lebten oder damit zu tun hatten, wie z.B. Matthias Rammelmeier, Joseph Messner und Sebastian Maier. Auch die Polizei erfährt von den Vorwürfen und Verdächtigungen. Es wird eine "Sonderakte Schlittenbauer" angelegt.

Pro

So viele "Zeugen" können sich nicht irren.

Kontra

LS wird immer wieder verdächtigt, weil keine Person gefunden wird, die ein Motiv hatte und gar als Täter dingfest gemacht werden konnte. Deshalb sieht man in LS den Verdächtigen, der ein starkes Motiv (verschmähte Liebe, gekränkter Stolz, ein Kind von dem er nicht weiss, von wem es ist, usw.) hatte. Die Tatsache, dass man keinen Mörder finden oder gar ein weiteres starkes Motiv ermitteln konnte, bedeutet nicht zwangsläufig, dass es keine weitere Personen mit Motiv gab.

Verdachtsmoment Aussage im Wirtshaus

Ein weiteres Gerücht besagt, dass sich LS bei einer Diskussion im Wirtshaus zu den Fussspuren, die zum Hof hinführten, aber nicht mehr weg, verraten habe. Er soll gesagt haben: "Dann bin ich da arschlinks wieder raus."

Pro

Der Satz in der "Ich-Form" zeigt auf ihn als den Spurenverursacher hin.

Kontra

Ev. wollte LS nur erklären, wie so etwas von statten gehen kann, ohne das Einbrecher auf dem Hof verweilen. Er formulierte den Satz so um zu veranschaulichen, wie er es gemacht hätte, wenn die fehlenden Spuren absichtlich ausbleiben sollten.

Was spricht noch für LS als Täter

  • LS nannte die Summe von 100.000 Mark, die angeblich im Haus gewesen sein soll. Woher weiss er das so genau?
  • Die verschmähte Liebe und Zurückweisung hat ihn über fast drei Jahre gequält und an diesem Abend eskalierte die Situation. Es muss nicht unmittelbar mit den Hklern im Zusammenhang stehen. Auch der Tod seiner kleinen Tochter Anna am 26.03.1922 könnte einen Kurzschluss verursacht haben.
  • Aufgrund der räumlichen Nähe zum Hof wäre es für ihn ein Leichtes gewesen, immer mal wieder auf den Hof zu gehen, um Spuren zu verwischen, Papiere zu suchen oder das Vieh zu füttern.
  • Er versteckt die Reuthaue im Fehlboden, da er sie ja nicht mit nach Hause nehmen konnte, auch ein Entsorgen hätte sich für ihn schwierig gestaltet.
  • LS könnte Sigl und Pöll aus Berechnung gebeten haben mitzukommen.

Was spricht gegen LS als Täter

  • LS hatte Asthma. Wäre er einer solchen Tat mit diesem Kraftaufwand und dem psychischen Druck gewachsen gewesen ohne einen Anfall zu bekommen?
  • Der Einbruchsversuch und die Fußspuren in der Nacht vor der Tat hätten mit der Tat nichts zu tun.
  • Die Münchner Zeitung am Waldrand, für die sich Gruber interessierte und beim Postschaffner Mayer Recherchen anstellte , hätte nichts mit der Tat zu tun.
  • Die Aussage des Zeugen, der Rauch im Kamin gesehen haben will und von einem Mann mit einer Taschenlampe geblendet worden sein soll, wäre unzutreffend.
  • Die Suche nach Cäzilia Gruber / Viktoria Gabriel stünde mit der Tat in keinen Zusammenhang.