Wissen: Ortsführer

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Was?

Ein Ortsführer hatte die Aufgabe, in kleineren Gemeindeteilen gemeinsame Ernte- und Weideeinsätze zu koordinieren, sowie den Gemeindeteil und seine Interessen in der Hauptgemeinde zu vertreten.
Er war das Sprachrohr des Gemeindeteils zum Gemeinderat hin, ohne jedoch dort Stimmrecht oder eine weitere Funktion zu haben.
Wahrscheinlich half ein Ortsführer auch bei bürokratischen Dingen und versorgte die Menschen unter seiner Obhut mit Informationen aus dem Gemeinderat.

Aufgaben

Diese Liste der Verantwortlichkeiten eines Ortsführers Anfang des 20. Jahrhunderts stammt aus der Informationsbroschüre "Wehrda ein Dorf im Wandel der Zeit! Die Zeit 1900-1933" (1998) und wurde uns durch den User Oliver zur Verfügung gestellt (nachzulesen im Diskussionsforum (Registrierung erforderlich)).

1. Durchführung bzw. Mitwirkung bei Ehrungen,

2. Durchführung von öffentlichen Feierstunden (z.B. Altenweihnachtsfeier).

3. Tätigkeit als Wahlvorsteher für die örtlichen Stimmbezirke bei Wahlen und Mitwirkung bei der Vorbereitung von Wahlen.

4. Entgegennahme und kurzfristiges Aufbewahren von Fundsachen.

5. Überwachung und Vergabe der örtlichen Gemeinschaftshäuser

6. Beaufsichtigung und Überwachung öffentlicher Einrichtungen:
      a) der Straßen, Wege und Plätze einschl. der Straßenbeleuchtung
      b) der Kanalisation
      c) der Wasserversorgung
      d) der Viehwagen
      e) der Jugendräume
      f) der öffentlichen Spielplätze
      g) der Stallungen
      h) der örtlichen Friedhöfe

7. Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung hinsichtlich des Einsatzes städtischer Mitarbeiter/innen, Maschinen und Geräte, insbesondere bei der Unterhaltung von Straßen, Wegen und Plätzen, der Pflege von Wegeseitengräben, der Kanalreinigung und der Straßenbeleuchtung.

8. Mitwirkung bei der Vermietung und Verpachtung örtlicher Objekte.

9. Mitwirkung bei der Ortsbildverschönerung.

Bezug zu Hinterkaifeck

Lorenz Schlittenbauer war Ortsführer von Gröbern und damit auch zuständig für Hinterkaifeck und seine Bewohner.

Weitere Quellen

"Je nach Bewirtschaftungsart und -system der Felder konnten oder mussten Beschlüsse über das Land oder „Termine für das Pflügen, das Säen und alle anderen Arbeits­vor­gänge (...) welche Getreidearten angebaut und wann die abgeernteten Felder für das Abweiden durch die Rinder des Dorfes geöffnet werden sollten“ (Blum 1982:17) in der Gemeinde oder Dorfversammlung beschlossen werden.
Entscheidungen der Dorfgemeinde beinhalteten z. B. auch den Erwerb oder Verkauf von Weide- oder Ackerland, für die Gemeinschaft; sie war zuständig für die innere Ordnung des gemeinsamen Lebens und sorgte für moralische und religiöse Standards der Mitlieder wie beispielsweise der sonntägliche Kirchgang, der Empfang der Sakra­mente oder das Bestrafen von Trunkenheit und Glücksspiel. Aufgrund der Größe und dadurch entstehenden Intimität, war gegenseitige Kontrolle einfacher und die Privat­sphäre beschränkter." [1]