Verträge: 1914-03-11 Übergabevertrag Hinterkaifeck: Unterschied zwischen den Versionen

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Heute, den elften März 1914 - 11. März 1914 - erscheinen vor mir, Albert Stinglwagner, K. Notar in Schrobenhausen, in meinem Amtszimmer:<br>
Heute, den elften März 1914 - 11. März 1914 - erscheinen vor mir, Albert Stinglwagner, K. Notar in Schrobenhausen, in meinem Amtszimmer:<br>
1. Gruber Andreas und Cäcilia, letztere eine verehelichte Asam, Gütlerseheleute in Gröbern, Gemeinde Wangen, aufgrund Ehevertrag des damaligen K. Notars Metzler in Schrobenhausen vom 3. Juli 1885 Nr.187 in allgemeiner Gütergemeinschaft, früher des Bayerischen Landrechts, jetzt des B.G.B. lebend,<br>
1. Gruber Andreas und Cäcilia, letztere eine verehelichte Asam, Gütlerseheleute in Gröbern, Gemeinde Wangen, aufgrund Ehevertrag des damaligen K. Notars Metzler in Schrobenhausen vom 3. Juli 1885 Nr.187 in allgemeiner Gütergemeinschaft, früher des Bayerischen Landrechts, jetzt des B.G.B. lebend,<br>
2. Gruber Viktoria, ledige und großjährige Gütlerstochter von Gröbern, bei den Eltern - den gen. Gütlern - zu Hause.
2. Gruber Viktoria, ledige und großjährige Gütlerstochter von Gröbern, bei den Eltern - ob.  gen. Gütlern - zu Hause.<br>
Die Eheleute Gruber sind mir Notar von Person bekannt, die Persönlichkeit der Viktoria Gruber wurde mir zuverlässig festgestellt durch den mir von Person bekannten Mathias Vogg, Gastwirt in Schrobenhausen mit UnterschriftMathias Vogg.
Die Eheleute Gruber sind mir Notar von Person bekannt, die Persönlichkeit der Viktoria Gruber wurde mir zuverlässig festgestellt durch den mir von Person bekannten Mathias Vogg, Gastwirt in Schrobenhausen mit Unterschrift: Mathias Vogg.<br><br>
Auf Ersuchen der Erschienenen habe ich nach Einsicht des Grundbuchs aufgrund ihrer bei gleichzeitiger Anwesenheit vor mir abgegebenen Erklärungen nachstehenden Übergabe-Vertrag beurkundet.<br><br>
Auf Ersuchen der Erschienenen habe ich nach Einsicht des Grundbuchs aufgrund ihrer bei gleichzeitiger Anwesenheit vor mir abgegebenen Erklärungen nachstehenden <br>Übergabe-Vertrag beurkundet.<br><br>


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Version vom 18. Juli 2012, 20:55 Uhr

Quelle

Staatsarchiv München, Außenstelle Eichstätt

Detailinformationen

Datum

11. März 1914

Ort

Schrobenhausen

Vertragsgegenstand

Hofübergabevertrag

Unterzeichnende Personen

Albert Stinglwagner, Notar
Andreas Gruber
Cäzilia Gruber
Viktoria Gruber

Inhalt

(Auszug)

398

<div align="center"Übergabe-Vertrag

Heute, den elften März 1914 - 11. März 1914 - erscheinen vor mir, Albert Stinglwagner, K. Notar in Schrobenhausen, in meinem Amtszimmer:
1. Gruber Andreas und Cäcilia, letztere eine verehelichte Asam, Gütlerseheleute in Gröbern, Gemeinde Wangen, aufgrund Ehevertrag des damaligen K. Notars Metzler in Schrobenhausen vom 3. Juli 1885 Nr.187 in allgemeiner Gütergemeinschaft, früher des Bayerischen Landrechts, jetzt des B.G.B. lebend,
2. Gruber Viktoria, ledige und großjährige Gütlerstochter von Gröbern, bei den Eltern - ob. gen. Gütlern - zu Hause.
Die Eheleute Gruber sind mir Notar von Person bekannt, die Persönlichkeit der Viktoria Gruber wurde mir zuverlässig festgestellt durch den mir von Person bekannten Mathias Vogg, Gastwirt in Schrobenhausen mit Unterschrift: Mathias Vogg.

Auf Ersuchen der Erschienenen habe ich nach Einsicht des Grundbuchs aufgrund ihrer bei gleichzeitiger Anwesenheit vor mir abgegebenen Erklärungen nachstehenden
Übergabe-Vertrag beurkundet.

I.
Die Eheleute Gruber Andreas und Cäcilia übergeben hiermit unter Haftung für Eigentumsübergang, aber ohne Haftung für das Flächenmaß und ohne Haftung für Freiheit von Grunddienstbarkeiten ihr Anwesen Haus Nr. 27 1/2 in Gröbern, K. Amtsgericht und Rentamt Schrobenhausen, eingetragen im Grundbuche für Wangen Band I Seite 272 Blatt 37, Band III Seite 267 Blatt 571 und Band IV Seite 171 Blatt 639 und bestehend aus
XXgemeinde Wangen, K. Amtsgericht und Rentamt Schrobenhausen Katasterseite 110

...
an ihre Tochter Gruber Viktoria, zum sofortigen Besitz.
Die Vertragsteile erklären hierbei gleichzeitig, über den anstehenden Eigentumsübergang, wie ausgeführt, einig zu sein und bewilligen und beantragen demgemäß die Eintragung dieser xxx im Grundbuch.

II.
Mitübergeben und im XXgegebenen Wertanschlag inbegriffen sind das gesamte beim obigen Anwesen vorhandenen lebende und tote Inventar und die vorhandenen xxx jeder Art sowie die vorhandenen Hauseinrichtung, von letzterer diejenigen Gegenstände ausgenommen, welche sich die Übergeber zur Einrichtung ihrer Austragswohnung hieraus ausgesucht und zurückbehalten haben.

III.
Die Besitzanweisung (?) hat mit Unterzeichnung gegenwärtiger Urkunde als vollzogen zu gelten.
Kosten, Nutzungen und Lasten gehen, so sie anfallen, fällig werden und zur Einhebung gelangen, auf die Übernehmerin über, ebenso die Steuern, Umlagen und sonstigen Abgaben jeder Art.
Nach dem vorliegenden rentamtlichen Zeugnisse vom XXX ist das Vertragsanwesen belastet mit
17 M 88 Pf neueingefügte Jahresschuldigkeit Bodenzins zur Staatskasse (?) und
10 M 83 Pf neueingefügte Jahresschuldigkeit zur Ablösungskasse.

IV.
Die Kosten dieses Vertrags und des Vollzugs trägt die Übernehmerin.
Jeder Teil erhält eine einfache Ausfertigung dieser Urkunde.

V.
Der xxx wird der Wert des übergebenen Gesamtanwesens von den Vertragsteilen aus 13000 M - Dreizehntausend Mark - angegeben, wovon der Betrag von 2000 M auf die beweglichen Sachen gerechnet wird.

VI.
Die Eheleute Gruber Andreas und Cäcilia beantragen zunächst die Berichtigung des Grundbuchs dahin, daß die Ehefrau Cäcilia Gruber aufgrund der zwischen diesen Eheleuten bestehenden allgemeinen Gütergemeinschaft als Miteigentümerin bezüglich des obigen Grundstückes im Grundbuche eingetragen werde und bezüglich XX Nr. 564 1/2

VII.
Zu dem obigen Anwesen, somit desselbe im Grundbuch für Wangen Band I Seite 272 Blatt 37 vorgelegen ist, sind im Grundbuche eingetragen:
1700 M eintausendsiebenhundert Mark Vatergut der Gütlerskinder Martin und Cäcilia Asam von Gröbern, ferner 10M zehn Mark jährlicher Anschlag des Wohnungsrechts auf die Dauer des ledigen und unversorgten Standes und 12 M zwölf Mark Anschlag des hochzeitlichen Auszugs für diese Kinder. Das obige Vatergut von 1700 M ist längst schon ausbezahlt und das Wohnungsrecht sowie der hochzeitliche Auszug der Cäcilia Asam sind durch deren Verehelichung gegenstandslos geworden und erloschen.
Diese Forderungen, Kosten und Anschläge verpflichtet sich die Übernehmerin sofort zur Löschung im Grundbuch zu bringen.


VIII.
Die Anwesensübergabe erfolgt unter folgenden Bedingungen und XXX:
Die Übernehmerin übernimmt hiermit zur unverzüglichen Leistung und Gewährung an Stelle der Übergeber:
a, das obige Wohnungsrecht im jährlichen Anschlage des Martin Asam
b, den hochzeitlichen Auszug im Anschlage desselben Martin Asam.
Die Übergeber übertragen hiermit auf die Übernehmerin alle Kosten, die sie in Zusehung(?) der bezahlten XXforderungen werden habe und bewilligen ihre Umschreibung im Grundbuch auf die Übernehmerin, diese erklärt sich damit einverstanden.
Kurrentschulden sind auf Erklärung der Übergeber beim obigen Anwesen nicht vorhanden.
Der obige ersteheliche Sohn der Mitübergeberin namens Martin Asam erhält hiermit als Muttergut die Summe von 100M einhundert Mark
und es verpflichtet sich hiermit die Übernehmerin dasselbe ohne Zahlung von Zinsen und ohne dingliche Sicherstellung innerhalb eines Vierteljahres ab heute an Martin Asam herauszubezahlen. Die Übergeber bedingen sich ein Gutsabstandsgeld von 900 M neunhundert Mark und es verpflichtet sich die Übernehmerin dieses Gutsabstandsgeld, welches unverzinslich und dinglich nicht sicher zu stellen ist, innerhalb einer Woche ab heute bar und kostenfrei an die Übergeber herauszubezahlen. Weiters verpflichtet sich hiermit die Übernehmerin den Übergebern von jetzt ab auf deren Lebensende folgendes Leibgeding monatlich zu gewähren
...

1.
Die Übergeber erhalten als Wohnung für den ausschließlichen Gebrauche das Zimmer bei der Wohnstube (alternativ: den Zimmeranbau der Wohnstube) mit Ein- und Ausgang durch die Küche, welches Zimmer nun die Übernehmerin sofort wohn- und heizbar herzuhalten hat.
Der Wert dieses Wohnungsrechts wird auf 70M siebzig Mark jährlich angegeben.
Sollten die Übergeber beim obigen Anwesen nicht mehr bleiben wollen oder können, so erhalten sie von der Übernehmerin als Entschädigung für die Wohungsnutzung einen jährlichen xxxzins von 70M siebzig Mark, zahlbar in vierteljährlichen Raten xxx Zahlungsmodalitäten
2. Die Übergeber erhalten, lieferbar xxx es folgt eine Aufzählung diverser Lebensmittel, deren jährlicher Wert auf 300 Mark festgesetzt wird
3. In Krankheitsfällen erhalten die Übergeber jedes und während der ganzen Dauer der Krankheit und Hilflosigkeit xxx es folgen Regelungen zur Krankenpflege / -kost, deren jährlicher Wert auf 40 Mark veranschlagt wird
4. Als Fristengeld erhalten die Übergeber jährlich 200M zweihundert Mark, zahlbar von der Übernehmerin in vierteljährlichen Raten mit je 50M fünfzig Mark am ersten Mai, ersten August, ersten November und ersten Februar jeden Jahres, erstmals am ersten Mai des heurigen Jahres.

IX.
Die Übernehmerin bestellt (?)
a, für das Wohnungsrecht der Übergeber eine XXX Dienstbarkeit von dem obigen Grundstücke XX Nr. 564a und 564b
b, für den Xx XXzins und für deren sofortigen LeibgedingsXXX unter Absatz VII Ziffer 2, 3 und je eine Randlage (?) an dem vorstehend näher beschriebenen Gesamtanwesen und bewilligt und beantragt die Eintragung der vorstehend bestellten XXX zur XXlichen Dienstbarkeit und der Randlagen (?) im Grundbuche unmittelbar hinter den gegenwärtig bestehenden Belastungen.
Weiter beantragen die Vertragsteile im Grundbuch einzutragen, daß zur Löschung der Leibgedingsrechte der Übergeber der Nachweis des Todes der Übergeber genügen soll.

X.
Die Übergeberin erklärt die obigen Grundstücke Flurnummern, wurde gestern beim Erbe schon aufgedröselt als Bestandteil des obigen Grundstückes XX Nr. 564a und 564b und bewilligt und beantragt die Eintragung dieser Bestandserklärung im Grundbuch unter Verpfändung der darauf eingetragenen Belastungen.

XI.
Auf grundbuchamtliche Vollzugsmitteilung wird verzichtet.

XIII.
Die Übernehmerin unterwirft sich in Ansehung der sämtlichen von ihr im Vorstehenden(?) eingegangenen Verbindlichkeiten der sofortigen Zwangsvollstreckung aus dieser Urkunde.
Vorgelesen vom Notar, von den Beteiligten genehmigt und eigenhändig unterschrieben.
Andreas Gruber
Cäcilia Gruber
Viktoria Gruber

Stinglwagner

Fragen/Bemerkungen

Der Vertrag ist noch nicht vollständig transkribiert, die voranstehenden Passagen wurden von Mechtano in unserem Diskussionsforum (Registrierung erforderlich) eingestellt.
Sobald die Lücken gefüllt sind, werden sie hier ergänzt.
Das ganze Dokument ist auf unserer Homepage verfügbar.

Quellenangaben