Zeitungsartikel: 1926-08-22 Ingolstädter Anzeiger: Unterschied zwischen den Versionen

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Ingolstadt. (Der sechsfache Raubmord in Hinterkaifeck - 1000 R.M. Belohnung) Trotz aller Bemühungen ist es bisher nicht gelungen, das Verbrechen von Hinterkaifeck dem in der Nacht zum 1. April 1922 sechs Personen zum Opfer gefallen sind, aufzuklären. Die Regierung von Oberbayern hat nunmehr an Stelle der ausgesetzten Belohnung von<br> 100 000 Papiermark eine Belohnung von 1000 Reichsmark für die Ergreifung der Täter ausgesetzt. Mitteilungen sind zu richten an die Münchener Polizeidirektion, Zimmer 260 oder an die Staatsanwaltschaft Neuburg a/D.
Ingolstadt. '''''(Der [[Sachverhalte: Die 5 Tatortbilder|sechsfache Raubmord]] in [[Hinterkaifeck|Hinterkaifeck]] - 1000 R.M. Belohnung)''''' Trotz aller Bemühungen ist es bisher nicht gelungen, das Verbrechen von Hinterkaifeck dem in der Nacht zum 1. April 1922 sechs [[Familie Gruber|Personen]] zum Opfer gefallen sind, aufzuklären. Die Regierung von Oberbayern hat nunmehr an Stelle der ausgesetzten Belohnung von<br> [[Sachverhalte: Die Belohnung|100 000 Papiermark]] eine Belohnung von 1000 Reichsmark für die Ergreifung der Täter ausgesetzt. Mitteilungen sind zu richten an die Münchener Polizeidirektion, Zimmer 260 oder an die Staatsanwaltschaft [[Orte: Neuburg a. d. Donau|Neuburg a. d. Donau]]
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== Offene Fragen/Bemerkungen ==
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Aktuelle Version vom 26. November 2011, 19:08 Uhr

1000 Reichsmark Belohnung

Detailinformationen

Datum

22. August 1926

Ort

Ingolstadt

Art des Dokumentes

Zeitungsartikel

Verfasser

unbekannt

Verfasst für

Ingolstädter Anzeiger

Inhalt

Ingolstadt. (Der sechsfache Raubmord in Hinterkaifeck - 1000 R.M. Belohnung) Trotz aller Bemühungen ist es bisher nicht gelungen, das Verbrechen von Hinterkaifeck dem in der Nacht zum 1. April 1922 sechs Personen zum Opfer gefallen sind, aufzuklären. Die Regierung von Oberbayern hat nunmehr an Stelle der ausgesetzten Belohnung von
100 000 Papiermark eine Belohnung von 1000 Reichsmark für die Ergreifung der Täter ausgesetzt. Mitteilungen sind zu richten an die Münchener Polizeidirektion, Zimmer 260 oder an die Staatsanwaltschaft Neuburg a. d. Donau

Offene Fragen/Bemerkungen