Verträge: 1877-04-24 Übergabevertrag Hinterkaifeck: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 27. Dezember 2010, 10:25 Uhr

Detailinformationen

Datum

24.4.1877

Ort

unbekannt

Vertragsgegenstand

Übergabe des Anwesens Hinterkaifeck von Johann Asam an seinen Sohn Josef

Unterzeichnende Personen

unbekannt

Inhalt

Beschreibung (Original liegt nicht vor) Am 24.4.1877 wurde zwischen Johann Asam und seinem Sohn Josef ein Übergabvertrag über das Anwesen Hinterkaifeck geschlossen.

Hinterkaifeck bestand zu diesem Zeitpunkt aus 36 Tagwerk. Der Wert wurde mit 9.000 Mark angegeben.

Die Schwestern Anna Maria und Viktoria Asam erhalten ein Vatergut von 685,72 Mark, welche vom Hochzeitstag des Übernehmers an mit drei vom Hundert verzinst und von erreichter Großjährigkeit im Verehelichungsfall auch früher gegen eine vierteljährliche Kündigung bezahlt werden.

In ledigen und unversorgten Stand haben dieselben freie Wohnung beim Anwesen und in Krankheitsfällen vierzehn Tage lang feine Verpflegung anzusprechen.

Im Verehelichungsfalle sind ihnen vierzehn Tage lang die nötigsten Handwerksleute freizuhalten und gebührt ihnen allsdann hochzeitlicher Auszug mit Bier, Brot und Branntwein.

Diese Berechtigungen werden ein für allemal für jede der Schwestern auf 100 M einhundert Mark veranschlagt.

Der übergebende Vater erhält ein Gutabstandsgeld von 685 M 72 Pf sechshundertfünfundachtzig Mark zweiundsiebzig Pfennige wovon 171 M 43 P einhunderteinundsiebzig Mark und vierzig Pfennige am Hochzeitstage des Übernehmers bezahlt werden , während der Rest nicht verzinst und auf Verlangen zu zahlen ist.

Überdieß erhält er jeden September in bar 15 M fünfzehn Mark .

Zur Wohnung wird ihm das Nebenstübchen zu ebener Erde eingeräumt, welches immer wohn-und heizbar zu erhalten und entsprechend zu reinigen ist.

Soll er beim Anwesen nicht mehr bleiben können oder wollen so erhält er ein jährliches Herbergsgeld von 52 M zweiundfünfzig Mark und ist ihm der nachhin stigulierte (?) Austrag zwölf Kilometer weit nachzuliefern oder soweit es thunlich ist, der marktübliche Preis hierfür zu vergüten.

Demselben sind die nöthigen Fuhren von und zur Mühle dann das Waschen und Backen zu besorgen und in Krankheitsfällen vollständig freie Verpflegung zu gewähren. Auf Ableben ist derselbe standesgemäß, wenn sein eigenes Vermögen nicht zureicht, vom Anwesen aus zu beerdigen und sind für die üblichen vier Gottesdienste jedes Mal mit einem Amt und einer Beimesse am siebenten und dreißigsten auch mit Vigil abzuhalten.

Als Naturalleistung erhält er alljährlich vier Hektoliter Korn, vierzehn Kilogramm Schmalz, zweihundert Stück Eier in entsprechenden raten, zu Weihnachten vier Kilogramm achtundvierzig Dekagramm Rindfleisch und ebensoviel Schweinefleisch, fünf Liter Bier und zur Kirchweih überdieß noch sechs Leber- und drei Blutwürste, vierzehn Kilogramm Salz, acht Kilogramm zwanzig Dekagramm Reis, ein Paar Schuhe, ein flachsernes und ein ? Hemd und einen Schurz, sechs Ster klein gespaltenes Scheitholz, dreitausend Stück Torf, fünfzig Beuschen, zwei Bündel Spähne, sechsundfünfzig Dekagramm Kerzen, vier Hektoliter Kartoffel und überdieß die Ernte von einem Plifeng (?) blauen Kartoffeln, ein Winterschwein vierundzwanzig Kilogramm schwer, so oft geschlachtet wird, sechs Leber und drei Blutwürste, so oft gebacken wird einen Laib Brot, vierteljährlich zwanzig Liter Weizenmehl, täglich einen Liter Milch so lange welche vorhanden ist.

Diese Naturalleistungen werden für ein Jahr auf 120 M einhundertzwanzig Mark für fünf Jahre auf 600 M sechshundert Mark veranschlagt."

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