Verträge: 1922-09-22 Kaufvertrag Hinterkaifeck an J. Gabriel

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Quelle

Staatsarchiv München, Außenstelle Eichstätt

Detailinformationen

Datum

22. 09. 1922

Ort

Schrobenhausen

Vertragsgegenstand

Verkauf/Kauf des Hofes Hinterkaifeck samt Mobiliar und Ländereien an Josef Gabriel

Unterzeichnende Personen

Starringer Josef
Starringer Cäzilia
Gruber Anna
Gruber Josef
Gruber Leonhard
Starringer Josef
Gruber Josef
Wagner Jakob
Wagner Maria
Gabriel Karl
Gabriel Franziska
xxx
Gabriel Josef

Inhalt

folgt...


Bisherige Transkription:



№ 1068
am 19. MRZ 23
9 Uhr 00

G. Bay. Nr. 1068

Kaufvertrag

zweiundzwanzigster September neunzehnhundertzweiungzwanzig
____ 22. September 1922 ____
erschienen vor mir Carl Hattmer, Verweser des Notariats Schrobenhausen an der Amtsstelle:

1., Starringer Josef und Cäzilia, Gütlerseheleute in Gerenzhausen
2., Gruber Anna, Dienstmagd in Greinstellen, ledig und geschäftsfähig
3., Gruber Josef, Taglöhner in Paffenhofen, verheiratet
4., Gruber Bernhard, Gütler in Strobenried, verheiratet
5., Starringer Josef, Gütler in Schachach, handelnd für seinen ledigen geschäftsfähigen Sohn Josef Starringer in Schachach und seiner ledigen, geschäftsfähigen Tochter Maria Starringer, Dienstmagd in Lichthausen
6., Gruber xxx warxxx der nachträglichen Genehmigung xxx xxx
6., Gruber Theres, Gütlerstochter in Greinstetten, ledig und geschäftsfähig
7., Wagner Jakob und Maria, letztere geborene Gruber, Sattlermeisterstereheleute in Grüntegernbach
8., Gabriel Karl und Franziska, Bauerneheleute in Laag, xxx xxx amtlichen Ehevertrag des Notars Metzler, früher in Schrobenhausen vom 15. September 1886 GRNr. 1017 in allgemeiner Gütergemeinschaft lebend,
9., Greger Georg, Ökonom und Bürgermeister in Wangen, handelnd als gerichtlich verpflichteter Pfleger der ledigen minderjährigen Gütlerssöhnen Leonhard, Peter und Michael Gruber in Greinstetten über deren sämtlicher Persönlichkeit ich mir [Anm.: hier fehlt "als"] Notariatsverwahrer Gewißheit verschaffte durch die Bestätigung des mir persönlich bekannten Notariatssekretärs Anton Philipp in Schrobenhausen laut Unterschrift:

Anton Philipp

Auf Ansuchen der Erschienenen beurkunde ich nach Einsicht des Grundbuches ihren Erklärungen gemäß folgenden

Kaufvertrag.
I.

Im Grundbuche des Amtsgerichts Schrobenhausen für Wangen Bd. I. S.272 Bl. 37 ist als Alleineigentümerin auf Grund allgemeiner Gütergemeinschaft und diesgerichtlichen Erbscheins vom 9. Februar 1915 N. R. Xr 188/1914 bezüglich des Anwesens Hs. Nr. 27 1/2 in Gröbern, xxxxxx und Steuergemeinde Wangen, Gerichts und Finanzamts Schrobenhausen.

Nr. ha
564a Wohnhaus mit Stall, Stadel und Hofraum 0,078
564b xxx 2,365
340 1/2 Winsteil, Wiehe 0,114
340 1/8 desgleichen 0,371
340 1/9 desgleichen 0,014
344 untere Paarwiese 0,549
346 Paarwiese 0,341
396 Hinterfeldacker 0,988
389 1/3 Hexenholz, Wald 3,407
396 1/2 Hinterfeldacker 0,988
396 1/6a Hinterfeldxxxacker 0,355
396 1/6b desgleichen 0,150
397 Leimgrub, Odung 0,238
397 1/2 desgleichen 0,238
397 1/3 desgleichen 0,102
398 Hinterfeldhögl Wald 0,051
563 Wald 0,664
568 1/3 Acker 2,044
564 1/2 xxxacker 0,656

eingetragen Gabriel Viktoria, Gütlerswitwe in Gröbern.
Dieser Eigentümervertrag ist unrichtig; der Erbschein vom 9. Februar 1915 ist laut diesgerichtlichen Nachlaßakten N. R 138/1914 als unrichtig eingegangen und durch diesgerichtlichen Erbschein vom 11. September 1922 ersetzt worden.
Aus diesem Erbschein wird sicher festgestellt, daß der am 12. Dezember 1914 in Neuville verstorbene xxx Miteigentümer Karl Gabriel, Gütler von Hinterkaifeck (Gröbern) auf Grund Gesetzes nur zu einem Viertel von seiner Witwe Viktoria Gabriel in Hinterkaifeck und zu einem Viertel von seiner Tochter Zäcilia Gabriel, Gütlerstochter in Hinterkaifeck beerbt worden ist.
Das Eigentum an dem vorbeschriebenen Anwesen ist daher tatsächlich übergegangen auf Viktoria Gabriel, Mutter und Zäcilia Gabriel Tochter.
Die Beteiligten bewilligen und beantragen daher Grundbuchberichtigung dahin, daß Viktoria Gabriel und Zäcilie Gabriel in Erbengemeinschaft als Eigentümer im Grundbuch eingetragen werden.

II.

Witwe Viktoria Gabriel und deren Tochter Zäcilia Gabriel sind vom 31. März auf 1. April 1922 oder um diese Zeit herum mit Tod abgegangen.
a) Aus dem Erbschein der diesgerichtlichen Nachlaßakten bezwinglich der Witwe Viktoria Gabriel N. R Nr. 43/1922 vom 7. Juni 1922 wird sicher festgestellt, daß dieselbe auf Grund Gesetzes beerbt wurde von nachbezeichneten xxx, die heute sämtlich erschienen, xxx verxxxxx sind:

1., Starringer Zäcilia, geb. Asam, Gütlersfrau in Gerenzhausen zu 1/2
2., Anna Gruber, ledige Dienstmagd in Greinstetten,
3., Josef Gruber, Taglöhner in Pfaffenhofen
4., Leonhard Gruber, Gütler in Strobenried
   zu je 1/10
5., Josef Starringer, Gütlerssohn in Schachach
6., Maria Starringer, Dienstmagd in Lichthausen
   zu je 1/20
7., Theres Gruber, Gütlerstochter in Greinstetten
8., Maria Wagner, geb, Gruber, Sattlersfrau in Grüntegernbach
9., Leonhard Gruber
10., Peter Gruber
11., Michael Gruber, sämtliche Gütlerssohn in Greinstetten zu je 1/50.

b.) Aus dem Erbschein des diesgerichtlichen Nachlaßaktes, bezüglich der Zäcilia Gabriel N. R. Nr. 44/1922 vom 22. September 1922 wird sicher festgestellt, daß dieselbe auf Grund Gesetzes beerbt wurde von Cäcilia Starringer, geb. Asam, Gütlersfrau in Gerenzhausen zu 1/2 und den Bauerseheleuten Karl und Franziska Gabriel in Laag, zu je 1/4.
Diese sämtlichen voraufgeführten Erben sind die tatsächlichen derzeitigen Eigentümer des voraufgeführten Anwesens.
Die Eintragung dieser Erbübergänge im Grundbuche wird hiermit bewilligt und beantragt.

III.

xxx Vertragsverxxx xxx:
In Abteilung II.
Leibgeding für die Gütlerseheleute Andreas und Zäcilia Gruber in Gröbern und
In Abteilung III.
zweitausend Mark     2000 M
Vatergut der verstorbenen Gütlerstochter Cäcilie Gabriel von Gröbern.
Aus den diesbezüglichen Nachlaßakten N. R. Nr. 41,42/1922 wird sicher festgestellt, daß vorgenannte Gütlerseheleute Andreas und Zäcilia Gruber von Gröbern vom 31. März auf 1. April 1922 oder um diese Zeit herum in Gröbern gestorben sind.
Die Löschung des Leibgedings der vorgenannten Eheleute Gruber wird wegen Ablebens der Begünstigten allseits (zur ließ) bewilligt und beantragt.
Die Gläubigerin der vorbezeichneten Vatergutsxxx zu 2000 M ist, wie aus obigen diesbezüglichen Feststellungen hervorgeht (Ziffer II) gleichzeitig tatsächliche Eigentümerin des xxxanwesens und ist ihre xxx als Eigentümerin bewilligt und beantragt. Wegen Vereinigung von Forderung und Schuld in einer Person wird die Löschung der xxx zu 2000 M im Grundbuche samt Nacheinträgen allseits, xxx bewilligt und beantragt.

IV.

Die Erben der Viktoria Gabriel und der Cäzilia Gabriel verkünden hiermit
an
Den mitanwesenden
Josef Gabriel, ledig und geschäftsfähig, Gütlerssohn in Laag, xxx xxx






...




Genehmigung
Wir unterfertigten XXXXX von dem Inhalt der XXXX Urkunde vom 22. September 1922 Gesch. Reg. Nr. 1068 genau Kenntnis. Wir XXXXXXXX diese Urkunde in allen Teilen und schließen uns allen darin von unserem Vater Josef Starringer in unserem Namen abgegebenen Erklärungen und gestellten Anträgen an.
Schrobenhausen, den 25. September 1922
Starringer Josef
Starringer Maria
Gesch. Reg. Nr. 1072 Die Echtheit der vorstehenden Unterschriften der ledigen geschäftsfähigen Gütlerssohnes Josef Starringer in XXXXXXX und der ledigen geschäftsfähigen Gütlerstochter Maria Starringer, Dienstmagd in Lichthausen beglaubige ich.
Schrobenhausen, den fünfundzwanzigsten September neunzehnhunderzweiundzwanzig.







...




Die Erklärung der Gütlersxxxxxx Maria Gruber von Greinstetten als gesetzliche Vertreterin ihrer 3 minderjährige Kinder namens: Leonhard, Peter und Michael Gruber wurden hiermit vormundschaftsgerichtlich genehmigt.
Die vormundschaftliche Genehmigung wurde heute der xxx zu Protokoll im Akt F.G. R. 22/23 eröffnet.

Pfaffenhofen, 10. März 1923
Amtsgericht (Vormundschaftsgericht)
i.V.
XXX
Amtsrichter


Fragen/Bemerkungen

  • Die Kopie aus dem Staatsarchiv liegt vor und wird für die Aktensammlung auf unserer Homepage vorbereitet. Sobald sie zur Verfügung steht, wird im Diskussionsforum (Registrierung erforderlich) ein entsprechender Hinweis erfolgen.