Zeitungsartikel: 1922-04-11 Ingolstädter Tagblatt

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Detailinformationen

Auszug

Datum

11. April 1922

Ort

Ingolstadt

Art des Dokumentes

Zeitungsartikel

Verfasser

Verfasst für

Ingolstädter Tagblatt

Inhalt

...
Nur ein Kasten wurde durchwühlt
...
Die Wertpapiere sind unberührt geblieben. Es scheint, dass die Täter überstürzt arbeiteten oder dass sie gestört wurden, denn sie haben eine leicht auffindbare Blechkassette mit ... Gold und Silber ... nicht geleert.


Schrobenhausen, 10. April. Mittels Lastautos trafen von München her 50 bis 60 Mann von der Landespolizei hier ein, um durch die Wälder der Umgebung Streifen zu halten und zur Beruhigung der durch den Mord in Kaifeck etwa erregten Bevölkerung , dieselben von allenfallsiger verdächtigen Elementen zu befreien. Sie haben dahier Quartier bezogen und werden voraussichtlich einige Tage hier bleiben.


Schrobenhausen, 10. April. Aus Anlaß der Mordtat in Hinterkaifeck erläßt das hiesige Bezirksamt folgende beachtenswerte Anweisungen zur Sicherung gegen nächtliche Überfälle: Die furchtbare Mordtat in Hinterkaifeck gibt Veranlassung, die ländliche Bevölkerung, besonders die Besitzer von Einöden und abgelegenen Anwesen zur größten Wachsamkeit und Vorsicht vor allem zur Nachtzeit anzuhalten. Das gute Abschließen aller Wohn- und Schlafräume, die Durchsuchung der Räumlichkeiten vor dem Schlafengehen, das Halten von guten Hunden, Bereitlegen von Verteidigungswaffen, gegenseitige Hilfs-. Sicherungs- und Verständigungsmaßnahmen usw. erscheinen dringend geboten. Ganz besondere Vorsicht ist gegenüber unbekannten Personen, Hamsterern usw. am Platze. Zu warnen ist vor allem auch davor, größere Geldmengen oder sonstige Wertsachen zu Hause aufzubewahren. Im Zusammenhang damit wird wiederholt die Errichtung von Kontos und Hinterlegung der Wertsachen bei einer Bank oder Sparkasse und der bargeldlose Zahlungsverkehr nahegelegt. Die Einrichtung gemeindlicher Sicherungswachen ist ins Auge zu fassen. Alle verdächtigen Wahrnehmungen und Persönlichkeiten sind umgehend der Ortspolizeibehörde oder der Gendarmerie mitzuteilen, welche hierüber sofort anher zu berichten haben.

Offene Fragen/Bemerkungen

Leuschner, 1978