Dokumente: 1935-03-29 Stellungnahme Polizei München zu Wittmann Georg

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Detailinformationen

Datum

29.03.1935

Ort

München

Art des Dokumentes

Bericht/Stellungnahme

Verfasser

Polizeidirektion München

Verfasst für

Staatsanwaltschaft Augsburg

Quelle

Staatsarchiv Augsburg

Inhalt

Dst. 315
Betreff: Sechsfacher Mord in Hinterkaifeck.


I. Der von Georg Wittmann ausgesprochene Verdacht richtet sich gegen den Schäfer Joseph -nicht Wolfgang-Schwarz geb. 4.12.01 in Ingolstadt.
Schwarz hat im Dezember 28 und Januar 29 erzählt, er sei einen Tag vor dem Mord in Hinterkaifeck gewesen, er habe auch die ermordete Dienstmagd gekannt. Auf Vorhalt erklärte Schwarz, er habe nur nacherzählt, was er von anderen Leuten gehört habe, die Dienstmagd sei ihm nicht bekannt gewesen.
Wittmann hat erstmals am 8.3.30 in der Gefangenenanstalt Amberg Angaben zu der Mordsache gemacht. Er wollte seine Aussagen von der Zusicherung eines Straferlasses abhängig machen. Sein Wissen stammte in der Hauptsache von dem Gefangenen Franz Sauerlacher. Letzterer hat den Schwarz nicht nur dem Wittmann, sondern auch anderen Gefangenen gegenüber verdächtigt.
Im Jahre 1930 hat Wittmann über Notizen, die er sich gemacht haben soll, nichts verlauten lassen.
Schwarz ist ein Schwätzer. Zur Tatzeit war er als Knecht ungefähr 28 km von Hinterkaifeck entfernt in Stellung. Er konnte von seinem Dienstplatz nur während der Nachtzeit fernbleiben ( 20 Uhr bis 5 Uhr ) , er besaß damals weder ein Motorrad noch ein Fahrrad, auch darf als bestimmt angenommen werden, daß er mit der ermordeten Dienst-


magd keine Beziehungen unterhalten hatte. Anhaltspunkte für eine Beteiligung des Schwarz an dem Verbrechen konnten also durch die Erhebungen nicht festgestellt werden.
Seit Jahren bietet der Hinterkaifecker Mord den Gefangenen einen beliebten Unterhaltungsstoff. Diese Schwätzerein haben sodann häufig zur Folge daß ein Gefangener den anderen des Mordes bezichtigt.
Im Dezember 34 und in Januar 35 hat Wittmann neuerdings auf Schwarz hingewiesen. An neuen Gesichtspunkten brachte er vor, Sauerlacher sei bei der ersten Schilderung , die Schwarz von Hinterkaifecker Mord gegeben habe, nicht zugegen gewesen. Wittmann will sich seinerzeit Notizen gemacht haben, die Aufzeichnungen sollen in Kastl aufbewahrt sein. Am 2.1.35 machte Wittmann den Vorschlag zur Beschaffung der Notizen Strafunterbrechung zu gewähren oder ihn unter Zivilbedeckung nach Kastl zu verbringen. Wenige Tage später verlangte er 8 Tage Strafunterbrechung und die Genehmigung, ohne Begleitung nachhause fahren zu dürfen. Er wünschte ferner in Straubing den Strafrest zu verbüßen. Mit anderen Worten Wittmann verlangt alle möglichen Vergünstigungen für die Beibringung von Notizen. Mit diesen Notizen kann aber der Behörde nicht viel gedient sein. Liegen in Kastl wirklich Aufzeichnungen, so ist nicht erwiesen, ob sie der Wahrheit entsprechen und wann sie geschrieben wurden. Hat Wittmann die Notizen vor 5 Jahren geschrieben, so können sie keine wesentlich anderen Verdachtsgründe enthalten, als Wittmann und Sauerlacher. seinerzeit bereits vorgebracht haben.
Wittmann würde sicherlich nicht Jahre zugewartet ha-


ben, wenn den Notizen eine solche Bedeutung zukäme, wie er jetzt glauben machen will.
Aus den angeführten Gründen versprechen weitere Erhebungen keinen Erfolg, auch halte ich die Gewährung einer Strafunterbrechung nicht für zweckmäßig. Sollte von der Staatsanwaltschaft dennoch Wert auf die Beibringung der Notizen gelegt werden, so wird sich wohl eine Möglichkeit ergeben, die Suchung in Kastl in Abwesenheit des Wittmann durchzuführen. Bine Handhabe hierzu dürfte des Vorleben des Wittmann bieten.


II. Mit 2 GerAkten

an den Herrn Oberstaatsanwalt

bei den Landgerichte

Augsburg

zurück.

München, den 29. März 1235.

Polizeidirektion
I.A.

gez.. Dr. Leibig